Vermutung bestätigt: Halte- und Parkverbote vor Weinbauern-Einfahrten sind Gefälligkeitsmarkierungen.

Wie nicht anders zu erwarten, hat sich unsere Vermutung bestätigt, dass die von uns monierten Halte- und Parkverbotszonen vor den Grundstücken zweier Weinbauern in der Talstraße und in der Altenborngasse reine Gefälligkeitsmarkierungen sind (wir berichteten hier, hier und hier). Die Verwaltung hat jetzt mitgeteilt, dass die Straßenmarkierungen auf Antrag der dort ansässigen Weinbauern und in Abstimmung mit der Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim auf die Fahrbahn aufgebracht wurden. Als Grund für die beiden Gefälligkeitsmarkierungen wird angegeben, dass ohne die Straßenmarkierungen das Befahren der Grundstückszufahrten erschwert wurde und sogar überhaupt nicht möglich war.

Eine solch dreiste Begründung, die sogar von einem Erstklässler widerlegt werden könnte, kann nur als eine echte verwaltungstechnische Lachnummer bezeichnet werden. Wir haben anhand der Liegenschaftskarte des Geoportals RLP und nach Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten eindeutig nachgewiesen, dass diese Behauptung unsinnig ist und es in der Ortsgemeinde kaum eine Grundstückseinfahrt gibt, die bequemer und zugänglicher befahren werden kann, als die „geschützten“ Ein- und Ausfahrten der erwähnten Weinbauern. Wenn die Aussage der Verwaltung nur annähernd zuträfe, dass das Befahren der beiden Grundstücke nicht oder nur erschwert möglich wäre, dann müssten gegenüber allen Grundstückseinfahrten in der gesamten Ortsgemeinde Straßenmarkierungen mit einem Halte- und Parkverbot angebracht werden. „Das kostet“, würde das Gemeinderatsmitglied „Runningback“ Doll in diesem Fall zu Recht anmerken, ganz abgesehen davon, dass ein solcher Unsinn mit der StVO überhaupt nicht zu vereinbaren wäre.

Und es hat sicherlich jetzt schon einiges gekostet, denn die Markierungen wurden nicht durch den Bauhof der Gemeinde, sondern durch eine von der VG Nieder-Olm beauftragte Markierungsfirma vorgenommen wurden, die dies sicherlich nicht unentgeltlich gemacht hat. Die Verwaltung wurde deshalb aufgefordert, Auskunft darüber zu geben, wem die Rechnung für die Markierungen bezahlt hat. Bis zur Klärung dieses Sachverhalts gehen wir erst einmal davon aus, dass die Kosten von der Allgemeinheit und nicht von den ansässigen Weinbauern getragen wurden. Das wäre ja nichts Neues.

Zu der von uns ebenfalls monierten und völlig verdepperte Anbringung von 2 Halte- und Parkverbotsschildern vor dem Grundstück eines Weinbauern in Elsheim hat die Verwaltung mitgeteilt, dass es sich dabei um keine amtlichen Verkehrsschilder handelt und diese deshalb auch keine rechtliche Wirkung haben. Das ist schön und gut. Allerdings ragen beide Schilder weit in den öffentlichen Bereich hinein – und das ist verboten. Die Verwaltung wurde deshalb aufgefordert, die Entfernung der beiden Schilder zu veranlassen. Selbstverständlich müssen auch die beiden gesetzeswidrig angebrachten Straßenmarkierungen vor den Einfahrten der beiden anderen Weinbauern entfernt werden.

 

Print Friendly, PDF & Email

Ein Gedanke zu „Vermutung bestätigt: Halte- und Parkverbote vor Weinbauern-Einfahrten sind Gefälligkeitsmarkierungen.“

  1. Ich gratuliere, dass es dem Forum gelungen ist, eine Antwort zur Sachlage erhalten zu haben. Es ist schön, dass die Verwaltung ihrer Verpflichtung nachgekommen ist.

    „dass es sich dabei um keine amtlichen Verkehrsschilder handelt und diese deshalb auch keine rechtliche Wirkung haben.“
    Das ist schon der Hit, dass Privatpersonen selbstherrlich Verkehrsschilder anbringen, bei denen man ahnungslos annehmen muss, dass es sich um offiziell angebrachte Schilder handelt. Das ist dreist.

    Da kann man sich beim Forum nur über die Aufklärung bedanken.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert