Merkwürdig: Beigeordneter Ruf macht Tagesordnungspunkt „Nutzung der Wirtschaftswege“ zur Geheimsache.

Ratssitzungen und auch vorbereitende Ausschusssitzungen sind grundsätzlich öffentlich abzuhalten. Nur wenn Gründe des Gemeinwohls oder schutzwürdige Interessen Einzelner vorliegen, dürfen Besprechungspunkte hinter verschlossenen Türen und unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten werden. Liegen diese Gründe nicht vor, müssen alle Angelegenheiten der Gemeinde öffentlich diskutiert und beschlossen werden. Beschlüsse, die unter Umgehung dieser Vorschrift getroffen werden, sind rechtswidrig und können ausgesetzt, d. h. für nichtig erklärt werden. Offensichtlich meinen einige Hobby- und Freizeitpolitiker in den Gemeindeverwaltungen sich an diese Vorschrift nicht halten zu müssen und versuchen, klammheimlich und hinter dem Rücken der Bürgerinnen & Bürgern ihr eigenes, politisches Süppchen zu kochen.

So hat jetzt der Beigeordnete für Bau & Verkehr, Ruf, in der Einladung für die Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses am 07.08.2018 den Punkt 18 über die „Nutzung von Wirtschaftswegen“ merkwürdigerweise in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung gelegt. Ausschüsse dürfen nur mit ganz wenigen Ausnahmen Beschlüsse fassen und dienen vorwiegend der Vorbereitung der Beschlüsse des Gemeinderats, aber trotzdem muss schon hier gefragt werden, was den Beigeordneten Ruf dazu bewogen hat, die Diskussion über diesen Tagesordnungspunkt vor der Öffentlichkeit zu verbergen.

Als Wirtschaftswege werden Feld-, Wald- und Wiesenwege bezeichnet, die überwiegend land- oder fortwirtschaftlichen Zwecken dienen und keine überörtliche Bedeutung haben. Wirtschaftswege sind keine öffentlichen Straßen und Eigentum der Gemeinde. Straßenbaubehörde ist die Verbandsgemeinde, der auch die Verkehrssicherungspflicht obliegt, während die Ortsgemeinde die finanzielle Verantwortung trägt. Die Nutzung der Wirtschaftswege ist in der „Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege“ nachzulesen. Wer für die Investitionsaufwendungen und Unterhaltungskosten aufkommen muss, ist in der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinberg- und Waldwege“ gesetzlich geregelt – und zwar eindeutig und klar verständlich.

Es ist kaum vorstellbar, dass bei einer öffentlichen Beratung über die „Nutzung der Wirtschaftswege“ das Wohl der Ortsgemeinde auf dem Spiel steht oder der Gemeinde ein nicht wiedergutzumachender Schaden entsteht. Noch unwahrscheinlicher ist es, dass durch eine öffentliche Beratung schutzwürdige Interessen der Nutzer der Wirtschaftswege missachtet werden. Die Wirtschaftswege werden überwiegend von der Land- und Weinwirtschaft genutzt, und es ist kaum anzunehmen, dass die Persönlichkeitsrechte der Mitglieder des Bauern- und Winzervereins verletzt werden und beispielsweise deren Familien- und Einkommensverhältnisse, Krankheiten oder sonstige, schützenswerten Intimitäten offengelegt werden. Was soll also die ganze Heimlichtuerei?

In der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinberg- und Waldwege“ ist festgesetzt, dass die Beiträge für Investitions- und Unterhaltungskosten von den Anliegern/innen der Wirtschaftswege, also den Mitgliedern des Bauern- und Winzervereins, aufzubringen sind und die Ortsgemeinde einen Anteil von 10 % der Kosten übernimmt. Allerdings steht in der Einladung eine Beratung über dieses Thema nicht auf der Agenda. Es hätte dann nämlich heißen müssen: „Beiträge für Investition- und Unterhaltungskosten der Wirtschaftswege“, woraus zu schließen wäre, dass es um das Geld der Gemeinde und der Land- und Weinwirtschaft geht. Glücklicherweise ist es nicht so, denn dann wäre die jetzige Einladung eine bewusste Irreführung und Täuschung der Bürgerinnen & Bürger.

Was sich letztendlich hinter dem aktuellen Tagesordnungspunkt verbirgt und warum die Öffentlichkeit von der Beratung ausgeschlossen ist, wird sich bald aufklären. Die Gemeindeverwaltung ist nämlich dazu verpflichtet, auch die Ergebnisse der nichtöffentlich gefassten Beschlüsse öffentlich zu machen und den Bürgerinnen & Bürgern mitzuteilen. Und wenn es keinen triftigen Grund für die nichtöffentliche Beratung im Ausschuss oder in der Gemeinderatssitzung gibt, dann wird das Forum die Kommunalaufsicht einschalten und den Beschluss wegen Rechtswidrigkeit aussetzen lassen. Damit auch die Damen und Herren Hobbypolitiker die Vorschriften lernen.

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