Chaos im Gemeinderat: Bauern- und Winzerverein will Sanierung der Selzbrücke verhindern.

Als unter „TOP 08″ in der in der Gemeinderatssitzung am 05.02.2018 über die „Vergabe Planungsleistungen zur Instandsetzung der Selzbrücke „ln den 6 Morgen“ beschlossen werden sollte, brach plötzlich das Chaos aus. Zum Hintergrund: Die Selzbrücke würde 2016 durch ein Ingenieurbüro überprüft und für sanierungsbedürftig erklärt. Für die geplante Sanierung hat dann der Gemeinderat einstimmig und mit den 7 Stimmen der Ratsmitglieder, die dem Bauern- und Winzerverein angehören, am 11.12.2017 insgesamt 36.000,00 € in den Gemeindehaushalt 2018 eingestellt. So weit, so gut.

Gemäß der „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinberg- und Waldwege“ beträgt der Gemeindeanteil an den Sanierungskosten 10 Prozent, 90 Prozent sind von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu tragen. Der Anteil der Grundstückseigentümer in Höhe von 32.400,00 € wurde vorschriftsmäßig im Haushalt 2018 unter „Entgelte für die Unterhaltung von Straßen, Wirtschaftswegen“ als Ertrag eingestellt.

Obwohl der Gemeinderat bis dahin noch keinen Beschluss zur Sanierung der Selzbrücke gefasst hat (warum eigentlich nicht?), sollte in der Gemeinderatssitzung am 05.02.2108 über die „Vergabe Planungsleistungen zur Instandsetzung der Selzbrücke „ln den 6 Morgen“ in Höhe von 5.950,00 € beschlossen werden. Dazu kam es aber nicht, denn, wie bereits gesagt, es brach Chaos aus. Plötzlich meldete sich Timo Eppelmann „als Vorsitzender des Bauern- und Winzervereins“ zu Wort und teilte mit, „dass nach Rücksprache mit seinen Bauern- und Winzerkollegen auf die Brücke verzichtet werden kann“.

Gut, ob diese Aussage von Eppelmann als „Anordnung“ oder nur als „Empfehlung“ gemeint war, mag dahingestellt sein. Fakt ist, dass der örtliche Bauern- und Winzerverein Stadecken-Elsheim auf die Sanierung, ja auf die ganze Brücke verzichten kann. Offensichtlicher Grund: Einsparung der anteiligen Sanierungskosten. Nun ist es aber nicht so, das der Bauern- und Winzerverein Sanierungsmaßnahmen auf Wirtschaftswegen oder notwendige Sicherheitsmaßnahmen an Brücken zu entscheiden hat. Das obliegt immer noch der Gemeinde- bzw. der Verbandsgemeindeverwaltung, die dafür die alleinige Verantwortung trägen. Unabhängig von der Meinung des Bauern- und Winzervereins haben beide zu entscheiden, was mit der Brück geschehen soll.

Die Aussage von Eppelmann ist auch aus einem anderen Grunde sehr abenteuerlich, haben doch er selbst und seine Vereinskollegen im Gemeinderat die Einstellung der Sanierungskosten in den Haushalt 2018 mitbeschlossen. Es ist also klar, was Eppelmann und die Mitglieder im Bauern- und Winzerverein bezwecken wollen: Sie möchten den Beschluss rückgängig machen, die „Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinberg- und Waldwege“ aushebeln und den betroffenen „Bauern- und Winzerkollegen“ die Zahlung des 90-prozentigen Anteils an den Sanierungskosten ersparen. Offensichtlich ist es jetzt in Stadecken-Elsheim jetzt schon so weit, dass Beschlüsse des Gemeinderats durch das Veto des Bauern- und Winzervereins aufgehoben werden sollen.

Auch formell ist die Aktion von Eppelmann und seinem Verein ein unglaublicher Vorgang. Als Vorsitzender des Bauern- und Winzervereins hat Eppelmann im Gemeinderat kein Rederecht und es ist ihm nicht erlaubt, die Meinung seiner „Bauern- und Winzerkollegen“ vorzutragen. Nur Ratsmitgliedern und durch die GemO befugten Personen steht das Rederecht zu. Das wiederum scheint Eppelmann und Ortsbürgermeister Barth nicht zu interessieren, der in seiner Funktion als Sitzungsleiter unbefugten Rednern das Wort zu entziehen und deren Meinungsäußerung zu unterbinden hat. Stattdessen schaut Barth dem ganzen Chaos untätig zu und hält die ordnungswidrigen Aussagen seines Parteifreundes Eppelmann sogar noch im Sitzungsprotokoll fest.

In dem ganzen Chaos war dann plötzlich auch von einem ominösen „Wegeausschuss“ die Rede, von dem im Gemeinderat vorher keiner etwas gehört hat und der „nach Fastnacht“ tagen soll. Warum dieser „Wegeausschuss“ überhaupt tagen soll und wer ihn einberufen hat, ist ebenso unklar, wie die erneut aufgeworfene Frage nach den Sanierungskosten: „Des Weiteren werden die Sanierungskosten, die über den Wegebau finanziert werden sollen, in Frage gestellt.“ Zur Erinnerung: In dieser Gemeinderatssitzung sollte nicht über die Sanierungskosten, sondern um die Beauftragung von Planungsleistungen entschieden werden. Da muss man sich nicht wundern, wenn plötzlich das Chaos ausbricht und keiner mehr was, über was überhaupt beraten wird. Zu guter Letzt beschließt der Gemeinderat dann, keinen Beschluss zu fassen.

Es ist mittlerweile kaum noch zu ertragen, wie in dieser Ortsgemeinde gegen die Gemeindeordnung und die Geschäftsordnung verstoßen und versucht wird, die Einzelinteressen des Bauern- und Winzervereins rücksichtslos durchzusetzen. Die wohl unrühmlichste Rolle spielt dabei der überforderte Ortsbürgermeister, der wieder einmal eine Gemeinderatssitzung dilettantisch vorbereitete, chaotisch durchführte und nicht in der Lage war, einen rechtswirksamen Beschluss herbeizuführen.

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