Ortsbürgermeister Barth „irritiert“ SPD-Fraktion.

„Von den Versprechungen des Ortsbürgermeisters irritieren lassen“ hat sich laut „EinBlick“ vom September 2021 die SPD-Fraktion. Die SPD hat in der Gemeinderatssitzung im November 2020 einen Antrag zum Beschluss zur Erstellung einer Satzung über das Bewohnerparken in den alten Ortskernen zurückgezogen, nachdem der Ortsbürgermeister in dieser Sitzung „glaubhaft versicherte“, dass dies demnächst im Gemeinderat behandelt werde würde und somit der Antrag „obsolet“ sei.

Seit Jahren wird im Gemeinderat und in der Ortsgemeinde über das Bewohnerparken in den alten Ortskernen heiß diskutiert. Bis heute, so beschwert sich die SPD-Fraktion, läge dem Gemeinderat noch keine Satzungsvorlage vor, und es wäre auch kein Zeitplan bekannt, wann diese erstellt und diskutiert werden würde.

Wir kennen die Gründe für die Untätigkeit des Ortsbürgermeisters und seiner Verwaltung nicht, raten jedoch der SPD-Fraktion, sich nicht weiterhin „irritieren“ zu lassen und zukünftig den Versprechungen dieses Herrn nicht blauäugig zu vertrauen. Besser und im Sinne der Gemeindeordnung ist es, durch Anträge Beschlüsse des Gemeinderats herbeizuführen, an die der Ortsbürgermeister und seine Verwaltung gebunden sind.

§ 32 der Gemeindeordnung sagt über die Aufgaben des Gemeinderats: „Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse.“ Sollte einem Ortsbürgermeister und seiner Verwaltung also nachweislich Untätigkeit oder ein Hinhalten des Gemeinderats nachgewiesen werden, leitet sich daraus das Recht ab, die für den Gemeinderat zuständige übergeordnete Aufsichtsbehörde einzuschalten. Genau das erwarten die Bürgerinnen & Bürger von einem funktionierenden Gemeinderat. Lamentieren ist das völlig fehl am Platz.

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