Panik in der Gemeindeverwaltung? – Ratsmitglieder spenden für Weinköniginnen-Werbeschilder.

ortseinfahrtNachdem das Forum mehrfach die Finanzierung und Aufstellung von 4 Werbeschildern mit dem Konterfei der rheinhessischen Weinkönigin kritisch hinterfragt und der Gemeindeverwaltung die rechtswidrige Verwendung von Steuergeldern vorgeworfen hat(siehe hier), scheinen die verantwortlichen Damen und Herren jetzt in Panik zu geraten und versuchen ihr Fehlverhalten durch weitere Spenden aus dem Kreis des Gemeinderates zu kaschieren. Sicherlich auch ein Indiz dafür, dass man erkannt hat, dass die Durchführung und Finanzierung von Werbe- und Verkaufsförderungsaktionen für die heimischen Weinbauern nicht Aufgabe einer Gemeinde ist und nicht aus Steuergeldern finanziert werden darf.

Wie von uns bereits vorausgesagt und um überhaupt aus dieser peinlichen Nummer noch einigermaßen heil herauszukommen, hat sich nach dem Gemeinderatsmitglied Paschke jetzt auch der Beigeordnete Ruf gemeldet und für ein weiteres Weinköniginnen-Werbeschild eine Spende in Höhe von 182,96 € geleistet. Diese weitere, ja man könnte fast vermuten „bestellte“ Spende eines an der skandalösen Entscheidung Beteiligten wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.03.15 einstimmig angenommen. Jetzt fehlen der Gemeindeverwaltung nur noch ein paar Spender, die für die noch zwei verbliebenen Weinköniginnen-Werbeschilder zeichnen. Wir vermuten deshalb, dass die Gemeindeverwaltung in den kommenden Wochen und bis zur nächsten Gemeinderatssitzung einen erneuten Spendenaufruf starten und weitere Spender präsentieren wird.

Aber Achtung: Sollten Sie einem solchen Aufruf folgen und Mitleid mit den mittlerweile panisch reagierenden Akteuren haben, so helfen Sie damit der Gemeindeverwaltung noch lange nicht aus ihrer selbst verschuldeten Bredouille. Es geht nämlich neben der rechtswidrigen Verwendung von Steuergeldern auch um die Prüfung, ob es zu den Aufgaben einer Gemeindeverwaltung gehört, Werbeschilder für die Weinwirtschaft zu kaufen und zu installieren. Nach unserem Rechtsverständnis ist die Durchführung von Werbeveranstaltungen und Verkaufsförderungsmaßnahmen für private und gewerbliche Betriebe nicht erlaubt und auch nicht ansatzweise durch die Gemeindeordnung gedeckt.

Wenn also der junge Ortsbürgermeister gerne Party machen und Werbeveranstaltungen und Verkaufsförderungsaktionen für die heimischen Weinbauern durchführen möchte, so ist das nur dann erlaubt, wenn er dies nicht in seiner Funktion als Ortsbürgermeister macht und dafür nicht das Geld der Bürgerinnen und Bürger ausgibt. Und um solch ein Fehlverhalten zukünftig zu verhindern, wurde jetzt die Kommunalaufsicht des Landkreises Mainz-Bingen eingeschaltet und um rechtliche Prüfung des Vorfalls gebeten.

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