Unglaublich! Mobile Freihalte-Sperren und Luftraum-Beschilderung auf Gemeindestraßen.

Unglaublich! Kaum war unser Artikel über die desolate Verkehrs- & Parkraumsituation und die völlig widersinnigen Straßenmarkierungen für die hiesige Weinwirtschaft veröffentlicht (siehe hier), da erreichen uns zwei Meldungen aus der Ortsgemeinschaft, bei denen wir nicht wissen, ob wir darüber lachen oder weinen sollen. Mittlerweile muss man sich wirklich fragen, was in dieser Gemeinde alles möglich ist und ob die dafür Verantwortlichen noch bei klarem Verstand sind.  

Auf der Friedhofstraße in Elsheim, vor dem Haus Nr. 4, steht gleich rechts neben einer Toreinfahrt ein rustikaler Blumenkübel, der auf einer Holzpalette liegt, die wiederum auf einer eine Halte- und Parkverbots-Markierung platziert ist – eine Art mobile Freihalte-Sperre, die bei Bedarf und Wetterlage auch an andere Stellen verschoben werden kann.

Da es Privatpersonen nicht erlaubt ist, auf öffentlichen Straßen eigenhändig Markierungen oder gar Verkehrszeichen anzubringen, gehen wir davon aus, dass dieser ganze Unsinn von der servilen und duckmäuserischen Gemeindeverwaltung veranstaltet wurde, die offensichtlich wieder mal jemandem einen Gefälligkeitsdienst erweisen wollte. Aber warum? Hat der Hauseigentümer darum gebeten? Reichen Straßen-Markierungen nicht mehr aus? Müssen jetzt auch noch Blumenkübel auf Holzpaletten herhalten? Und wer hat diesen Schwachsinn eigentlich bezahlt? „Das kostet“ doch alles, würde Beigeordnete Doll wieder einmal zu Recht sagen.

Es besteht straßenverkehrsrechtlich nicht der geringste Anlass, diesen Unsinn zu veranstalten. Wie man auf dem Foto leicht erkennen kann, reicht der Straßen- und Freiraum vor der Toreinfahrt auch ohne Straßensperre völlig aus, um sogar mit der bereits von uns erwähnten Boeing 747 in den Hof hineinzufahren. Und wenn, wie man auf dem Foto deutlich sieht, die Breite der mobilen Freihaltesperre beinahe die Breite eines PKW aufweist, dann fragt man sich, warum dort nicht auch ein PKW halten und parken sollte.

Übertroffen wird der ganze Wahnsinn nur noch von einer Beschilderung, die entlang eines Gebäudes in der Mühlstraße angebracht ist. In luftiger Höhe und beinahe auf dem Niveau der Einflugschneise zum Frankfurter Flughafen sind dort entlang einer torlosen Häuserwand 2 Schilder mit absolutem Halteverbot angebracht. Die Schilder hängen so hoch, wie in keiner anderen Straße in Rheinland-Pfalz und erwecken den Eindruck, dass sie vom Hauseigentümer selbst erstellt und angebracht wurden. Zwischen 7 und 18 Uhr ist auf der kaum befahrenen Straße auf 14 Metern das Halten verboten und man hat das Gefühl, als ob man stündlich den kompletten Werksverkehr von Boehringer Ingelheim erwartet und mit dieser Maßnahme vom Parken vor dem Haus abhalten möchte. Für die Öffentlichkeit macht die gesamte Veranstaltung von vorne bis hinten keinen Sinn.

Drei Mal dürfen Sie jetzt raten, an welcher Stelle die Straßen-Markierung, die Holzpalette, der Blumenkübel und die Verbotsschilder angebracht sind. Richtig, vor den Gebäuden zweier Weinbauern, die sich diese Bereiche zu Lasten der Anwohnerinnen und Anwohner für Ihren eigenen Werksverkehr von der willfährigen Gemeindeverwaltung freihalten lassen. Das ist unglaublich!

Wenn das so weitergeht, müssen die Bürgerinnen und Bürger bald damit rechnen, dass die Gemeindeverwaltung in Abstimmung mit dem Bauern- und Winzerverein die bundeseinheitliche Straßenverkehrsordnung außer Kraft setzt und eine auf die Bedürfnisse der Weinwirtschaft abgestimmte lokale Verkehrsregelung herausgibt, durch die die Betriebsstätten der Weinbauern nicht gestört und weiträumig umfahren werden. Für die Kunden der Winzer werden öffentliche Straßen in private Zufahrtswege umgewidmet, damit der Wein-Abverkauf reibungslos vonstattengeht. Auf den verbleibenden Gemeindestraßen ist den 45-Tonnern und anderem Großgerät der Weinbauern grundsätzlich Vorfahrt zu gewähren, geparkte Privat-Fahrzeuge, die eine bequemes und komfortables Passieren der Winzer-Gerätschaft einschränken oder gar verhindern, werden kostenpflichtig abgeschleppt und auf dem Gartengrundstück des Weinguts mit dem „SpülService“ deponiert. Gegen eine Gebühr, die zweckgebunden von der Gemeindeverwaltung für notleidende Winzer verwendet wird, können die Fahrzeuge dort ausgelöst werden.

Sie lachen? Besser nicht! Denn wir sind von diesem Szenario gar nicht so weit entfernt, wie Sie denken. Allerdings sollte sich die Gemeindeverwaltung auch einmal fragen, wie lange sich die Bürgerinnen und Bürger von einer kleinen Interessengruppe am Nasenring durch die Gemeindestraßen führen lassen.

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7 Gedanken zu „Unglaublich! Mobile Freihalte-Sperren und Luftraum-Beschilderung auf Gemeindestraßen.“

  1. „werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist“

    Es scheint mittlerweile derart viele Verordnungen zu geben, dass selbst die Verwaltungen nicht mehr durchblicken. Aber wie bei fast allen Gesetzen, ist auch die StVO interpretierbar. Es ist immer noch eine Hintertür vorhanden für Anwälte, die gut argumentieren können.
    Wer bestimmt, was „zwingend geboten“ ist? Zwei Personen. Einer, der gut argumentieren kann und Einer, der sich über den Tisch ziehen lässt (Entschuldigung, sollte heißen: wer sich überzeugen lässt).

    1. Sie haben vollkommen Recht: Zweifelsfrei sind die Begriffe „Besondere Umstände“ und „Zwingend geboten“ dehn- und auslegbar. Kein Zweifel besteht jedoch daran, dass für die von uns angesprochenen Straßenmarkierungen weder „Besondere Umstände“ vorliegen noch diese „Zwingend geboten“ sind. Sie sind sogar rechtswidrig.

  2. Noch mal für die Intelligenzverweiger die sich hier tummeln denken ist Mal wieder das Mittel das Wunder wirkt wenn man 1 mal in der Weinlese in die Friedhofstraße schaut wird man sehen das der holzkübel in die Mühlstraße verschoben wurde ( wie an Kerb ) das vor besagtem Weingut der Verkehr nicht ganz zum Erliegen kommt wenn dort Wein geladen wird

    Und beim zweiten Fall hat die Gemeinde rein gar keine Schuld denn falls jemand schon etwas länger in der Gemeinde wohnt und sich etwas um hört wird man feststellen das dieser Winzer generell ein spirtzbub ist und diese Schilder im Alleingang angebracht hat

    1. Wir wissen nicht, ob der Winzer in der Mühlstraße ein „spirtzbub“ ist. Wenn er die Schilder im Alleingang angebracht hat, zeigt das doch nur, mit welcher Dreistigkeit sich in dieser Gemeinde über Verordnungen hinweggesetzt wird. Dann hat sich ja unser Engagement schon gelohnt. Wir haben die Gemeindeverwaltung aufgefordert, die VG über diese „Beschilderung“ zu informieren.

      Dass mit dem Holzkübel in der Friedhofstraße übersteigt unsere Intelligenz. Die Weinlese ist doch längst vorbei, oder? Und warum wird der Kübel an Kerb in die Mühlstraße verschoben? Bitte klären Sie uns auf. Und wie oft wird denn auf der Friedhofstraße Wein geladen? Haben Sie mal den riesigen Hof mit der riesigen Hofeinfahrt gesehen? Da kann man doch bequem den Wein im Hof verladen. Das muss man doch nicht auf der Straße machen und damit den Verkehr zum Erliegen bringen. Das ist eine unglaubliche Rücksichtslosigkeit.

  3. Es gibt mehrere Vorschriften, wenn es um Verkehrszeichen geht. Wichtigste Bestimmung ist §§ 44 und 45 StVO. Danach müssen Schilder von einer zuständigen Behörde angeordnet werden. Nach meiner Einschätzung ist das hier in der Mühlstraße bestimmt nicht der Fall; und ob ein in dieser Höhe angebrachtes Schild, denn hier vermutet ein mitteleuropäischer Autofahrer kein Schild, dann kann/muss er es auch nicht beachten. Es muss dann nachgewiesen werden, dass er es gesehen hat, was aber in diesem Fall sehr schwierig werden dürfte. Und das mit dem Kübel ist sehr übel.

    1. Danke für die Aufklärung und Ihre Einschätzung.

      Es gibt auch noch den § 32 der StVO:

      㤠32
      Verkehrshindernisse
      (1) Es ist verboten, die Straße zu beschmutzen oder zu benetzen oder Gegenstände auf Straßen zu bringen oder dort liegen zu lassen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann. Wer für solche verkehrswidrigen Zustände verantwortlich ist, hat diese unverzüglich zu beseitigen und diese bis dahin ausreichend kenntlich zu machen. Verkehrshindernisse sind, wenn nötig (§ 17 Absatz 1), mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen.“

      Das noch zu dem Übel mit dem Kübel. Wir werden die Gemeindeverwaltung jetzt auffordern, alle verkehrswidrig angebrachten Kübel und Übel sofort zu beseitigen.
      Antworten

    2. Ja, Sie haben uns da auf eine tolle Idee gebracht. Schauen Sie sich den § 39 der StVO einmal an:

      „Verkehrszeichen
      (1) Angesichts der allen Verkehrsteilnehmern obliegenden Verpflichtung, die allgemeinen und besonderen Verhaltensvorschriften dieser Verordnung eigenverantwortlich zu beachten, werden örtliche Anordnungen durch Verkehrszeichen nur dort getroffen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.“

      Wir sind sicher, dass die ganze Straßenmalerei der Gemeindeverwaltung an keiner Stelle zwingend geboten ist. Demnach müsste der ganze Spukt mit den Straßenmarkierungen oder sonstigen Übeln bald ein Ende haben. Wir werden da nicht lockerlasen.

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