Jetzt Neu: Hubschrauber-Rundflug über die Weinlagen des „Ökowinzers“ Frank Bernhard. Tickets direkt im Weingut oder bei Fakundiny, Schreiben & Schenken.

Nein, keine Angst, soweit ist es noch nicht. Und es wird hoffentlich auch nie so weit kommen. Aber man muss schon gespannt sein, was sich die heimischen Winzer in ihrem allgemeinen Vermarktungswahn noch so alles einfallen lassen. Nachdem beinahe jeder, vom Über-Alles-Schwätzer auf der regional- und lokalpolitischen Ebene bis hin zum letzten Wein-Schorle-Trinker seine Empörung über den Erlass des Landwirtschaftsministeriums zu den als „Brauchtum“ vernebelten Funzelfahrten der rheinhessischen Winzer zum Ausdruck gebracht hat, hat sich „Ökowinzer“ Frank Bernhard jetzt für die Kegelklubs aus dem Ruhrgebiet und sonstige Interessenten etwas Besonderes einfallen lassen.

Nicht mit einem umweltschädlichen Diesel-Traktor und ungesicherten Hängern, sondern mit einem umgebauten Jeep (Diesel?) sollen die sonst nur Bier saufenden Ruhrpöttler auf einer „Weinsafari“ in einer „zweieinhalbstündigen Fahrt (…) durch die herrlichen Lagen rund um Stadecken-Elsheim“ gekarrt werden. Wer bei dem Begriff „Safari“ an eine aufregende Großwild-Jagd oder eine Foto-Tour in einem exotischen Land denkt, der fasst sich bei dem Wort „Weinsafari“ nur noch verzweifelt an den Kopf, wenn in Wahrheit damit eine organisierte Sauftour durch die Weinberge gemeint ist.

„Ab 37,50 € pro Person“ hat jeder Alkohol-Liebhaber zu blechen, wenn er „mit vier bis acht Personen durch Weinberge, Felder, Wiesen und Wald zu den schönsten Aussichtspunkten rund um Stadecken-Elsheim“ geschaukelt werden möchte. Wo sich diese befinden, weiß „Ökowinzer“ Bernhard, der „persönlich“ den Jeep fährt und dabei erzählt, „was es mit ihm und Mutter Erde auf sich hat.“ Da ist man doch ganz gespannt – besonders darauf, was es mit „Ökowinzer“ Bernhard so „auf sich hat.“

„Weinsafaris“ oder sogenannte „Funzelfahrten“ dürfen per Erlass des Ministeriums nur noch zu Informationszwecken über landwirtschaftliche Produktionsweisen bzw. den Anbau des Kulturguts Wein dienen und keine Erwerbsabsicht verfolgen oder Gewinne abwerfen. Fahrtkosten dürfen nicht verlangt, selbst hergestellte Produkte für maximal den regulären Verkaufspreis angeboten und von Dritten erworbene Produkte nur zum Einkaufspreis weiterverkauft werden. Bei einem Preis von „ab 37,50 € pro Person“ hat man „die Gelegenheit unterwegs vier Weine und einen Sekt aus seinem Weinkeller zu genießen.“ Das sind dann, bei Abzug der Selbst- oder Einkaufskosten für eine Brotzeit, mindestens vier volle Flaschen Wein und eine Flasche Sekt, die man sich zum Erzeugerpreis einverleiben kann – wenn nicht noch mehr, denn es heißt ja: „Ab 37,50 € pro Person.“ Man kann sich lebhaft vorstellen, wie unsere Kegelbrüder aus dem Ruhrgebiet nach zweieinhalb Stunden auf dem Jeep fallen. Wer sein Kontingent im Jeep nicht ausnutzt und dann noch nicht genug hat, kann beim „Ausklang“ im Weingut des „Ökowinzers“ zu Erzeuger-Preisen weitersaufen.

Ob die „Weinsafaris“ mit den gesetzlichen Regelungen über die Nutzung der gemeindlichen Wirtschaftswege überhaupt vereinbar sind, ist mehr als zweifelhaft. Zumindest sollte die Gemeindeverwaltung das Befahren der stark frequentierten Hiwwelroute untersagen. Es wäre nicht auszudenken, wenn die zahlreichen und landschaftsbegeisterten Wanderer/innen vom vorbeifahrenden Jeep des „Ökowinzers“ Bernhard aufgescheucht und in die Büsche gejagt werden würden. Und im Übrigen sollte sich „Treck-Führer Bernhard“, der sich mit seiner organisch-biologischen bzw. biologisch-dynamischen Anbaumethode besonders der Ökologie und dem Umweltschutz verschrieben hat, einmal überlegen, wie seine „Weinsafari“ zu den Ansprüchen und der Glaubwürdigkeit eines „Ökowinzers“ passt.

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