Top 05: Mitteilungen und Anfragen: Drunter und Drüber im Gemeinderat.

Inhalt und Ablauf einer Gemeinderatssitzung sind durch die Vorgaben der Gemeinde- und der Geschäftsordnung eindeutig festgelegt. Die Gemeindeordnung bestimmt, welche Themen in einer Ratssitzung behandelt werden, die Geschäftsordnung legt Form und Ablauf fest. Um die Zuständigkeit des Rates sicherzustellen und den ordnungsgemäßen Ablauf einer Ratssitzung zu gewährleisten, ist vom Ortsbürgermeister eine Tagesordnung zu erstellen, aus der klar und unmissverständlich zu erkennen ist, welche Themen in der Ratssitzung beraten werden sollen. Leider werden diese Vorgaben in Stadecken-Elsheim nicht eingehalten.

So hat Ortsbürgermeister Barth zusätzlich zu dem ordnungsgemäß vorgesehenen Tagesordnungspunkt „Mitteilungen“ mit „Verschiedenes“ und „Informationen“ zwei weitere Tagesordnungspunkte eingeführt, die für eine Ratssitzung überhaupt nicht vorgesehen und im eigentlichen Sinne nicht erlaubt sind. Dafür fehlt dann der TOP „Anfragen“ gänzlich, der für die Ratsmitglieder von besondere Bedeutung ist. Unter den von Barth zusätzlich und unerlaubt aufgeführten 2 Tagesordnungspunkten geht es dann in einer Stadecken-Elsheimer Gemeinderatssitzung munter zur Sache und häufig Drunter und Drüber.

Der Tagesordnungspunkt „Mitteilungen“ ist ausschließlich für Mitteilungen des Ortsbürgermeister oder eines/r Beigeordneten mit Geschäftsbereich vorgesehen. Gemäß § 33 der GemO hat der Ortsbürgermeister gegenüber dem Rat „über alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde“ eine Unterrichtungs- und Auskunftspflicht, wobei hier die Betonung auf „wichtig“ liegt. Das ist dem Ortsbürgermeister oft nicht klar, nutzt er diesen TOP häufig zur Selbstdarstellung („der Ortsbürgermeister zeigte sich erfreut“) und dem Hochjubeln („voller Erfolg“) banaler und nebensächlicher Gemeindeangelegenheiten. Diese Dinge haben aber unter dem TOP nichts zu suchen.

Alle übrigen Ratsmitglieder dürfen unter dem TOP „Mitteilungen“ überhaupt nicht in Erscheinung treten. Denn es ist nicht vorgesehen, dass die Ratsmitglieder in einer Ratssitzung Mitteilungen machen oder sonst etwas verkündigen. Sieht man einmal vom Wahlrecht ab, so haben Ratsmitglieder nach § 30 GemO nur das Recht, eigene Anträge zu stellen, über Anträge zu beraten und Beschlüsse zu fassen. Zusätzlich können Sie nach § 19 der Geschäftsordnung noch Anfragen an die Verwaltung stellen. Diesen Punkt sieht der Ortsbürgermeister in einer Ratssitzung überhaupt nicht vor. Wenn Barth also den Ratsmitgliedern unter dem TOP „Mitteilungen“ erlaubt, „Forderungen“ aufzustellen, Anfragen zu stellen oder Bitten zu äußern, so ist das ein klarer Verstoß gegen die Gemeindeordnung und Geschäftsordnung.

Unter dem von Ortsbürgermeister Barth selbst eingeführten Tagesordnungspunkt „Informationen“, der mit dem TOP „Mitteilungen“ vollkommen identisch ist, findet dann der zweite, chaotische Höhepunkt einer jeden Stadecken-Elsheimer Ratssitzung statt. Frei nach dem Motto „Wer will noch mal, wer hat noch nicht?“ eröffnet Barth seine politische Schwatzbude und den Jahrmarkt der Eitelkeiten. Während sich der Ortsbürgermeister zu unwichtigen und nebensächlichen Gemeindeangelegenheiten, die partout nicht in eine Sitzung hineingehören, noch einmal mächtig aufbläst, werfen die Ratsmitglieder je nach Lust und Laune ein x-beliebiges Thema aus dem gemeindlichen Angelegenheit-Fundus  in die Runde und palavern über Gott und die Welt, nur um ihre ratspolitische Daseinsberechtigung unter Beweis zu stellen und ihr Engagement für das Gemeinwohl vorzuheucheln. Da werden ungeniert und unbegründet noch einmal „Bitten“ und „Forderungen“ aufgestellt, die es noch nicht einmal als ordnungsgemäß eingereichte Anfragen oder Anträge auf die Agenda geschafft hätten.

Barth unterläuft mit den von ihm ordnungswidrig eingebrachten, eigenen zwei Tagesordnungspunkten und der missbräuchlichen Anwendung des POP „Mitteilungen“ die vorgegebenen Regelungen für Inhalt, Form und Ablauf einer Gemeinderatssitzung. Er eröffnet damit den Ratsmitgliedern Tür und Tor für unerlaubte und unsinnige Debatten, wovon dann auch reichlich Gebrauch gemacht wird. Barth gestattet quasi durch die Hintertür, dass Angelegenheiten vorgebracht werden, die weder vorgesehen, noch erlaubt oder nicht Gegenstand einer Gemeinderatssitzung sind. Und durch seine eigenen Darbietungen und rege Beteiligung an den unerlaubten Diskussion, trägt er wesentlich zum stattfindenden Chaos bei.

Für eine Gemeinderatssitzung ist der Tageordnungspunkt „Mitteilungen und Anfragen“ eindeutig vorgegeben und es ist klar definiert, welche Angelegenheiten darunter eingebracht und behandelt werden dürfen. Diese Vorschrift scheint bei Ortsbürgermeister Barth (CDU) noch nicht angekommen zu sein. Die Gemeinderatssitzungen unter Barth sind mittlerweile so chaotisch, dass man fragen muss, ob dieser Ortsbürgermeister jemals etwas von Organisation und Management gehört hat. Wenn schon die bisherige Amtszeit des Ortsbürgermeisters eine solch erschreckende Bilanz ausweist, dann dürften die Bürgerinnen & Bürger doch zumindest erwarten, dass er eine Gemeinderatssitzung ordentlich und reibungslos über die Bühne bringt. Aber auch das schafft er nicht.

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