„Wir für Sie in Stadecken-Elsheim. Ihre Firmen und Dienstleister vor Ort“: Ortsbürgermeister Thomas Barth

Mit einer neu gestarteten Sonderseiten-Serie stellt das Nachrichtenblatt unter dem Titel „Wir für Sie in Stadecken-Elsheim“ in dieser Woche „Firmen bzw. Gewerbetreibende“ in unserer liebens- und lebenswerten Ortsgemeinde vor. Gleich als erste Firma bzw. Gewerbetreibender annonciert dort im bezahlten Anzeigenteil ein Unternehmen namens „Ortsbürgermeister Thomas Barth“, das für diese Anzeige vermutlich auch Insertionskosten an das Oppenheimer Druckhaus gezahlt hat.

Welche Produkte oder Dienstleistungen das Unternehmen „Ortsbürgermeister Thomas Barth“ anbietet, ist aus der inhaltslosen Anzeige nicht zu ersehen, lediglich die Firmenadresse und die Kontaktdaten sind angegeben. Und warum das Unternehmen in der Sonderseiten-Serie und im Anzeigenteil des Nachrichtenblatts zusammen mit den übrigen lokalen Gewerbetreibenden auftaucht, ist ebenfalls nicht ersichtlich.

Nun könnte man vermuten, dass sich hinter dem annoncierenden Unternehmen Ortsbürgermeister Thomas Barth versteckt, der auf diese Weise auf seine ehrenamtlichen Dienstleistungen für die Ortsgemeinde aufmerksam machen möchte. Aber auch das wäre zu kurz gesprungen. Denn bis auf ein paar wenige und mehr organisatorische, im § 47 der Gemeindeordnung festgelegten Aufgaben eines Ortsbürgermeisters, ist für alle bedeutenden und wichtigen Entscheidungen für die Ortsgemeinde allein der Gemeinderat verantwortlich, obwohl das häufig von den Bürgerinnen & Bürgern und manchmal sogar von den Damen und Herren des Gemeinderats vergessen wird. Und da nahezu 95 Prozent der Verwaltungsarbeit für die Ortsgemeinde von den professionell tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verbandsgemeinde erbracht wird, wäre es angebrachter gewesen, die Arbeit des Gemeinderats bzw. die Dienstleistungen der gesamten Verwaltung in den Vordergrund zu stellen und in einer Anzeige mit diesen Institutionen zu firmieren. Der Ortsbürgermeister hat dort am Wenigsten zu suchen.

So aber bleibt der Verdacht, dass sich ein großspuriger und geltungsbedürftiger Ortsbürgermeister wieder einmal wichtig tun und in den Vordergrund schieben wollte. Und wenn für die Anzeige im Anzeigenteil, bei der es sich nicht um eine amtliche Nachricht handelt, noch Insertionskosten aus der Gemeindekasse angefallen sein sollten, dann wäre es angebracht, den Selbstdarsteller und Wichtigtuer mit den angefallenen Kosten zu belasten.
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