Kauf der ehemaligen Gaststätte am Dorfplatz in Elsheim – Gemeindeverwaltung in Erklärungsnot

Über den Kauf der Gaststätte am Dorfplatz in Elsheim und unsere diesbezüglichen Anfragen an die Gemeindeverwaltung und die Kreisverwaltung Mainz-Bingen hatten wir mehrfach berichtet. Nachdem die Gemeindeverwaltung für den Kauf der Immobilie zu beinahe 350.000 € nach wie vor keine plausiblen Gründe nennen kann, hat das forum den Gemeinderat jetzt noch einmal gebeten, Informationen und Hintergründe für die mit dem Kauf verfolgten städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen zu geben. Hier die beiden Schreiben des forums:

Von:
Forum-Stadecken-Elsheim.de [mailto:info@forum-stadecken-elsheim.de]

Gesendet: Montag, 9. Dezember 2013 13:03
An: Gemeinderat Stadecken-Elsheim
Betreff: WG: Kauf der Immobilie am Dorfplatz Elsheim durch die Gemeindeverwaltung

 Sehr geehrte Damen und Herren,

bereits vor 4 Wochen hatten wir Sie mit dem u. a. Schreiben gebeten, uns Auskünfte über die Vorgänge im Zusammenhang mit dem Kauf der Gaststätte „Zum Dorfplatz“ zu geben. Wir hatten uns an Sie gewendet, weil der Gemeinderat im Sinne des Art. 17 GG und nach Art. 11 der LV für die Anliegen und Bitten der Bürgerinnen und Bürgern zuständig ist.

Leider haben wir von Ihnen bis heute noch keine Antwort bekommen. Wir möchten deshalb unsere Fragen noch einmal konkretisieren und Sie bitten, uns demnächst nach § 16b, GemO über die Behandlung unseres Anliegen zu unterrichten:

  1. Welche konkrete, städtebauliche Entwicklungsmaßnahme wird mit dem Kauf der Immobilie verfolgt?
  2. Wann hat der Gemeinderat über eine solche städtebauliche Maßnahme und Entwicklung beraten und beschlossen?
  3. Zu welchem Zeitpunkt wurden die Bürgerinnen und Bürger darüber informiert?
  4. Wann ist beabsichtigt, die geplante städtebauliche Maßnahme umzusetzen?

Da wir uns nicht vorstellen können, dass die Begründung für den Beschluss zum Kauf der Immobilie allein auf dem plötzlichen Einfall des Antragstellers beruht, bitten wir Sie, auch darzulegen, warum für die angeführte städtebauliche Entwicklung ein hohes öffentliches Interesse besteht und die Maßnahme von besonderer Bedeutung für die Entwicklung der Ortsgemeinde ist. Sie werden sicherlich verstehen, dass die Bürgerinnen und Bürger aus Stadecken-Elsheim ein berechtigtes Interesse haben, über die Gründe für eine Immobilie in Höhe von fast 350.00 € informiert zu werden.

Mit freundlichen Grüßen


Von: Forum-Stadecken-Elsheim.de [mailto:info@forum-stadecken-elsheim.de]
Gesendet: Dienstag, 12. November 2013 19:29
An: Gemeinderat Stadecken-Elsheim
Betreff: WG: Kauf der Immobilie am Dorfplatz Elsheim durch die Gemeindeverwaltung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie aus der angehängten Mail ersehen können, hat die Kommunalaufsicht das forum-stadecken-elsheim.de darüber informiert, dass bezüglich des Kaufs der Immobilie am Dorfplatz Elsheim ein kommunalaufsichtsrechtliches Einschreiten nicht erforderlich sei. Diese Entscheidung wird auch von uns so akzeptiert. Allerdings benötigen wir jetzt und zum besseren Verständnis des Vorgangs Ihre Unterstützung.

Auf Bitte des Forums hat die Gemeindeverwaltung am 16.10.2013 Einblick in die Niederschrift über den Beschluss zum Kauf der Gaststätte “Zum Dorfplatz” gewährt. Sinngemäß wird dort der Kauf mit einer Maßnahme zur städtebaulichen Entwicklung und zur Tourismusförderung begründet. Nach unseren Informationen ist der Aufgabenbereich „Tourismusförderung“ auf die VG verlagert worden und hätte als Begründung für den Beschluss überhaupt nicht herangezogen werden dürfen. Es bleibt also nur die Begründung  „städtebauliche Entwicklung“, auf der Sie Ihren Beschluss zum Kauf der Immobilie gefasst haben können.

Sie können sicherlich nachvollziehen, dass die Bürgerinnen und Bürger erfahren möchten, was denn eigentlich unter dieser Maßnahme und dem Kauf einer Gaststätte zur städtebaulichen Entwicklung zu verstehen ist. Der Begriff selbst ist ja sehr allgemein gehalten und man möchte doch schon gerne wissen, für welchen Zweck Steuergelder in Höhe von knapp 350.000,00 € ausgegeben werden. Hinzu kommt, dass laut BauGB vor einem Beschluss und vorab die städtebauliche Entwicklung planerisch und in konkreter Form dargelegt werden und realisierbar sein muss, eindeutig nachvollziehbar ist und zeitnah umgesetzt werden kann. Ein „Wir schauen mal, was sich so machen lässt“ ist nicht erlaubt. Dass darüber hinaus auch noch der von Ihnen gefasste Beschluss so wichtig war, dass dafür extra ein Nachtragshaushalt eingebracht wurde, lässt uns vermuten und hoffen, dass Ihnen die uns fehlenden Informationen und detaillierten Gründe bekannt sind und Sie die Bürgerinnen und Bürger gerne darüber informieren und zum Verständnis der Maßnahme beitragen möchten. Denn trotz mehrmaliger Aufforderung und entgegen den Vorschriften des § 15 der GemO hat es Ortsbürgermeister Müller bis heute noch nicht für notwendig befunden, die Stadecken-Elsheimer Bürgerinnen und Bürger über die Gründe einer solche wichtige Maßnahme zu informieren.   

Für Ihre Bemühungen danken wir Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen

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