Staatsanwaltschaft Mainz prüft Anfangsverdacht gegen Ortsbürgermeister Müller

In Zusammenhang mit dem Verkauf mehrerer gemeindeeigener Grundstücke prüft jetzt die Staatsanwaltschaft Mainz einen Anfangsverdacht auf ein mögliches strafbares Verhalten von Ortsbürgermeister Müller. Das Forum wird über das Ergebnis der Prüfung  und die weitere Schritte der Staatsanwaltschaft Mainz berichten.

Ein Anfangsverdacht setzt das Vorliegen von konkreten Tatsachen voraus, die es als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Ohne Vorliegen eines Anfangsverdachts kann kein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Ist ein solcher jedoch gegeben,  ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.

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