Am 25. Mai dieses Jahres sind Kommunalwahlen und es wird in Stadecken-Elsheim neben dem Ortsbürgermeister auch ein neuer Gemeinderat gewählt. Die 5-jährige Amtszeit des Ortsbürgermeisters und der jetzigen Gemeinderatsmitglieder endet mit diesem Datum. Der Ortsbürgermeister bleibt bis zur konstituierenden Sitzung im Amt.
Die Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz schreibt vor, dass spätestens 4 Wochen nach der Kommunalwahl die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates einzuberufen ist. Nach dem bisherigen Einladungsverfahren der Gemeindeverwaltung und der 4-tägigen Einladungsfrist hätte die Sitzung des neuen Gemeinderates problemlos am 08. Juni 2014 stattfinden können, allerdings auch schon 2-3 Wochen früher.
Erstaunlicherweise hat jetzt Ortsbürgermeister Müller in der Gemeinderatssitzung am 03.02.2014 den Gemeinderat mit der ihn unterstützenden Mehrheit beschließen lassen, die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates erst am 5. September 2014 stattfinden zu lassen, also beinahe 3 1/2 Monate nach der Wahl. Gründe dafür wurden keine genannt und die Bürgerinnen und Bürger von Stadecken-Elsheim rätseln jetzt darüber, welche Absicht des Ortsbürgermeister hinter dieser Entscheidung steckt. Zumal er selbst ausführt: „Die Arbeiten an der Friedhofskapelle sind bis zu den Kommunalwahlen im Mai beendet, die Grundstücke im Kleinfeld vergeben und das Vereinsheim auf den Weg gebracht. Das wird dieser Rat noch entscheiden“.
Warum also so lange warten und den neuen Gemeinderat nicht seine Arbeit aufnehmen lassen? Auch die Sommerferien, die in diesem Jahr von 28.07. bis 05.09. stattfinden, können nicht als Begründung angeführt werden. Von der Wahl am 25.05. bis zum Beginn der Ferien am 28..07. gibt es mehr als 2 Monate Zeit, die konstituierende Sitzung des neuen Gemeinderates stattfinden zu lassen. Als Begründung für eine Verschiebung taugt auch die unsinnige Anmerkung von Wolfgang Ruf (CDU) nicht: „Ein sauberer Schnitt, dann ist das Zwergenhaus fertig“. Scheinbar weiß dieses Ratsmitglied nicht, dass eine neuer Rat an die Beschlüsse seines Vorgängers gebunden ist und kein Mensch auf den absurden Gedanken käme, das Zwergenhaus nicht mehr fertigzustellen, nur weil es einen neuen Gemeinderat gibt.
Eine frühere 1. Gemeinderatssizung verlangt auch § 53 a der Gemeindeordnung, durch den Folgendes bestimmt wird: „Die Wahl der ehrenamtlichen Beigeordneten soll spätestens acht Wochen nach der Wahl des Gemeinderats oder nach Freiwerden der Stelle erfolgen.“ Eine Soll-Bestimmung wird dann verpflichtend, wenn es keine ausreichenden Gründe für die Überschreitung einer Frist vorliegen. Da für den Beschluss des Gemeinderates keine ausreichende Begründung vorliegt, müsste die konstituierende Sitzung des Gemeinderates spätestens am 19.07.2014 stattfinden. Auch dieser Termin liegt noch weit vor dem Beginn der Sommerferien.
Die Absicht ist, wie so oft bei Ortsbürgermeister Müller, einfach zu durchschauen. Denn vom Wahltag bis zur konstituierenden Sitzung im September könnte er, quasi ohne Aufsicht eines Gemeinderates und über einen Zeitraum von mehr als einem Vierteljahr, unbeeinflusst und unkontrolliert seine Amtsgeschäfte weiterführen. Und davor haben wir, ehrlich gesagt, Angst. Da wir darüber hinaus auch vermuten, dass eine so lange, grundlose Verschiebung einer konstituierenden Sitzung auch im Widerspruch zum Kommunalrecht steht, haben wir die Kreisverwaltung Mainz-Bingen gebeten, die Rechtsmäßigkeit des Beschlusses zu überprüfen und den Beschluss gegebenenfalls auszusetzen. Wir vertrauen da auf die Expertise der Kreisverwaltung.