Doppelt gemoppelt – doppelt daneben: CDU-Fraktion jetzt mit „Doppelspitze“!

Scheinbar von allen politischen Geistern verlassen hat LiStE, die etwas seltsame „Initiative der CDU“, jetzt beschlossen, nach dem Rücktritt von Dieter Laukhardt mit einer „Doppelspitze“ und zwei Fraktionsvorsitzenden im Gemeinderat aufzutreten. Danach soll das CDU-Mitglied Alexandra Stabel als Fraktionsvorsitzende die CDU-Parteimitglieder vertreten, während das „gremium-erfahrene“ Nicht-CDU-Mitglied Timo Eppelmann, Vorsitzender des Bauern- und Winzervereins und Winzermeister des Weinguts mit dem „SpülService“, als weiterer Fraktionsvorsitzender den „Teil der Fraktion“ vertreten soll, „der 2009 während der Kommunalwahl für die Gemeinderatskandidatur gewonnen werden konnte.“ So etwas Schwachsinniges hat es in Rheinland-Pfalz bisher noch nie gegeben.

Um diese lokalpolitische Posse noch einmal zu verdeutlichen: Innerhalb der CDU-Gemeinderatsfraktion in Stadecken-Elsheim soll es also ab sofort zwei Fraktionsvorsitzende geben, die als sogenannte „Doppelspitze“ agieren und in der Fraktion zwei unterschiedliche Interessenlagen wahrnehmen sollen: Auf der einen Seite vertritt Alexandra Stabel, „eine weitere Frau (…), die Mitglied der CDU ist“, den Teil der Fraktion, der aus CDU-Mitgliedern besteht, auf der anderen Seite steht Timo Eppelmann, der „Herr über Fässer und Reben“, für die Interessen der LiStE-und Nicht-CDU-Mitglieder. Nicht auszuschließen ist, das Eppelmann auch die Interessen des Bauern- und Winzervereins wahrnimmt. So jedenfalls könnte man aus dem LiStE-Artikel schließen, der sicherlich demnächst auch in der AZ Mainz und im Nachrichtenblatt verbreitet wird.

Welche „Polit-Strategen“ in der CDU-Fraktion sich auch immer diese Lachnummer haben einfallen lassen, ihnen scheint in ihrer Überdrehtheit völlig entgangen zu sein, dass in der Gemeindeordnung eine „Doppelspitze“ in einer Fraktion überhaupt nicht vorgesehen und möglich ist. Im Gegenteil: Nach § 30a Absatz 2 der GemO und § 10 der Geschäftsordnung darf in den Fraktionen nur ein, in Zahlen 1, Vorsitzender bestimmt und dürfen für diesen nur Stellvertreter ernannt werden. Eine „Doppelspitze“, von der die unterschiedlichen Interessen von Gemeinderatsmitgliedern wahrgenommen werden und für die eine Partei dann auch noch „klar abgegrenzte Aufgabenbereiche“ festlegt, ist im Kommunal- und Verwaltungsrecht weder vorgesehen, noch ist ein solche absurdes Konstrukt überhaupt erlaubt.

Wir sind deshalb schon ganz gespannt darauf, zu erfahren, ob es angesichts der eindeutigen Rechtslage innerhalb der CDU-Fraktion zu einer Zerreißprobe kommt und zu einer weiteren, „außerordentlichen Fraktionssitzung“ mit Kampfabstimmung eingeladen werden muss. Und natürlich darauf, wer dann welche und wessen Interessen wahrnehmen wird. Einmal ganz abgesehen davon, dass ein Gemeinderatsmitglied nicht die Interessen seiner Partei, sondern die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten hat.

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2 Gedanken zu „Doppelt gemoppelt – doppelt daneben: CDU-Fraktion jetzt mit „Doppelspitze“!“

  1. Sehr geehrtes Forum,
    nach umfangreicher Recherche über eine allseits bekannte Suchmaschine ist die Fraktionskonstellation mit einer „Doppelspitze“ gar nicht so abwegig.

    Ich stimme Ihnen im Hinblick auf die von Ihnen genannten Normen grundsätzlich zu, jedoch kann bzw. darf eine Fraktion innerhalb seiner Strukturen mehrere Fraktionsmitglieder gleich stellen. Dies wird insbesondere durch die Stellvertretungsregelung gewährleistet. Demnach führt lediglich der Wortlaut des Artikels zu etwas Verwirrung.

    Im vorliegenden Falle verstehe ich den Artikel nach genauer Betrachtung so, dass Frau Stabel als CDU-Mitglied den Vorsitz der Fraktion übernehmen soll und Herr Eppelmann dieser sodann stellvertretend gleich gestellt wird.

    Sicherlich hat Liste bzw. die CDU die Aufgabenbereiche dementsprechend aufgeteilt und ich bin der Überzeugung, dass Frau Stabel als Vorsitzende und Herr Eppelmann als Stellvertreter den gesetzlichen Vorgaben entsprechen werden.

    Selbst wenn, nach Ihren eigenen Angaben, eine solche Konstellation im Kommunal- und Verwaltungsrecht nicht vorgesehen wäre, so scheint es dennoch eine rechtliche Möglichkeit zu geben.

    Hier ein paar Quellen:

    http://www.die-linke-berlin.de/nc/politik/presse/detail/zurueck/presse/artikel/fraktion-soll-kuenftig-von-doppelspitze-gefuehrt-werden/

    http://www.rbb-online.de/politik/wahl/berlin/agh/bluhm-und-wolf-neue-doppelspitze-linke.html

    kurze Anmerkung: Es gab auch einen Quellverweis zur AfD im Hinblick auf eine „Doppelspitze“. Diesen möchte ich jedoch, aus persönlicher Abneigung gegenüber dieser Partei, nicht aufführen.

    Auf weitere Informationen wartend, verbleibe ich mit freundlichen Grüßen

    1. Sehr geehrter Mr.XY,

      vielen Dank für Ihren freundlichen Hinweis. Wir sind den empfohlenen Links gefolgt. Offenbar gibt es im Berliner Parlament bei der Fraktion Die Linke jetzt die Regelung mit der Doppelspitze. In wieweit dies mit der dortigen Geschäftsordnung vereinbar ist, wissen wir nicht. Allerdings ist ein Gemeinderat auch kein Parlament im staatsrechtlichen Sinne, sondern nur ein Verwaltungsorgan. Wir halten uns deshalb an die hiesige Gemeindeordnung und Geschäftsordnung und legen die erwähnten Paragrafen so aus, dass nur 1 Fraktionsvorsitzender und die Stellvertreter gewählt werden und die Fraktion nach außen hin vertreten dürfen. Die Aufgabenverteilung innerhalb einer Fraktion ist eine interne Angelegenheit und spielt bei der Vertretung keine Rolle.

      Auch wenn es kommunal- und verwaltungsrechtliche Möglichkeiten gäbe, halten wir es mit den Aufgaben und Pflichten eines Gemeinderatsmitglieds für nicht vereinbar, dass Frau Stabel die Interessen der CDU-Fraktionsmitglieder und Herrn Eppelmann die Interessen der parteilosen Fraktionsmitglieder, wenn nicht sogar des Bauern- und Winzervereins, wahrnehmen sollen. Das ist der eigentliche Skandal. Das meinen wir, wenn wir behaupten, dass es so etwas in Rheinland-Pfalz noch nie gegeben hat. Ein Gemeinderatsmitglied, egal in welcher Funktion, hat nicht die Interessen von Fraktionsmitgliedern oder sonstiger Gruppen, sondern ausschließlich die Interessen der Bürgerinnen und Bürger wahrzunehmen.

      Im Übrigen steht in dem Artikel kein Wort darüber, dass Frau Stabel als CDU-Mitglied den Vorsitz der Fraktion übernehmen soll und Herr Eppelmann dieser sodann stellvertretend gleich gestellt wird. Auch aus dem Kontext lässt nichts darauf schließen. Und natürlich gehen auch wir davon aus, dass die „Doppelspitze“ die rechtlichen Vorgaben beachten wird.

      Mit freundlichen Grüßen

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