2. Bauabschnitt Kleinfeld III –
Nachtrag zum „SPD-Einblick“ Dezember 2013

Unter „Aktuelles aus der SPD-Fraktion“ wird unter „Baugebiet Kleinfeld III“ im SPD-Einblick vom Dezember aufgeführt, dass „Der von der Kreisverwaltung geforderte Nachweis des Eigenbedarfs an Grundstücken.“ umgesetzt wird. Wir wissen nicht, in welcher Form die Gemeindeverwaltung den Nachweis des Eigenbedarfs gegenüber der Kreisverwaltung belegt hat, gehen aber davon aus, dass Ernsthaftigkeit und Glaubwürdigkeit der Anträge aller Interessenten überprüft und der Kreisverwaltung die Originalanfragen zur Verfügung gestellt wurden. Es muss ausgeschlossen werden, dass Baugrundstücke nach „Gutsherrenart“ vergeben und Privilegien eingeräumt werden.

Insofern erwarten wir, dass bei der von Ortsbürgermeister Müller immer wieder bestätigten Anzahl von 38 Interessenten aus der Ortsgemeinde alle Grundstücke an Stadecken-Elsheimer verkauft werden und es nicht  passiert, dass wie in den Acht Morgen nur 12,6 % und im Kleinfeld III, 1. Bauabschnitt nur 56 % der Grundstücksbesitzer aus Stadecken-Elsheim stammen. In dem jetzt offengelegten Bebauungsplan ist in der textlichen Begründung ausdrücklich vermerkt, dass die Zielsetzung für die Ausweisung des neuen Baugebietes die Deckung des Eigenbedarfs aus der Ortsgemeinde ist. Daran ist die Gemeindeverwaltung bei der Vermarktung der Grundstücke gebunden.

Leider nimmt die SPD nicht konkret zum Verfahren zur Zuweisung der Bauplätze Stellung. Nachdem Ortsbürgermeister Müller schon im Vorfeld versucht, seine eigenen Kriterien bei der Verteilung einzubringen und eine bestimmt Klientel zu bevorzugen, weisen wir noch einmal mit Nachdruck darauf hin, dass jeder der Interessenten aus Stadecken-Elsheim die gleiche Chance zum Erwerb eines Grundstückes haben muss und es auch juristischen Gründen keine Bevorteilungen oder Benachteiligungen geben darf. Bereits gegebene Zusagen oder Versprechen sind nicht rechtsverbindlich und überschreiten eindeutig die Kompetenz eines jeden Einzelnen, auch die des Ortsbürgermeisters. Auch eine Vorabverteilung von Grundstücken an ausgewählte Personen durch einen Gemeinderatsbeschluss ist nicht zulässig und widerspricht dem Grundsatz der Gleichbehandlung.

Die von Ortsbürgermeister Müller vorgeschlagenen Kriterien und die damit einhergehende Bevorzugung seiner Klientel sind unlauter und sogar rechtswidrig und wir sind wieder einmal überrascht, mit welcher Schlitzohrigkeit und Chupze der Ortsbürgermeister den Gemeinderat dazu verleiten möchte, einen ihm genehmen Beschluss zu fassen und dabei die rechtliche Problematik der Entscheidung den Ratsmitgliedern vorzuenthalten. Dafür lässt sich eine ganze Reihe von Beispielen aus der Vergangenheit aufzählen. Wir hoffen, dass ein solch unseriöses und durchschaubares Verwaltungsgebaren in Zukunft nicht mehr stattfindet.

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