Scheinheilig und intrigant: Thomas B. missbraucht Anfragerecht zu Wahlkampfzwecken.

In Wahlkampfzeiten geht es zuweilen zwischen den Parteien und den Kandidaten/innen recht ruppig zu. Politik ist eben kein Ponyhof, und so wird auch im Wahlkampf zur VG-Bürgermeisterswahl am 04. März heftig zugelangt. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, wenn mit offenem Visier gekämpft wird und politische Ämter nicht zu Wahlkampfzwecken missbraucht werden. Dies ist offensichtlich bei Thomas B. (CDU) nicht der Fall, der seine Halbtagstätigkeit im Landtag unverfroren dazu nutzt, mit scheinheiligen Anfragen an die Landesregierung in den Bürgermeisterwahlkampf der VG Nieder-Olm einzugreifen.

Bereits am 13.12.2017 hat Thomas B. eine kleine Anfrage zur „Abführung von Einnahmen aus Nebentätigkeiten hauptamtlicher Bürgermeister“ gestellt (wir berichteten), obwohl die Rechtslage eindeutig und auch dem geltungsbedürftigen Hinterbänkler bekannt war. In seiner Antwort hat das Ministerium des Innern und für Sport die Rechtslage noch einmal bekräftigt und darauf hingewiesen, dass Gelder für die dem Hauptamt zuzurechnenden Tätigkeiten gemäß § 55 Landesbeamtengesetz entgegenzunehmen und unverzüglich an den Dienstherrn abzuliefern seien. Spiegler (SPD), dem die CDU vorwirft, Gelder nicht abgeliefert zu haben, hat angegeben, dass er ordnungsgemäß alle Nebentätigkeiten gegenüber der Kommunalaufsicht angezeigt und entsprechende Nebentätigkeitsgenehmigungen erhalten habe. Die Kommunalaufsicht ist jetzt dabei, die Rechtsmäßigkeit ihres damaligen Bescheids zu überprüfen.

Das alles hat Thomas B. zum Zeitpunkt seiner Anfrage gewusst. Trotzdem hat er den Vorgang in der AZ Mainz publik gemacht und wie folgt kommentiert: „Ihm sei es im Wesentlichen um Klarheit und Transparenz „in einer hochkomplexen Sachlage“ gegangen, zu der es bislang unterschiedliche Rechtsauffassungen gegeben habe.“ Das war natürlich geheuchelt und gelogen. Thomas B. ist es nie um „Klarheit und Transparenz“ gegangen, sondern es ging ihm sichtlich darum, Spiegler (SPD) ins Zwielicht zu rücken und vor der Wahl zu diskreditieren.

Denn die Sachlage war eigentlich klar: Die Rechtslage eindeutig, die Kreisverwaltung dabei, den Vorgang zu überprüfen. Allerdings nicht für Thomas B., der meinte, noch einmal nachlegen zu müssen. Am 25.01.2018 stellte er unter dem Titel „Neue Erkenntnisse über die Abführung von Einnahmen aus Nebentätigkeiten hauptamtlicher Bürgermeisterinnen und Bürgermeister“ gleich eine weitere Anfrage, deren Sinn und Zweck ausschließlich darauf abzielt, das Thema Nebeneinnahmen am Kochen zu halten und bis zur Wahl gegen Spiegler (SPD) auszuschlachten. Und immer mit der gleichen Masche: Mit dem Versuch, durch suggestive, hypothetische und rhetorische Fragen Antworten zu produzieren, geht es Thomas B. (CDU) nicht um „Klarheit und Transparenz“, sondern darum, ein Klima von Misstrauen und Verdächtigungen zu erzeugen, dass zum Nachteil von Spiegler (SPD) und zu Vorteil des CDU Kandidaten gereichen soll. Unter diesem Aspekt ist es mehr als logisch und nicht verwunderlich, dass Thomas B. in dem vom VG-Rat eingesetzten Ausschuss zur Untersuchung der Nebeneinnahmen die CDU vertritt.

Thomas B. entpuppt sich mit seinen Anfragen als hinterlistiger und heuchlerischer Intrigant, dem es nicht um die Aufklärung von Sachverhalten, sondern ausschließlich um die Diskreditierung des politischen Gegners und Widersachers geht. Dass er dazu auch noch das Anfragerecht des Landtags missbraucht, machte die ganze Sache nur noch anstößiger und skandalöser. Allerdings sollte sich Thomas B. bei Zahlungen an kommunale Wahlbeamte nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Nicht vergessen ist die über 2-jährige Erstattung seines angeblichen Verdienstausfalls, der Thomas B. aus der Gemeindekasse bezahlt wurde und den er bis heute noch nicht öffentlich nachgewiesen hat. Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt bei der Kreisverwaltung ist über die Zahlungen informiert und wird sich demnächst mit dem Vorgang auseinandersetzen.

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