Auch wenn man unwahre und nicht korrekte Sachverhalte gebetsmühlenartig wiederholt, so werden Sie dadurch doch nicht wahr. Das aber versucht gerade Ortsbürgermeister Müller, der die Bürgerinnen und Bürger von Stadecken-Elsheim für dumm verkaufen möchte.
In einem Artikel in der AZ vom 25.01.2013 behauptet er jetzt wieder, dass der Neubau eines privaten Investors auf dem ehemaligen Areal der Rheinhessenhalle in Elsheim ein „generationenübergreifendes“ Projekt sei. Wir hatten über diese unsinnige Behauptung bereits berichtet. Wie man 24 Wohnungen und Räumlichkeiten für 1 Arztpraxis als „generationenübergreifend“ bezeichnen kann, dass bleibt allein der Phantasie des Ortsbürgermeisters vorbehalten. Nach dieser Definition wäre jedes 2. Haus in Stadecken-Elsheim ein „Generationenhaus“. Und ob die 8 vorgesehen, behindertengerechten Wohnungen an Menschen mit Behinderung verkauft oder vermietet werden, darüber entscheidet allein der Investor. Denn Ortsbürgermeister Müller hat es versäumt, dem Investor eine diesbezügliche Baulast aufzuerlegen und die vorgesehene Verwendung sicherzustellen.
Geradezu entlarvend ist sein Hinweis, „Innerorts gebe es Baulücken und große Anwesen“. Das ist richtig, doch seit beinahe 10 Jahren hat Ortsbürgermeister Müller noch nicht einmal den leisesten Versuch unternommen, die ihm zur Verfügung stehenden Mittel für den Innenausbau der Ortsgemeinde einzusetzen und diese Lücken zu schließen. Stattdessen erschöpft er sich in seinem rastlosen Ausweisen von neuen Baugebieten und Bauplätzen und betoniert so langsam die Ortsgemeinde zu, während er gleichzeitig und beschönigend vom Erhalt des „Dorfcharakters“ spricht.
Geradezu absurd ist jetzt der Versuch, für die desolaten Parkverhältnisse auf dem Kirchenthing und rund um die Burgscheune die „Parkmoral“ der Anwohnerinnen und Anwohner verantwortlich zu machen. So ist das eigentlich immer: Für eigene Unzulänglichkeiten, Versäumnisse und Fehler sind bei ihm immer nur die bösen anderen schuld; ob es nun die Opposition, die Verbandsgemeinde, die Kreisverwaltung, das Forum oder nun die Anwohnerinnen oder Anwohner sind. Nein, die angesprochene „Parkmoral“ ist das Ergebnis seiner Ignoranz und verfehlten Parkraumpolitik, bei der er jahrelang kein Finger gerührt hat und die Menschen, die in dieser Problemzone wohnen, von ihm im Stich gelassen wurden. Sogar die Bürgerinitiative, die seinerzeit auf die Mängel und Probleme hingewiesen hat, hat er geflissentlich ignoriert.
Eine der wesentlichsten Ursachen für das seit Jahren bestehende Parkproblem ist das Hinwegsetzen von Ortsbürgermeister Müller über baurechtliche Verordnungen. Es steht fest und es ist auch eindeutig belegbar: Die Parkplätze im Burghof wurden nie erstellt, sie wurden nie markiert, sie waren nicht erkennbar und es gab vor Ort und auf den Zufahrtsstraßne keine Parkhinweise. Und wenn man dann trotzdem mal bis zum Burghof „durchdringen“ konnte, dann wurde einem die Zufahrt durch das geschlossene Tor versperrt. Wie unter diesen Umständen ordnungsgemäß und unter Berücksichtigung von Brandschutzbestimmungen sicher im Burghof geparkt werden konnte, bleibt allein das Geheimnis des Ortsbürgermeisters.
Und wenn Ortsbürgermeister Müller jetzt den untauglichen Versuch macht, durch hastig ausgelegte Dachlatten den Nachweis für die Erstellung der vorgeschriebenen Parkplätze zu erbringen, so kann dieses Vorgehen nur noch als lächerlich bezeichnet werden. Und dass dies gerade jetzt geschieht, wo die Kinder des Zwergenhaus´diesen Platz noch als Spielfläche benötigen, ist geradezu abenteuerlich. Wir hoffen, dass es bei den Kindern nicht zu Schnitt- oder anderen Verletzungen kommt und der Ortsbürgermeister für den Rest seiner Amtszeit ein fürsorglicheres und verantwortungsvolleres Verhalten an den Tag legt.
@Stadecker Bub um 15:51
In der Tat sind einige Kommentare in diesem Forum eskalierend. Aber manche Gegebenheiten benötigen die Eskalation, damit sich etwas bewegt.
Auch Sie sind eskalierend, wenn Sie z.B. unter Punkt 3 die Bitte „nach einem Geimeindeunfallversicherungsträger stellen, um eine etwaige Gefährdungsanalyse zu veranlassen“.
Was mich persönlich z.B. in Ihrem Punkt 4 stört ist die Anmerkung einer „sog. Kritikkompetenz“. Wer definiert denn diese Kritikkompetenz (außer Wikipedia)? Und darf dann nach erlauchter Bewertung nur ein bestimmter Personenkreis Kritik üben?
Auch der Punkt 4 trägt mit der Aussage „sämtliche Ordnungswidrigkeiten umgehend zu melden“ zu einer Eskalation in der Gesellschaft bei. Wobei ich zugeben muss, dass es mich auch nervt, wenn in der Nachbarschaft am Samstag zwischen 13:00 und 15:00 der Rasenmäher läuft. Als ob es keine andere Zeiten zum mähen gibt.
Ihre Feststellung teile ich, dass es in der Gemeinde Stadecken-Elsheim an vielen Stellen ein generelles Problem mit Parkfläche gibt. Dass darf aber nicht zur Rechtfertigung führen, auf Parkplätze, wie in der Bebauung der Schulstraße (ehemalige Scheune, Elsheim) oder der Burgscheune zu verzichten. Als Privatmann bekomme ich keinen Bebauungsplan durch, wenn ich auf eine vorgeschriebene Parkfläche verzichten möchte. Da würde wahrscheinlich auch keine Spende an einen Kindergarten helfen.
Hallo Stadecker Bub,
mittlerweile möchten wir sogar eine gewisse Sympathie Ihnen gegenüber nicht verhehlen. Auch freuen wir uns, dass wir so eifrig diskutieren. Allerdings sind Ihre letzen Kommentare etwas unverständlich formuliert und um weitere Missverständnisse zu vermeiden, möchten wir erst einmal nicht weiter darauf eingehen. Es ist auch eigentlich alles gesagt.
Nur zu Punkt 5 müssen wir noch etwas richtigstellen: Die ersten beiden Rechtschreibreformen im deutschen Sprachraum fanden 1876 und 1901 statt. Wir gehen nicht davon aus, dass Ortsbürgermeister Müller davon bereits betroffen war. Die dritte und jüngste war die Reform der deutschen Rechtschreibung von 1996. Es handelte sich dabei ausschließlich um eine Reform der Rechtschreibregeln, die Grammatik, insbesondere die Regeln für die korrekte Verwendung von Relativsätzen, war davon nicht betroffen. Auch diese Reform hätte Ortsbürgermeister eigentlich nicht verwirren können.
Wir finden auch, dass Sie mit Ortsbürgermeister Müller viel zu hart umgehen. Den kleinen grammatikalische Lapsus, der uns zum Schmunzeln veranlasst hat, mit „Entgleisung“ zu bezeichnen, finden wir einfach nicht angemessen. Unter „Entgleisung“ verstehen wir eher die Vorgänge, bei denen der Ortsbürgermeister die besorgten Eltern der Fasanenstraße in einer Gemeinderatssitzung öffentlich beleidigt, oder, wie erst neulich geschehen, ein älteres Touristenehepaaar wegen eines Fahrfehlers pöbelhaft angesprochen hat.
Trotzdem haben wir Ihren Hinweis ernst genommen und jetzt den“ Schmunzler“ von unserer Webseite entfernt.
1. wie Sie selbst schreiben, wurde dieser vermeintliche Ermessensspielraum nicht genutzt. Demnach ist es schön wenn Ihrerseits auf ein solches Vorgehen „hingewiesen“ wird.
„Denn Ortsbürgermeister Müller hat es versäumt, dem Investor eine diesbezügliche Baulast aufzuerlegen und die vorgesehene Verwendung sicherzustellen.“ Einen Hinweis kann nicht jeder Leser deutlich daraus interpretieren. Es erweckt auch einen Anschein eines Vorwurfes.
Vll. solllten auch Sie an Ihrer Darstellung von Sach- und Rechtslagen ein wenig detaillierter herangehen.
2. Wenn und hätte. Schicke Worte um ein in der Vergangenheit versäumtes Verwaltungshandeln beschrieben werden soll. M.E. wird sich die Situation im Bereich der Stadecker Burg auch durch die Ausweisung von weiteren Stellflächen nicht entzerren. Denn mit der Schaffung weiterer Stellplätze, welche örtlich getrennt sind, werden nunmehr diese Anwohner durch die Lärmbelästigung beeinträchtigt. Demnach führt Ihr Engagement und Ihre Mitsprache lediglich zu einer weiteren Verkettung der Problematik. Einerseits wird eine Diskussion entfacht, welche im Übrigen auch durch die Printmedien thematisiert wird, welche bis vor einiger Zeit überhaupt nicht diskussionswürdig war. Denn beginnend mit dem Ausbau der Burgscheune, wurde diese Thematik entfacht. Seltsamerweise kümmert sich der Bürger mit wohlwollendem Mitspracherecht augenblicklich mit der Situation. Gerade dann, wenn unerwartet eine Notsituation im Hinblick auf die Versorgung von Kindergarten-Gruppen überbrückt werden muss. Daher ist die Vorgehensweise sehr fraglich. Wie bereits dargelegt, werden die Anwohner zu keinem Zeitpunkt vollständig entlastet.
Übrigens: Was genau sollte Ihrer Ansicht nach gegen die Lärmbelästigung der Anwohner unterhalb der Burgscheune in Richtung Portstr. unternommen werden? Vll. gebietet sich hier seitens des Forums eine Spendenaktion zur Anschaffung von Otoplastiken für die betroffenen Mitbürger.
3. Sicherlich handelte es sich um eine strategisch ungünstige Vorgehensweise. Dies wurde jedoch aufgrund Ihrer Bemühungen und der losgetretenen Diskussionslawine maßgeblich gefördert.
Falls Sie sich intensiv mit der Sicherheit auf dem Burghof während der Kindergartenbetreuung beschäftigen möchten, bitte ich Sie sich mit dem zuständigen Geimeindeunfallversicherungsträger in Verbindung zu setzen und eine etwaige Gefährdungsanalyse zu veranlassen.
4. „…Hinweise des Forums auf Fehler und Versäumnisse, Notwendigkeiten und Verbesserungsmöglichkeiten als „provokatives Verhalten“ bezeichnen..“
Hierbei bleibt anzumerken, dass nicht jeder Ihrer Kritikpunkte als „konstruktive Kritik“ angesehen werden kann. Es erfordert zudem eine sog. Kritikkompetenz, welche einige Ihrer Beiträge deutlich vermissen lassen.
Aber wie Sie richtigerweise darstellen, befinden wir uns in einer modernen, offenen und demokratischen Gesellschaftsordnung. Daher sollte man anstreben, die Gemeinde als auch dem Mitbürger in jeder Lebenssituation zu sanktionieren. Vll. verbessert sich durch Ihre Weltanschauung das Leben in der Gemeinde.
Daher kann ich nur jedem Leser hier den Rat geben, beispielsweise sämtliche Ordnungswidrigkeiten umgehend zu melden. Z.B. die Einhaltung der Geräte-und Maschinenlärmschutz-Verordnung. Diese ist in unserer Gemeinde vereinzelt noch unbekannt.
5. aufgrund mehrfacher Rechtschreibreformen etc. kann die grammatikalische Entgleisung des Herrn M. durchaus entschuldigt werden.
Hallo Stadecker Bub,
zu Ihrem letzten Kommentar folgende Anmerkungen des Forums:
1. Sie hätten unseren Kommentar sorgfältiger lesen müssen. Wir haben nicht behauptet, dass zur Auferlegung einer Baulast eine Verpflichtung besteht, sondern darauf hingewiesen, dass von der Gemeindeverwaltung keine Baulast angestrebt und damit der Ermessensspielraum, aus welchen Gründen auch immer, leider nicht genutzt wurde. Auch haben wir nicht von einem Ermessensfehler gesprochen. Sie bringen da einiges durcheinander
2. Wir möchten jetzt nicht weiter ein totes Pferd reiten. Wenn die Gemeindeverwaltung vor 5 Jahren die laut Bauplan auszuweisenden Parkplätze ordnungsgemäß erstellt hätte, hätten wir die aktuellen Probleme nicht und es würde sich jede Diskussion erübrigen. Es ist allein die Gemeindeverwaltung, die durch ihr ordnungswidriges Verhalten für die Parkprobleme und die Ruhestörung rund um die Burgscheune verantwortlich ist.
3. Geradezu abenteuerlich ist ihre Behauptung, dass das Forum die Verlegung der Dachlatten „provoziert“ hat. Diese stümperhafte Nacht- und Nebelaktion haben wird auf das Schärfste verurteilt und haben sogar die Kreisverwaltung über die Gefährlichkeit dieser Maßnahme für die im Amtshaus untergebrachten Kinder informiert.
Das Verletzungsrisiko durch die Verlegung der Dachlatten wurde von einigen Eltern der Kindes des Zwergenhaus´ selbst angesprochen. Bitte nehmen auch Sie diese Hinweise ernst und versuchen Sie nicht durch unsinnige Behauptungen, von der Problematik abzulenken. Wir wissen auch nicht, von welchem Brunnen sie sprechen. Falls Sie jedoch den Brunnen im Burghof meinen, dann hoffen wir, dass die Gemeindeverwaltung alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat, damit keinem der Kinder des Zwergenhaus´ etwas passiert.
4. Wenn Sie die Hinweise des Forums auf Fehler und Versäumnisse, Notwendigkeiten und Verbesserungsmöglichkeiten als „provokatives Verhalten“ bezeichnen, dann spricht dies dafür, dass Sie einem überholten Weltbild verhaftet sind. Ihnen scheint noch nicht bewusst zu sein, dass politisches Engagement, Kritik an Verwaltungsentscheidungen und das Recht, eine eigene Meinung zu äußern, wesentliche Voraussetzungen für das Funktionieren einer modernen, offenen und demokratischen Gesellschaftsordnung sind. Und dabei ist Witz, Ironie und sogar Provokation erlaubt.
5. Bei dem von uns zitierten Passus von Ortsbürgermeister Müller handelt es sich um einen Hauptsatz, dem ein Relativsatz folgt. Ein Relativsatz, wie der Name schon besagt, bezieht sich im Regelfall auf ein einzelnes Satzglied des vorangegangenen Satzes oder auf den gesamten Satz (Objektsatz). Mit der vom Ortbürgermeister gewählten grammatikalischen Form wird eindeutig ausgedrückt, dass wir nicht auf einer Insel leben und dass dies ein leider zunehmender Tatbestand ist. Darüber haben wir uns erlaubt, zu schmunzeln. Wenn Ortsbürgermeister Müller etwas anderes hätte ausdrücken wollen, hätte er eine andere grammatikalische Lösung finden müssen. Aber jetzt einmal mal ganz im Ernst: Darf denn nicht einmal ein bisschen Spaß sein?
Punkt 1:
Diesem ist grundsätzlich zuzustimmen. Jedoch ist dies numehr nicht mehr zu ändern. Zudem die von Ihnen zitierte Rechtsvorschrift eine sog. Ermessensentscheidung darstellt. Dies ist durch das Wort „kann“ geprägt. Demnach besteht keine Verpflichtung seitens der Gemeind, auch wenn Sie sich dies persönlich gewünscht hätten. Ob hier ein Ermessensfehler besteht, hätte ich dann gerne belegt bzw. durch ein Gerichtsurteil bestätigt.
Zu Punkt 2:
Ein problemloses Parken war insbesondere vor dem Einzug des Kindergartens durchaus möglich. Sicherlich waren die erforderlichen Stellflächen nicht ausgezeichnet. Jedoch fanden dort mindestens sechs PKW ihren Platz. Soweit Sie auf das ungeordnete und willkürliche Parken verweisen, bleibt anzumerken, dass sich dieses nicht nur im Burghof wiederfindet. Es ist zudem widersprüchlich, wenn einerseits bis zu acht PKW Ihrer Ansicht nach im Burghof einen ausgewiesenen Parkplatz zugeteilt bekommen sollen, andererseits der von Ihnen angesprochene Brandschutz hierdurch dennoch nicht gewährleistet ist. Weiter müsste man allen Anwohnern das Parken der eigenen Autos verwähren, da die Straße bis hin zum Burghof für größere Einsatzwagen schwerer zu passieren ist.
zu Punkt 3:
Ich persönlich finde es gerade frech zu behaupten, dass durch die von Ihnen provozierte Maßnahme ein erhebliches Unfallrisiko bestehe. Das Risiko vom Brunnen zu fallen und sich hierbei schwerwiegende Verletzungen zuzuziehen ist weitaus höher, als an einem Stück Holz eine Schnittverletzung zu erleiden. Darüber hinaus bleibt Ihnen wohl der wahre Aussagewert dieser zynischen bzw. ironischen Bemerkung verborgen. Gerade eine solche Ironie, welche Ihrerseits mit diesem Forum der Öffentlichkeit dargeboten wird.
(siehe auch z.B. der aktuelle Eintrag bei „Kurz notiert“.. was soll dies einem Leser vermitteln? Es handelt sich um ein aus dem Zusammenhang gerissener Satz.)
Punkt 4:
Ich lebe seit meiner Geburt in unserer Ortsgemeinde und habe ehrenamtlich ein paar Veränderungen mitgetragen, aber ein solch provokatives Verhalten habe ich selbst noch nicht erlebt. Aber es zeigt in vorbildlicher Qualität, in welche Richtung sich unsere Gesellschaft (weiter)entwickelt.
Hallo Stadecker Bub,
wir möchten kurz zu Ihrem Kommentar Stellung nehmen.
1. Sie wissen es zwar nicht, aber eine Gemeinde kann sehr wohl Einfluss auf die Verwendung einer Immobilie nehmen. § 86 der LBauO sagt eindeutig: „Die Person, die das Eigentum an dem Grundstück innehat, kann durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem ihr Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen.“ Leider hat es die Gemeindeverwaltung versäumt, dem Investor eine solche Baulast aufzulegen.
2. So lange im Burghof die vorgeschriebenen Parkplätze nicht korrekt angelegt und markiert sind, ist und war dort eben ein problemloses Parken nicht möglich. Dies hat nichts mit der Intelligenz der Parkplatzsuchenden, sondern mit dem ordnungswidrigen und fahrlässigen Verhalten der Gemeindeverwaltung zu tun. Außerdem verstößt ungeordnetes und willkürliches Parken auf dem Burghof auch eindeutig gegen die Vorschriften des Brandschutzes. Scheinbar schauen auch Sie locker über solch lebensschützende Vorschriften hinweg.
3. Geradezu obszön finden wir Ihren Hinweis, dass Schnitt- und andere Verletzungen bei den Kindern des Zwergenhaus´ durch eine Unfallversicherung abgesichert seien. Für diese dumme und absurde Anmerkung sollten Ihnen die Eltern der Kinder mal kräftig aufs Dach steigen.
4. Wir finden es sehr traurig, dass unser Ortsbild immer mehr von Ignoranten und Betonköpfen geprägt wird. Dies zeigt Ihr Kommentar recht deutlich.
Diese Kritik des obigen Beitrages, als auch andere Diskussionsthemen, sind durchaus teilweise nachvollziehbar. Jedoch geht es oftmals an der Sache vorbei.
Ob und wie weit der Investor die Vermietung bzw. den Verkauf organisiert, kann unberücksichtigt bleiben. Ein Einfluss der Gemeinde oder gar eines manch ambitionierten Bürgers ist nicht gegeben. Demnach ist es vergebene Liebesmüh sich darüber gedanken zu machen.
Zur Parkplatzsituation bleibt anzumerken, dass sich diese Problematik über die ganze Ortsgemeinde erstreckt. Findet man sich wider erwarten im Ortsteil Elsheim wieder, so sind einzelne „Gässchen“ ebenfalls absolut zugeparkt. Gehwege sind dort stellenweise auch nicht ausgewiesen. Dies möge wohl an der mitteralterlichen Bauweise liegen, als es noch Pferdekutschen und Karren gab. Auch gibt es genügend „Mitfahrgemeinschaften“, die das Problem durchaus verstärken. So werden oftmals Autos im Bereich des Kirchplatzes oder an der Stadecker Waage als „Stellplätze für Mitfahrgemeinschaften“ MISSBRAUCHT. Der dort anssässige Bürger hat auch durch dies oftmals nicht Möglichkeit, vor seinem eigenen Haus zu parken und muss hierdurch längere Laufwege in Kauf nehmen. Vll. sollte man in den neu geschaffenen Baugebieten separate Stellplätze zur Verfügung stellen, damit auch dieser Problematik rechnung getragen werden kann. Z.B. durch einen Mitfahrerparkplatz im Gewerbegebiet oder die Einführung von Parkausweisen für Anwohner.
Auch bleibt zu berücksichtigen, dass durchaus im Burghof die Möglichkeit besteht bis zu acht PKW dort bei Veranstaltungen problemlos zu parken. Man muss nur die Intelligenz besizten, sein KFZ in den beengten Verhältnissen ordnungsgemäß abzustellen. Aber das ist wohl eher ein gesellschaftliches Problem.
Übrigens: Sofern ein Kind sich etwaige Schnittverletzungen oder sonstige Verletzungen zuziehen sollte, ist eine Absicherung durch die deutsche gesetzliche Unfallversicherung gegeben.
Ich finde es sehr traurig, dass unser Ortsbild immer mehr von Gutmenschen und Moralaposteln geprägt wird. Dies zeigt dieses Forum recht deutlich.