Unzulässige Wahlwerbung – Kommunalaufsicht greift ein.

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Laut einem Artikel der AZ Mainz vom 24.05.2019 hat die Kommunalaufsicht des Landkreises Mainz-Bingen den Essenheimer Ortsbürgermeister Blodt (SPD) gerügt und ihn aufgefordert, eine „Beeinflussung der Wähler“ vor den Kommunalwahlen zu unterlassen. Blodt hatte sich in seiner Funktion als Ortsbürgermeister in einem Schreiben rechtswidrig an die Essenheimer Bürgerinnen und Bürger gewandt und ist daraufhin von der örtlichen FWG der unzulässigen Wahlwerbung beschuldigt worden. Die Kommunalaufsicht hat diese Rechtsauffassung bestätigt.

Wegen ähnlich gelagerter Vorkommnisse hat das Forum in einem Artikel am 06.05.2019 Ortsbürgermeister Barth (CDU) vorgeworfen, sich rechtswidrig in den Wahlkampf einzumischen und sein Amt als Ortsbürgermeister für Wahlkampfzwecke missbraucht zu haben. Gegen diesen Artikel hat Barth eine einstweilige Verfügung erwirkt, woraufhin wir uns erst einmal gezwungen sahen, den Artikel vorläufig vom Netz zu nehmen.

Im Gegensatz zu Essenheim, wo man sich erfolgreich gegen das rechtswidrige Verhalten des Ortsbürgermeisters gewehrt hat, haben sich die politischen Wettbewerber in Stadecken-Elsheim nicht an die Kommunalaufsicht gewandt oder Beschwerde beim Wahlkampfleiter eingelegt. Das hat man zu akzeptieren und kann jeder sehen, wie er möchte. Wir aber schließen daraus,dass man bei der Stadecken-Elsheimer SPD, FDP und FWG den zweiten Wortteil des Begriffs „Wahlkampf“ nicht mehr wahrnimmt.

Barth hat jetzt angekündigt, wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte gerichtliche gegen das Forum einzuleiten. Das Forum Stadecken-Elsheim sieht dieser Auseinandersetzung gelassen entgegen. Wir lassen uns nicht einschüchtern oder mundtot machen.

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