Es ist jetzt an der Zeit: Aufwandsentschädigung für alle Rats-, Ausschussmitglieder und Beiräte – Eigener Geschäftsbereich für alle Beigeordneten!

Was in vielen Gemeinden schon seit langem gang und gäbe ist, wird in Stadecken-Elsheim immer noch hinter verborgener Hand diskutiert und mit heuchlerischer Heimlichtuerei behandelt. Es geht um die Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder, Ausschussmitglieder, Beiräte und Beigeordnete, die grundsätzlich unentgeltlich ihre ehrenamtlich Tätigkeit ausüben, jedoch, wie auch ein Ortsbürgermeister oder Beigeordnete mit eigenem Geschäftsbereich nach § 1 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung haben. Eine solche wird Ihnen in Stadecken-Elsheim immer noch verwehrt.

Es kann ja wohl nicht sein, dass Ortsbürgermeister Barth (CDU) monatlich eine Aufwandsentschädigung von ca. 2.000,00 Euro kassiert, 10 % Erschwernis-Zulage bekommt, am 01. Dezember eines jeden Jahres eine Sonderzahlung von 1.000,00 € erhält und nach 10 Jahren einen Anspruch auf einen Ehrensold von 25 % seiner letzten Aufwandsentschädigung hat, während alle anderen leer ausgehen und vom gönnerhaften Ortsbürgermeister am Neujahrsempfang noch einen feuchten Dankes-Händedruck über sich ergehen lassen müssen.

Es geht, wie man bei aller, unserer Kritik an Ortsbürgermeister Barth (CDU) erkennt, nicht um Qualifikation und Engagement, sondern allein um Respekt und Anerkennung für die Ausführung eines Ehrenamtes in der Gemeindeverwaltung. Deshalb ist es an der Zeit, dass von einer Fraktion oder eines Gemeinderatsmitglieds in einer der nächsten Sitzungen, spätestens zur Eröffnungssitzung der kommenden Wahlperiode, folgender Antrag gestellt und dem heuchlerischen Gehabe ein Ende bereitet wird:

Der Gemeinderat möge durch eine Änderung der Hauptsatzung beschließen, dass

  1. die Rats-, Ausschuss- und Beiratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 Euro/brutto je Sitzung erhalten,
  2. die Zahl der Beigeordneten gemäß § 50 Abs.1 der GemO auf drei festgelegt wird,
  3. die Gemeindeverwaltung Stadecken-Elsheim durch den Ortsbürgermeister drei Geschäftsbereiche bestimmt,
  4. die Geschäftsbereiche an die 3 Beigeordneten vergeben werden,
  5. die Beigeordneten mit Geschäftsbereich eine monatliche Aufwandsentschädigung von 20 % nach § 12 Abs.2 KomAEVO = 361,00 Euro erhalten und
  6. eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für den Bürgermeister um 10 % bis zur Änderung der Anzahl der Geschäftsbereiche ausgesetzt wird.

Begründung: siehe Artikel des Forum Stadecken-Elsheim vom 16.12.2018.
Finanzierungsvorschlag: Die Höhe der voraussehbaren Kosten in Höhe von ca. Euro 17.260,00 müssen in den 1. Nachtragshaushalt 2019 eingestellt werden.

Es ist allein der Gemeinderat von Stadecken-Elsheim, nicht Ortsbürgermeister Barth (CDU), der über den Antrag entscheiden und über die Satzungsänderung beschließen kann. Der Ortsbürgermeister hat die 3 Geschäftsbereiche der Beigeordneten vorzuschlagen, der Gemeinderat hat darüber zu beschließen
Übrigens, wir empfehlen dem aktuellen  Amtsinhaber oder jedem Ortsbürgermeister-Kandidaten, diesen Antrag zu seinem eigenen zu machen und seinen Respekt vor den ehrenamtlich tätigen Verwaltungsmitgliedern und Kolleginnen und Kollegen zum Ausdruck zu bringen.

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