Diese oder ähnliche Mitteilungen im Nachrichtenblatt oder auf der Webseite der Gemeinde haben die Bürgerinnen und Bürger während der Amtszeit des Ex-Ratsmitglieds Müller als Ortsbürgermeister häufig lesen müssen. Jetzt lässt auch der neue und junge Amtsinhaber bereits solche Meldungen verbreiten. Das finden wir nicht gut.
Natürlich ist nicht auszuschließen, dass zu den vorgesehen Sprechzeiten ein ehrenamtlich tätiger Ortsbürgermeister auch mal einen nicht verschiebbaren, privaten Termin wahrnehmen muss. Dafür hat doch jeder Verständnis. Aber warum deswegen gleich die Sprechstunde ausfallen muss, leuchtet nicht ein. Denn in weiser Voraussicht, dass ein Ortsbürgermeister einmal verhindert sein könnte, haben die Väter der Gemeindeordnung extra das Amt des/der Beigeordneten geschaffen und im § 50 Folgendes bestimmt: „Der Erste Beigeordnete ist der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters bei dessen Verhinderung (Vertreter im Verhinderungsfall)“ und, „Die weiteren Beigeordneten führen die Amtsbezeichnung Beigeordneter und sind zur allgemeinen Vertretung des Bürgermeisters nur berufen, wenn der Bürgermeister und der Erste Beigeordnete verhindert sind.“
Mehr Vertretung geht eigentlich nicht. Warum also in Stadecken-Elsheim von dieser Regelung kein Gebrauch gemacht wird und sich die Bürgerinnen und Bürger im „Verhinderungsfall“ nicht zu den vorgesehen Zeiten vertrauensvoll mit ihren Sorgen und Nöten an eine/n Beigeordnete/n wenden können, ist nicht nachvollziehbar.
Ob ein Ortsbürgermeister aus wichtigen, privaten Gründen verhindert ist oder sich z. B. in amtlicher Funktion gemeinsam mit einer Weinkönigin gerade bei der Einweihung eines Feuerwehrgerätehauses in einer Partnergemeinde befindet, ist für die Einschränkung des Bürgerservices kein ausreichender Grund. Es sei denn, man akzeptiert, dass ein egomanischer Ortsbürgermeister sich für unvertretbar hält oder er den Beigeordneten die ihnen im Vertretungsfall zustehende und ihm um diesen Anteil gekürzte Aufwandsentschädigung neidet, wovon wir natürlich in unserer Ortsgemeinde nicht ausgehen.
Übrigens, auch die Sprechzeiten des jungen Ortsbürgermeisters und der Gemeindeverwaltung halten wir für nicht besonders bürgerfreundlich. Während in allen anderen Kommunen der VG auf die „normalen“ Tagesarbeitszeiten der Bevölkerung Rücksicht genommen wird und sich frühestens um 18.00 Uhr die Türen der Rathäuser schließen, muss man sich in Stadecken-Elsheim sputen, um bis spätestens 17.00 Uhr den jungen Ortsbürgermeister zu Gesicht zu bekommen oder in den Genuss des ausgezeichneten Services der freundlichen Damen in der Gemeindeverwaltung zu gelangen.