Es kommt noch doller – Straßenmarkierung in Altenborngasse völlig unsinnnig.

zeiche299Als wir vor wenigen Tagen über die wundersame Schaffung von privaten Stellplätzen auf öffentlichen Straßen berichteten (siehe hier), sind wir selbstverständlich davon ausgegangen, dass es für die 15 Meter langen Zick-Zack-Grenzmarkierung für ein Halte- und Parkverbot (Zeichen 299) in der Altenborngasse einen vernünftigen Grund geben würde. Zwar haben wir nachgewiesen, dass es beim Parken und Halten in diesem Straßenbereich zu keinerlei Verkehrsbehinderungen kommt und es auch nicht gegen Vorschriften der § 12 StVO verstößt, dennoch waren wir der Meinung, dass es doch einen einigermaßen plausiblen dafür Grund geben würde, warum die Gemeindeverwaltung durch die Mitarbeiter des Bauhofs dort eine Markierung vorgenommen hat. „Das kostet“, würde auch in diesem Fall die 1. Beigeordnete Doll sagen.

Es gibt jetzt noch etwas unserem seinerzeitigen Artikel hinzuzufügen: Der im erwähnten Straßenbereich angesiedelte Weinbaubetrieb ist offiziell seit Jahren ausgesiedelt, durfte also seine Betriebsstätte oder zumindest Teile davon in den ansonsten nicht-bebaubaren Außenbereich der Ortsgemeinde verlagern. In Fortführung der Christian-Reichert-Straße finden Sie deshalb nach 100 Metern auf der der linken Seite ein prachtvolles Anwesen, dass, ähnlich wie das Weingut mit dem „SpülService“, eine Art Turm aufweist. Zurückgeblieben sind der großzügig dimensionierte Verkaufsbereich mit Vinothek und 2 kleinere Lagerhallen in der Altenborngasse, so unsere Informationen.

Grundsätzlich sind Aussiedlungen zu begrüßen, werden doch dadurch die Orts- und Wohnbereiche entlastet. Und es werden, wie beispielsweise in unserer Gemeinde, die Einwohnerinnen und Einwohner nicht mehr permanent durch die 45-Tonner der Weinwirtschaft belästigt. Natürlich stände den Bürgerinnen und Bürgern auch mehr Parkraum zur Verfügung, der jetzt noch völlig unbegründet und willkürlich für das bequeme Durchfahren der Ortskerne mit Großgeräten für die Wein- und sonstigen Bauern freigehalten wird.

Landwirtschaftliche Aussiedlungen werden finanziell unterstützt und von der EU, vom Bund und den Ländern subventioniert. Dagegen ist nichts einzuwenden. Neben einer Vielzahl von Vergünstigungen gehört dazu auch, dass bei einer Aussiedlung bis zu einer Höhe von 20 % die Erschließungskosten vom Bund übernommen werden. Allerdings nur dann, wenn die Aussiedlung auch im öffentlichen Interesse erfolgt.

Da man definitiv davon ausgehen kann, dass der hier angesprochene Weinbaubetrieb bei seiner Aussiedlung auch die staatliche Erschließungs-Förderung in Anspruch genommen hat, muss also ein öffentliches Interesse für die Aussiedlung festgestellt worden sein. Es stellt sich also die Frage, welches öffentliche Interesse mit der Erlaubnis zur Bebauung im Außenbereich verbunden war. Da der Bau einer Lagerhalle im Außenbereich allein noch kein öffentliches Interesse begründet, ist davon auszugehen, dass die Aussiedlung mit einer Verlegung der Betriebs- bzw. Produktionsstätte begründet wurde, um, eben im öffentlichen Interesse, Belästigungen und Beeinträchtigungen von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern fernzuhalten. Dafür spricht auch die Erlaubnis zur Errichtung eines prachtvollen Wohngebäudes in attraktiver Hanglage und mit ungehinderten Blick auf das liebliche Selztal und unsere liebens- und lebenswerte Ortsgemeinde.

Warum also trotzdem und heute noch in der Altenborngasse Großgerät dieses Weinbauern untergebracht sein sollte, dessen Ein- und Ausfahrt durch Halte- und Parkverbots-Markierungen sichergestellt werden muss, ist nicht nachvollziehbar und mehr als schleierhaft. Es sei denn, es handelt sich um eine Gefälligkeits-Markierung, die grundlos und auf Kosten der Allgemeinheit wieder einmal einer bestimmten Klientel gewährt wurde. Die Gemeindeverwaltung muss sich fragen lassen, aus welchem Grund die Markierungen vorgenommen wurden und wer die Kosten dafür getragen hat. Denn irgendeiner muss ja mal zu irgendeinem Zeitpunkt und aus irgendwelchen Gründen diesen Schwachsinn veranlasst haben.

In diesem Zusammenhang dann noch ein gut gemeinter Ratschlag an die 1. Beigeordnete, „Helene“ Doll: Sie haben in Frage gestellt, ob angesichts der von Ihnen konstatierten, desaströsen Finanzlage der Stadecken-Elsheimer Weihnachtsmarkt zukünftig noch stattfinden kann. Wir sagen: Ja! Achten Sie in Zukunft einfach darauf, dass kein Geld mehr für unnütze und teure Gefälligkeits-Markierungen ausgegeben wird und diese Einsparungen für die Durchführung des Stadecken-Elsheimer Weihnachtsmarktes verwendet werden – ob an der Selztalhalle oder in den alten Ortskernen. Das Leuchten und Strahlen in den Augen und Herzen unserer Kleinen, die in weihnachtlicher Vorfreude ihre Eltern dann nicht auf die Weihnachtsmärkte der umliegenden Ortsgemeinden drängen müssen, werden es Ihnen danken – wenn Sie überhaupt verstehen, was wir meinen.

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