Hütchenspieler-Tricks bei der Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Straßenausbau.

In der Diskussion über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Straßenausbau wird von der Gemeindeverwaltung gerne darauf hingewiesen, dass sie ja von den Gesamtkosten einen bestimmten, in der Satzung festgelegten Anteil übernimmt. In Stadecken-Elsheim sind das 25 Prozent. Man glaubt also erst einmal, dass, wer einen Anteil der Kosten übernimmt, auch dafür bezahlt. In diesem Fall mit dem Geld aus der Gemeindekasse. Dem ist aber nicht so. Und das wird den Bürgerinnen und Bürgern von den trickreichen Erfindern der wiederkehrenden Beiträge geflissentlich verschwiegen.

Und so gehen die Hütchenspieler-Tricks: Nehmen wir als Beispiel die von der Gemeinde geplanten Gesamtkosten für die Sanierung der Gehwege in der Mainzer-/Schulstraße (Haushaltsplan 2020: 700.000,00 €) und für die LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung (245.000,00 €) für die beiden Jahre 2020 und 2021 in Höhe von insgesamt 945.000,00 €. Der Anteil der Gemeindeverwaltung beträgt laut Satzung 25 Prozent, das sind dann 236.250,00 €. Somit verbleiben 708.750,000 €, die von den Bürgerinnen & Bürgern in den beiden Jahren aufzubringen sind. Die jährliche Mehrbelastung beträgt also über 350.000,00 €. – zusätzlich zu der „normalen“ Belastung durch Steuern und Abgaben, die eh fällig sind.

So etwas hat es in dieser Gemeinde bisher noch nie gegeben und zeigt, wie einfach es für die Gemeindeverwaltung ist, die Bürgerinnen & Bürger mit dem System der wiederkehrenden Beiträge für den Straßenausbau zu schröpfen, ohne dass darum viel Aufhebens gemacht wird. Ortsbürgermeister Barth (CDU) räumt ein, dass die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen hauptsächlich zur Finanzierung kostspieliger Großprojekte im Straßenausbau, und es werden mit Sicherheit bald weitere folgen, gedacht ist („Wir haben das vor allem hinsichtlich der Sanierung der Ortsdurchfahrt Elsheim getan“). Er versucht dabei den Eindruck zu erwecken, dass ohne wiederkehrende Beiträge eine Sanierung nicht möglich gewesen wäre. Das ist schlicht und einfach falsch. Die jetzt von den Bürgerinnen & Bürgern zu tragenden Kosten hätten nämlich problemlos aus der Gemeindekasse gezahlt werden können – wie für Kitas, Vereinsheim,Friedhöfe, etc.. Denn dafür ist diese Kasse, die von den die Menschen in der Gemeinde jedes Jahr treu und brav aufgefüllt wird, eigentlich gedacht. Ist aber nicht so. Für den Straßenausbau werden die Bürgerinnen & Bürger gleich doppelt zur Kasse gebeten. Und weil das neue System so reibungslos über die Bühne gegangen ist, hat man zusätzlich zu den Beiträgen für die Gehwege gleich noch die Kosten für die LED-Umrüstung drangehängt und knöpft sich ebenfalls den Steurzahlern der Gemeinde ab. So einfach ist das.

Doch weiter mit den Hütchenspieler-Tricks. Wer jetzt denkt, der großspurig verkündete Anteil der Gemeindeverwaltung von 236.250,00 € auch die Gemeindekasse schmählern, der irrt sich ganz gewaltig. Denn es gibt in Deutschland bei der Finanzierung von Gemeindeprojekten das wunderbare System der Bezuschussungen und Zuwendungen, mit dem die EU, der Bund, die Länder, die Kreise und Verbandsgemeinden die Kommunen unterstützen. So erhält Stadecken-Elsheim für die Sanierung der Gehwege eine Investitionszuwendung vom Bund von 103.000,00 € und für die LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung einen Zuschuss vom Land in Höhe von 98.000,00 €. Hinzugekommen wären ca, 35.000 € für die LED-Umrüstung durch ein Förderprogramm der Energieagentur RLP, wenn die Gemeindeverwaltung nicht geschlafen und es nicht versäumt hätte, den Antrag fristgerecht einzureichen. Bei einem Gemeindeanteil von 236.250,00 € hätte die Gemeindeverwaltung durch die Zuschüsse einen Betrag in Höhe von 236.000,00 € absahnen können. Die Gemeindeverwaltung hätte also keinen Cent bezahlt – was für den 25 prozentigen Anteil der Verwaltung aus der Gemeindekasse rausgeht, kommt exakt durch die Zuschüsse wieder rein. Die Straßensanierung und LED-Umrüstung wird also ausschließlich aus dem Privatsäckel der anliegenden Grundstückseigentümer bezahlt. Das hat es noch nie gegeben. In Nieder-Olm und Sörgenloch haben sich die Bürgerinnen & Bürger bisher erfolgreich gegen solche Taschenspieler-Tricks ihrer Verwaltung gewehrt.

Nun fließen solche Zuschüsse auch nicht explizit einer Gemeindeverwaltung zu, sondern sind eigentlich für die Bürgerinnen und Bürger gedacht. Sicherlich sollen diese Gelder nicht in bar an die Menschen ausgezahlt werden, aber mit Sicherheit sollen sie Ihnen zugutekommen. Daher könnte man zumindest erwarten, dass beide von den Zuschüssen profitieren – Verwaltung und die Menschen in der Ortsgemeinde. Wenn man dann nämlich, was naheliegt, von den Gesamtkosten von 945.000,00 € die Zuschüsse in Höhe vom 236.000,00 € abzieht, verbleiben 709.000,00 €, die zwischen Gemeinde (25 %) und Grundstückseigentümer (75 %) aufgeteilt werden müssen. Der Belastung für die Grundstückseigentümer läge dann insgesamt bei 531.750,00 €, und damit knapp 180.000,00 € niedriger als in der von der Verwaltung präferierten Version. Ob jeder im Gemeinderat diese Rechnung nachvollziehen kann, muss bezweifelt werden. Besser ist es, damit zu rechnen, dass man die Bürgerinnen & Bürger mal so richtig schröpft.
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