Inhalt und Ablauf einer Gemeinderatssitzung werden im Wesentlichen von der Beratung und Beschlussfassung über sogenannte „Anträge“ bestimmt. Anträge können von der Verwaltung, das ist in diesem Fall der Ortsbürgermeister, von den Fraktionen oder einzelnen Ratsmitgliedern eingebracht werden. Das wichtigste Recht eines Ratsmitglieds ist sein Recht, Anträge zu stellen.
Anträge dürfen nur dann gestellt werden, wenn sie sich auf den Aufgaben- und Verantwortungsbereich der Gemeindeverwaltung bzw. der Gemeinde beziehen. Sie müssen in der Ratssitzung vom Antragsteller eingebracht, verlesen und begründet werden. Anschließend berät der Gemeinderat und fasst über den gestellten Antrag einen Beschluss.
Wegen ihrer Wichtigkeit müssen Anträge, die fristgerecht eingereicht wurden, als eigenständige Tagesordnungspunkte in der Einladung zu einer Gemeinderats- oder Ausschusssitzung aufgeführt sein. Es muss deutlich erkennbar sein, von wem und zu welchem Thema bzw. Aufgabenbereich ein Antrag gestellt wird. Dadurch wird sichergestellt, dass sowohl Ratsmitglieder als auch die Menschen in der Gemeinde über Inhalt und Ablauf einer Rats- oder Ausschusssitzung informiert sind und sich gegebenenfalls auch entsprechend vorbereiten können.
Diese Vorschrift, die sich aus der Gemeindeordnung und der Geschäftsordnung ableitet, wird von Ortsbürgermeister Müller permanent ignoriert (siehe auch die im Internet eingestellte Einladung zur Gemeinderatssitzung am 24.03.2014). Während er seine eigenen Anträge in epischer Breite ausführlich formuliert, bleiben die Anträge der Fraktionen und Ratsmitglieder auf der Agenda unsichtbar und werden von Ortsbürgermeister hinter dem nichtssagenden Oberbegriff „Anträge“ versteckt. Weder die Ratsmitglieder noch die interessierten Bürgerinnen und Bürger erhalten ob einer solchen Verschleierungstaktik Informationen darüber, was sich hinter diesem Oberbegriff verbirgt, noch wissen sie, was darunter beraten und beschlossen werden soll.
Ortsbürgermeister Müller ist auf diese Verstöße bereits mehrfach hingewiesen worden, ohne dass er sich bisher einsichtig gezeigt hat. Ob er dies absichtlich macht oder aus Ignoranz oder Unvermögen handelt, wissen wir nicht. In jedem Fall ist sein Verhalten eine grobe Missachtung der Rechte der Ratsmitglieder, eine Desinformation der Bürgerinnen und Bürger und ein klarer Verstoß gegen die Vorschriften des Kommunalrechts. Scheinbar ist ihm das wieder einmal nicht bewusst.