Fakten zum geplanten Rewe-Abriss.

Es geht nicht darum, ob der Rewe-Markt an den jetzigen beiden Standorten abgerissen werden soll, was mit den Grundstücken geschieht oder wo der neue Standort des Supermarktes hinsoll, sondern es geht schlicht und einfach erst einmal nur um die erlaubte Verkaufsflächengröße eines Supermarktes in einer Ortsgemeinde wie Stadecken-Elsheim. Dazu macht das Landesentwicklungsprogramm Rheinland-Pfalz eindeutige und verbindliche Vorgaben.

Unter „3. 2.3 Öffentliche Einrichtungen und Dienstleistungen (großflächiger Einzelhandel)“ ist unter „Ziele und Grundsätze Z 57“ aufgeführt: „Betriebe mit mehr als 2.000 m² Verkaufsfläche kommen nur in Mittel­- und Oberzentren in Betracht. Ausnahmsweise sind in Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion mit mehr als 3.000 Einwohnerinnen und Einwohnern großflächige Einzelhandelsvorhaben bis zu insgesamt 1.600 m² Verkaufsfläche zulässig, wenn dies zur Sicherung der Grundversorgung der Bevölkerung erforderlich ist.

Diese Rechtsverordnung legt fest, dass nur in Mittel- und Oberzentren Verkaufsflächen mit mehr als 2.000 m² erlaubt sind. Stadecken-Elsheim ist weder Mittel-, noch Oberzentrum. Und hat auch keine zentralörtliche Funktion. In Gemeinden, die diese Bedingung nicht erfüllen, jedoch, wie Stadecken-Elsheim, mehr als 3.000 Einwohnerinnen und Einwohner haben, dürfen bis maximal 1.600 m² Verkaufsfläche gebaut werden. Allerdings nur, wenn der Nachweis erbracht wird, dass dies zur Sicherung der Grundversorgung erforderlich ist. Noch nicht einmal diesen Nachweis kann Rewe erbringen. Auch ist nicht nachvollziehbar, warum seinerzeit für einen Getränke- und Lebensmittelmarkt in Stadecken-Elsheim insgesamt 2.200 m² Verkaufsfläche genehmigt wurden.

Im Endeffekt ist dies aus heutiger sich auch egal. Wenn die Gebäude an den beiden aktuellen Standorten abgerissen werden sollen, verfällt auch die damalige Baugenehmigung. Es muss eine neue Baugenehmigung beantragt werden und nach heutigem Recht sind nur maximal 1.600 m² erlaubt. Und dafür muss man auch noch eine Ausnahmegenehmigung vorweisen, für die es keine erkennbaren Argumente gibt. Wenn man im Einzelhandelskonzept der VG Nieder-Olm in Fettschrift lesen muss, dass die geplante Verkaufsfläche von 2.000 m² „deutlich geringer als der aktuelle Bestand“ ist (aktueller Bestand 2.200 m², geplante Fläche 2.000 m², maximal erlaubte Verkaufsfläche mit Ausnahmegenehmigung 1.600 m²), dann kann man das schon als dreisten Versuch bezeichnen, die Menschen für dumm zu verkaufen und einer rechtswidrigen Entscheidung Vorschub zu leisten.

Diese Absicht ist auch daran erkennbar, wenn in dem Einzelhandelskonzept bereits zugegeben wird, dass „derzeit kein Bedarf für die Neuansiedlung von weiteren Einzelhandelsbetrieben (Ausnahme Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim) mit nahversorgungsrelevantem Hauptsortiment“ besteht. Die „Ausnahme Stadecken-Elsheim“ ist an den Haaren herbeigezogen und wird mit keinem Wort erläutert oder belegt. Im Gegenteil: Das Einzelhandelskonzept selbst zeigt, dass mit Essenheim, Jugenheim, Klein-Winternheim, Sörgenloch und Zornheim noch 5 Ortsgemeinden hinter Stadecken-Elsheim liegen, wenn es in der VG um die Rangfolge der Nahversorgung durch Lebensmittelmärkte geht.

Es gilt also erst einmal abzuwarten, wieviel Quadratmeter Verkaufsfläche Rewe genehmigt bekommt. Bis dahin sollten die örtlichen Freizeit-Politiker die Füße stillhalten und sich nicht schon jetzt schon wie die aufgeschreckten Hühner gebären und sich in wirren und populistischen Gedankenspielchen ergehen. So wird einem Großkonzern mit dem Knichel schon jetzt in vorauseilendem Gehorsam ein Bauplatz feilgeboten, obwohl dieser überhaupt noch nicht danach gefragt hat.

Es besteht vorerst kein Grund, Rewe den Knichel auf dem Silbertablett zu präsentieren und die Gemeinde weiter zuzubetonieren. Barth selbst hat 20115 in einem Artikel der AZ Mainz gesagt, dass“ barrierefreier, bezahlbarer Wohnraum für Bürger, die aus einem großen Haus oder Hof in eine kleinere Wohneinheit ziehen wollen“ geplant ist um, „Ältere in der Gemeinde zu halten. Aber generationenübergreifendes Wohnen sei ebenfalls eine Option. Investoren seien vorhanden, die individuelle Planung müsse man nun abstecken.“ Man darf seine Meinung auch mal ändern, man darf es nur nicht zum Prinzip seiner Amtsführung machen. Ein Neubau des Supermarktes mit integriertem Getränkebereich lässt sich mühelos am jetzigen Standort realisieren. Für einen benötigten Supermarkt mit erlaubten maximal 1.600 m² Verkaufsfläche reicht das aktuelle Areal allemal.

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