So bitte nicht, Herr Kneib (CDU)!

Welcher Typ Politiker sich mit Stefan Kneib (CDU) am 4. März 2018 um das Amt des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Nieder-Olm bewirbt, lässt sich jetzt aus einem Artikel in der AZ-Mainz vom 01.02.18 herauslesen, in dem der Kandidat das hohe Lied des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in die Kommunalpolitik singt und hinterlistig versucht, die skandalösen Vorgänge um den Stadtbürgermeister von Oppenheim mit den Abgaben aus Nebentätigkeiten des amtierenden Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Nieder-Olm in Verbindung zu bringen.

Kneib lässt sich in dem Artikel der AZ wie folgt zitieren: „Kein Mensch verstehe, warum die Machenschaften des Herrn Held der Kommunalaufsicht so lange verborgen geblieben seien“, um dann unmittelbar im Anschluss fadenscheinig hinzuzufügen: „Auch zu den nicht abgeführten Einnahmen aus Nebentätigkeiten hatte das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht bereits 2002 klargestellt, was Land und Kreis aktuell ebenfalls proklamieren: Gelder aus Tätigkeiten in kommunalen Unternehmen müssen Bürgermeister unverzüglich abführen.“

Die Absicht von Kneib ist eindeutig: Obwohl es zwischen beiden Vorkommnissen keinen direkten und logischen Zusammenhang gibt, versucht Kneib mit seiner Pressemitteilung zu suggerieren, dass die Vorgänge in Oppenheim um Stadtbürgermeister Held mit den Nebentätigkeiten des VG-Bürgermeisters Spiegler vergleichbar und auf der gleichen politischen Skandalebene angesiedelt sind. Dazu muss man wissen: In Oppenheim herrschen Vetternwirtschaft und beinahe mafiöse Verhältnisse. Die Staatsanwaltschaft Mainz ermittelt gegen Stadtbürgermeister Held in 15 Fällen wegen Untreue und in einem Fall sogar wegen Bestechlichkeit. Der Landesrechnungshof hat Held zahlreiche Rechtsverstöße und die Verschwendung von Steuergeldern nachgewiesen. Wer eine solche Situation in Verbindung mit dem Streit über Abgaben aus Nebentätigkeiten, die außerdem von der Kreisverwaltung Mainz-Bingen genehmigt waren und deren Rückgabe Spiegler, im Falle einer anderen Rechtsauslegung, bereits angedeutet hat, bringt, dem ist offensichtlich nur daran gelegen, mit allen Mitteln den politischen Gegner ins Zwielicht und in Misskredit zu bringen. Kneib darf seinen moralischen Finger erheben und Bedenken und Kritik gegen die Vorgehensweise der Beteiligten vorbringen, aber mit einem solch abstrusen Vergleich bleiben Glaubwürdigkeit, Anstand und Respekt auf der Strecke.

Gut, es ist Wahlkampf, und Kneib hat das unbestrittene Recht, eine harte und kämpferische Auseinandersetzung zu führen. Err darf sich sogar moralisch Wenn jedoch die Kreisverwaltung Mainz-Bingen ihre Rechtsauffassung mittlerweile revidiert und mitgeteilt hat, dass die bisher geübte Praxis in Sachen Nebentätigkeiten in Zukunft nicht mehr gültig sein werde, dann ist doch die Luft aus dem Thema raus und man muss nicht weiterhin ein totes Pferd reiten. Das aber genau macht Kneib, wenn er arglistig hinterherfragt, warum „‚weitere ‚juristische Abstimmungsgespräche‘ zwischen Spiegler und der Kommunalaufsicht nötig?'“ sind. Kneib kennt sich offensichtlich nicht aus, oder er stellt sich bewusst dumm: Es muss nämlich jetzt, nachdem die Rechtsauffassung revidiert wurde, noch juristisch geklärt werden, für welchen Zeitraum Spiegler die nichtabgeführten Einnahmen zurückzahlen muss – wozu er zugegebenermaßen ja auch bereit ist. Das sollte auch Kneib verstehen.

Übrigens, die Mitteilung und Richtigstellung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen beendet auch die Versuche von Thomas B. (CDU), weiterhin mit scheinheiligen Anfragen an die Landesregierung den Bürgermeisterwahlkampf in der VG Nieder-Olm zu Gunsten seines CDU-Parteifreundes Kneib zu beeinflussen.

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