Wie’s gerade passt: Ortsbürgermeister Barth (CDU) misst mit zweierlei Maß.

In der Gemeinderatssitzung am 29.10.2018 hat Ortsbürgermeister Barth CDU) auf die Anfrage des Gemeinderatsmitglieds Schwerdt (SPD), ob an die zur Stadecker Kerb engagierten Musik-Bands 7.000,00 € Gage gezahlt wurde, wie folgt geantwortet:
                      „Dies sei nicht so.“
Nun kann man über die unbedarfte und naive Frage des Ratsmitglieds Schwerdt lange streiten, aber es ist eines ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeisters nicht würdig, die Anfrage eines Ratsmitglieds und Gemeinderatskollegen so überheblich, lapidar und ausweichend zu beantworten. Ein Mitbürger hat deshalb dieses despektierliche Verhalten zum Anlass genommen und mit folgenden Fragen an Barth um Aufklärung des nebulösen Vorgangg gebeten:

  1. Lagen dem Vorsitzenden zum Zeitpunkt der Frage keine exakten Zahlen über die Höhe der Gagen vor?
  2. Wenn dem Vorsitzenden die Zahlen vorlagen, welche Gründe hat es gegeben, dass dem Ratsmitglied Schwerdt die Höhe der Gagen nicht mitgeteilt wurde?
  3. Lagen die Gagen insgesamt über 2.000,00 € (Bitte aufteilen nach Anzahl der Bands, Auftrittstage, jeweiliger Gig-Dauer und Anzahl der Zugaben)?
  4. Falls insgesamt mehr als 2.000,00 € gezahlt wurden, in welcher öffentlichen Sitzung hat der Gemeinderat über Gage und Engagement der Bands beschlossen.
  5. Wer hat die Auswahl für die Bands getroffen bzw. wer hat die Bands vorgeschlagen?
  6. Vom wem und wann wurden die Bands engagiert?
  7. Sagen Sie doch dem Gemeinderatsmitglied Schwerdt und mir einfach, welche Gagen die Bands bekommen haben, oder dürfen die Gagen nicht öffentlich gemacht werden?
  8. Wenn ja, nennen Sie dafür die gesetzlichen Grundlagen (Bitte unterscheiden zwischen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten und einer Gefahr für das Wohl der Ortsgemeinde)

Zugegeben, die Fragen sind etwas abgehoben und vielleicht sogar etwas dümmlich formuliert, aber sie entsprechen in Stil und Duktus genau den gestelzten und manierierten Anfragen, mit denen der Ortsbürgermeister und CDU-Hinterbänkler Barth permanent die Landesregierung nervt. Im Gegensatz zu der Landesregierung, die in der Regel die Anfragen von Barth beantwortet, möchte Ortsbürgermeister Barth solche Anfragen jedoch nicht beantworten, denn er hat dem Fragesteller jetzt mitteilen lassen, dass die Gemeindeordnung für die in dieser und auch in der von ihm verwendete Form kein Fragerecht vorsieht – solche Fragen als nicht zulässig seien. Das sagt also jemand, der in genau dieser Form gestellte Anfragen beantwortet haben möchte, gleichzeitig aber die Beantwortung der in dieser Form und an ihn gerichteten Fragen ablehnt.

Abgesehen davon, dass es in der Gemeindeordnung keinen zwingenden Hinweis auf die Form einer Anfrage gibt, muss sich Barth jetzt vorhalten lassen, dass er  mit zweierlei Maß misst – gerade so, wie es ihm gefällt. Menschen die das tun, nennt man in der Medizin gespaltene Persönlichkeiten oder schizophren.

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