Es kann nicht sein, was nicht sein darf – Ortsbürgermeister Müller intensiviert Suche nach Parkplätzen der Burgscheune

Da es für die Erstellung der Parkplätze für die Besucherinnen und Besucher der Burgscheune keinen nachweisbaren Beleg gibt, die Parkplätze nie gebaut und von Ortsbürgermeister Müller nur noch substanzlose Schutzbehauptungen aufgestellt wurden, war für uns das Thema eigentlich schon erledigt.
Wir hätten unser Versprechen gehalten und nichts mehr zu dem Thema gesagt, wenn er geschwiegen hätte. Nun hat aber der Ortsbürgermeister in einem Artikel der AZ Mainz vom 08.01.2014 nachgelegt und zu weiteren, haltlosen Behauptungen ausgeholt, die vom Forum nicht unwidersprochen hingenommen werden können. Leider müssen wir etwas weiter ausholen.

Schutzbehauptung 1
Ortsbürgermeister Müller:
„Der Platz für die Autos war stets vorhanden, die Fahrzeuge haben immer schon im Hof geparkt. Besonders markiert haben wir die Stellflächen aber nicht, das wäre zu teuer und auch nicht notwendig gewesen.“

Richtigstellung des Forums:
a)  Für die Errichtung der Parkplätze hat der Ortsbürgermeister bisher keinen einzigen glaubhaften Beweis geliefert. Nun sagt § 47, Absatz 1, 1. Satz der Landesbauordnung (LBauO):
„Bauliche Anlagen sowie andere Anlagen, bei denen ein Zugangs- oder Abgangsverkehr zu erwarten ist, dürfen nur errichtet werden, wenn Stellplätze in ausreichender Zahl und Größe sowie in geeigneter Beschaffenheit hergestellt werden (notwendige Stellplätze).“

Im Fall der Burgscheune geht es also nicht nur allein um die Frage, ob die Parkplätze überhaupt gebaut, sondern ob sie auch in „geeigneter Beschaffenheit“ erstellt wurden. Auch das muss eindeutig verneint werden. Denn anhand des Fotomaterials und der Vermutung der Kreisverwaltung steht für uns schon jetzt fest, dass zu keinem Zeitpunkt Parkplätze angelegt, geschweige denn in geeigneter Beschaffenheit erstellt wurden. Zum Nachweis einer „geeigneten Beschaffenheit“ gehören zweifelsfrei Markierungen, die nach dem Eingeständnis des Ortsbürgermeisters nicht vorgenommen wurden. Es gab also nicht nur keine, sondern auch keine ordnungsgemäß erstellten Parkplätze, so verwirrend sich das auch erst einmal anhören mag. Bei strikter Anwendung der LBauO hätte die Burgscheune eigentlich überhaupt nicht in Betrieb genommen werden dürfen.

b) Entgegen den Behauptungen des Ortsbürgermeisters haben die Fahrzeuge der Besucherinnen und Besucher der Burgscheune nie im  Burghof und auf den dafür vorgesehen Plätzen geparkt; wie hätte das denn auch möglich sein können, wenn doch keiner wissen konnte, wo die Parkplätze überhaupt sind? Auf allen Fotos der Jahre 2009 – 2014 ist eindeutig zu ersehen, dass es links der Zufahrt keine Parkplätze gibt oder gegeben hat, ja noch nicht einmal der Ansatz eines Parkplatzes zu erkennen ist. Es ist klar ersehbar, dass sich in diesem Bereich ein sorgfältig gepflegter Zierrasen befindet, der noch nie mit einem Autoreifen in Verbindung gekommen ist. Außerdem wird durch eine hohe, zwischen dem Hauptweg und der erhöhten Rasenfläche liegenden Bordsteinkante die Zufahrt zu den vermeintlichen Parkplätzen beinahe unmöglich gemacht, es sei denn, die Besucherinnen und Besucher nehmen einen kräftigen Schaden am Unterboden ihrer Fahrzeuge in Kauf.

c) Ob überhaupt auf einem Rasen Parkplätze erstellt werden dürfen, auch das wird sicherlich von der Kreisverwaltung noch geprüft werden, denn § 47, Absatz 9 der LBauO sagt Folgendes: „Stellplätze, Garagen und ihre Nebenanlagen müssen verkehrssicher sein und entsprechend der Art und Zahl der abzustellenden Kraftfahrzeuge sowie der Gefährlichkeit der Treibstoffe den Anforderungen des Brandschutzes genügen. Abfließende Treibstoffe und Schmierstoffe müssen unschädlich beseitigt werden können.“ Da bekommt man Angst, denn auf einem Rasen brennende Fahrzeuge in der Nähe der vollbesetzten Burgscheune könnten leicht zu einem größeren Problem führen.

c) Unzugänglichkeit gilt auch für die 3 Parkplätze, die vor der alten Burg hätten erstellt werden müssen. Seit der Eröffnung der Burgscheune 2009 und bis heute ist dieser Bereich durch massive Blumenkübel und Felssteine eng abgegrenzt, die von keinem Fahrzeug zu überwinden sind. Deshalb hat dort mit Sicherheit noch nie ein Besucherfahrzeug gestanden. Denn „auszuweisen“ heißt auch zugänglich zu machen. Das wurde jedoch bis heute verhindert.

d) Aber das ist noch nicht alles. Dem Forum liegen Aussagen von Bürgerinnen und Bürgern vor, dass sie von Ortsbürgermeister Müller persönlich und in barschen Ton mit ihren Fahrzeugen vom Hof der Burgscheune verwiesen wurden. Demnächst erklärt uns dann Ortsbürgermeister Müller, dass die von ihm des Platzes verwiesenen Besucher an nicht markierten Stellen geparkt hätten weil die vorgesehenen aber aus Kostengründen nicht-markierten Parkplätze alle belegt waren, insbesondere die 3 nicht-zugänglichen Plätze hinter den Blumenkästen und Felssteinen. Man muss ja jetzt mit allem rechnen.

e) Besonders interessant ist das Eingeständnis des Ortsbürgermeisters, dass die vorgesehen Stellflächen überhaupt nicht markiert wurden. Das ist doch schon sehr verwunderlich. Denn während der Ortsbürgermeister auf seinen Patrouillenfahrten in seinem Geländewagen akribisch darauf achtet, dass jeder Parkbereich in der Ortsgemeinde ordentlich gekennzeichnet ist und er sich intensiv um die Einhaltung der Parkordnung kümmert, wir berichteten, überlässt er plötzlich den gesamten Burghof einem ungeordneten Park-Chaos und nimmt auf einmal seine Ortzpolizistenfunktion nicht mehr ernst. Parkplätze, für die es keinen Hinweis gibt, die nicht markiert sind, sind nicht erkennbar und damit in der menschlichen Wahrnehmung auch nicht vorhanden, es sei denn, man leidet unter Halluzinationen. Fehlt die Markierung, fehlt auch eine wesentliche Voraussetzung für die von Gesetzgeber vorgeschriebene Beschaffenheit. Wurden die Parkplätze nicht in geeigneter Beschaffenheit hergestellt, dann wurden sie auch nicht ordnungsgemäß erstellt. Mit dieser logischen Denkweise ist Ortsbürgermeister Müller scheinbar überfordert.

Viele Bürgerinnen und Bürger reiben sich verwundert die Augen und erkennen plötzlich ihren Ortsbürgermeister nicht mehr wieder. Zumal auch bei der Zufahrt zur Burgscheune, seit Eröffnung im Januar 2009 und bis heute, an keiner einzigen Stelle auf das Vorhandensein von Parkplätzen auf dem Burghof hingewiesen wird. Ob auch durch das Fehlen von Hinweisen und einer straßenverkehrsrechtlichen Beschilderung weitere Rechtsverstöße begangen wurden, muss die Kreisverwaltung untersuchen. Denn nach § 47, Absatz 6 der LBauO müssen „Stellplätze und Garagen […] von den öffentlichen Verkehrsflächen aus sicher und auf möglichst kurzem Weg zu erreichen sein; es kann gefordert werden, dass Hinweise angebracht werden.“

Nein, wir möchten uns nicht weiter in diese Farce vertiefen: Es ist offensichtlich, dass Ortsbürgermeister entgegen den gesetzlichen Vorschriften und ohne Rücksicht auf die Anwohner und Anwohnerinnen das Parken auf dem Burghof verhindern wollte. Denn wenn man keine Parkhinweise gibt, wenn man absichtlich nichts markiert, kann auch keiner etwas finden. Und wenn keiner etwas finden kann, dann kann es auch keiner nutzen. Und dann parkt dort eben auch keiner. Genau das war die Absicht und so einfach ist die perfide Vorgehensweise des Ortsbürgermeisters zu erklären.

f) Geradezu eine Verhöhnung der Anwohnerinnen und Anwohner, die vom Ortsbürgermeister über Jahre hinweg um ihren nächtlichen Schlaf gebracht wurden, ist die fadenscheinige Begründung, dass eine Markierung der Parkplätze „zu teuer und auch nicht notwendig gewesen.“ wäre. Die Notwendigkeit der Markierung haben wir schon nachgewiesen. Aber wenn man bedenkt, dass in dieser doch relativ „reichen“ Ortsgemeinde viel Geld für manchmal Unsinniges, Nebensächliches und sogar für die Aufstellung von Hundetoiletten ausgegeben wird, dann entlarvt diese Aussage die Abgehobenheit des Ortsbürgermeisters und dokumentiert, dass er in der Meinung vieler Bürgerinnen und Bürger schon seit langem nicht mehr an den Sorgen und Nöten der Menschen aus Stadecken-Elsheim, sondern mehr an der Realisierung seiner als von vielen als unnötig betrachteten Bau- und Bebauungsplänen interessiert ist.

Schutzbehauptung 2
Ortsbürgermeister Müller lt. AZ Mainz:
„Weil die Kita „Zwergenhaus“ aufgrund eines Wasserschadens aufs Burggelände verlagert werden musste, seien die Parkplätze vom Burghof in den Bereich des Burggrabens verlegt worden, heißt es.“ Und das sagt Hermann Müller ganz „gelassen“.

Richtigstellung des Forums:
a) Grundsätzlich kann man eigentlich nur etwas verlegen, was vorher auch irgendwo gelegen haben muss. Wenn aber, was eindeutig ist, es vorher überhaupt keine erstellten Parkplätze gegeben hat, fragen wir uns, was von Ortsbürgermeister von wo verlegt wurde und wohin?

b) Unter Militärstrategen nennt man so etwas, wie den Hinweis auf die temporäre Verlegung des  Zwergenhaus‘ in das Amtshaus, ein „taktisches Ausweichmanöver“, mit dem man versucht, das Interesse auf einen Nebenkriegsschauplatz zu verlagern um vom eigentlichen Geschehen auf dem Hauptschlachtfeld abzulenken. Auf dieses Manöver fallen wir nicht herein und weisen darauf hin, dass der Skandal um die fehlenden Parkplätz mit der temporären Verlegung des Zwergenhaus‘ genau so wenig zu tun hat wie das jährlich wiederkehrende Hochwasser des Rheins.

Dazu muss man Folgendes wissen: Die Burgscheune wurde im Januar 2009 eingeweiht. Das Zwergenhaus ist wegen des Wasserschadens im Januar 2013 in das Amtshaus gezogen. Dazwischen liegen 4 Jahre, in denen es für die Burgscheune keine Parkplätze gab und ihr Nicht-Vorhandensein mit dem temporären Verbleib des Zwergenhaus im Amtshaus und im vergangenen Jahr überhaupt nichts zu tun hatte. Sogar trotz des Umzugs hätten Parkplätze, soweit sie den vorhanden gewesen wären, genutzt werden können. Denn während das Zwergenhaus nur von montags bis freitags und bis 16.30 Uhr belegt ist, finden die meisten Veranstaltungen in der Burgscheune an den Wochenenden und wochentags frühestens ab 19.00 Uhr statt. Eine Gefährdung der Kinder wäre dadurch völlig ausgeschlossen gewesen.

c) Wir bleiben also dabei: Die Aussagen von Ortsbürgermeister Müller sind reine Schutzbehauptungen und entsprechen nicht der Wahrheit. Die gesetzlich vorgeschriebenen Parkplätze für die Besucherinnen und Besucher der Burgscheune wurden nie erstellt und die Anwohnerinnen und Anwohner wissentlich über Jahre hinweg in ihrer nächtlichen Ruhe gestört.

Zum Schluss möchten wir Ihnen nicht vorenthalten, dass uns eine Aussage des Ortsbürgermeisters erst zu einem leichten Schmunzeln veranlasst, anschließend jedoch helle Empörung bei uns hervorgerufen hat. AZ Mainz: „Der Ortsbürgermeister wittert hinter dem Parkplatz-Streit eher ein politisches Manöver der Opposition. „Man will mir kurz vor den Wahlen als Bürgermeister Ärger machen.“

Über so viel unsinniges Gerede kann man nur noch staunen. Aber so redet er immer, unser Ortsbürgermeister: Sobald jemand ihm Verstöße gegen Gesetze und Verordnungen vorwirft und sogar nachweist, jemand mit seiner Politik nicht einverstanden ist oder in gar kritisiert, spricht er automatisch von bösen Machenschaften der Opposition, sieht das Gemeindewohl in Gefahr und fühlt sich auf das Schändlichste beleidigt. Wobei uns völlig schleierhaft ist, wen er mit „Opposition“ überhaupt meint. Von einer merkbaren Opposition im klassisch-politischen Sinn ist uns eigentlich in Stadecken-Elsheim nichts bekannt. Wenn Ortsbürgermeister Müller jedoch mit Opposition das Forum meinen sollte, dann fühlen wir uns, ehrlich gesagt, geschmeichelt und in unserer Arbeit bestätigt. Sind dann aber sofort wieder empört, wenn er anschließend den von ihm verursachten, handfesten baupolitischen Skandal mit der Aussage zu verniedlichen sucht, dass man ihm vor der Bürgermeisterwahl „Ärger machen“ möchte. Für so viel Instinktlosigkeit, Ignoranz und Überheblichkeit fehlt uns dann doch das Verständnis. Dieser Mann scheint nichts mehr zu merken.

Wenn sich die lokale Presse, die Kreisverwaltung Mainz-Bingen, das Forum-Stadecken-Elsheim, die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde und vielleicht sogar bald das Verwaltungsgericht Mainz mit dem Vorgang befassen, wäre es unserer Meinung nach angebracht, dass zur Aufklärung des Vorgangs der Gemeinderat von Stadecken-Elsheim in der nächsten Gemeinderatssitzung diesen Skandal auf die Tagesordnung setzt.

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