In § 15, Absatz 1 der Gemeindeordnung ist vorgeschrieben, dass die Gemeindeverwaltung „die Einwohner über wichtige Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung in geeigneter Form zu unterrichten“ hat. Dies ist eine Muss-Bestimmung. Wichtige Angelegenheiten sind zum Beispiel Beschlüsse, die ein Gemeinderat in einer Ratssitzung gefasst hat.
Wann die Bürgerinnen und Bürger zu informieren sind, ist im Gesetz nicht genau definiert, wir gehen jedoch davon aus, dass vom Gesetzgeber ein Zeitpunkt gemeint ist, den man mit dem heutigen Begriff „zeitnah“ bezeichnen könnte. Was darunter zu verstehen ist, zeigen exakt 2 Kommunen der Verbandsgemeinde. So hat die Verwaltung der Stadt Nieder-Olm über Ihre Gemeinderatssitzung am 25.09.14 die Bürgerinnen und Bürger schon im Nachrichtenblatt vom 02.10.14 und die Ortsgemeinde Zornheim über ihre Ratssitzung am 17.09.14 bereits am 25.09.14 informiert. Nach nur einer Woche wurden die Bürgerinnen und Bürger dieser Kommunen von Ihren Verwaltungen „zeitnah“ unterrichtet. Das nennt man Bürgerservice.
Jetzt fragen Sie sich sicherlich, warum das in Stadecken-Elsheim nicht möglich ist und es die Gemeindeverwaltung nicht schafft, die Bürgerinnen und Bürger über wichtige Angelegenheit in einem angemessenen Zeitraum zu unterrichten und alles vor sich hertrudeln zu lassen. Nehmen Sie die Gemeinderatssitzung am 15.09.14. Über die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse ist bis heute nichts und frühestens am 09.10.14, wenn überhaupt, im Nachrichtenblatt etwas zu lesen. Das wären dann sage und schreibe mehr als 3 1/2 Wochen nach der Ratssitzung.
Wir wissen nicht, warum der junge Ortsbürgermeister für diese wichtige Aufgabe keine Zeit findet oder was er zurzeit macht. Oder hat er einfach keine Lust? Vielleicht ist er voller Euphorie auch wieder im Auftrag seiner Weinkönigin und der Weinwirtschaft unterwegs oder bereitet seine Teilnahme an einer Wanderwegschutzhütten-Einweihung einer befreundeten, ausländischen Gemeinde vor. Vielleicht überprüft er aber auch nur noch einmal den „vorbildlichen“ Heckenschnitt in den Fußgängerbereichen der Gemeinde oder befindet sich bereits in den Herbstferien.
Was immer er auch in den vergangenen Wochen gemacht hat und gerade tut, er sollte langsam verstehen, dass das Amt des Ortsbürgermeisters keine Vergnügungsveranstaltung und keine Dauerparty ist. Wir brauchen in Stadecken-Elsheim keinen zweiten K. Wowereit. Es ist an der Zeit, dass Barth endlich seine Hausaufgaben macht und sein Amt ernst nimmt.
Hier noch ein Kommentar zu den Ansichten von XY unter zu 2.)
Es ist uns eigentlich egal, ob Wirtschaftsbereiche, Unternehmen oder Berufsgruppen Empfänge, Veranstaltungen oder Kutschfahrten in der Ortsgemeinde durchführen, solange dies von den Initiatoren finanziert und bezahlt wird. Wenn jedoch für diese gewerblichen Veranstaltungen Steuergelder verwendet und verschwendet werden, haben wir, im Gegensatz zu Ihnen, damit ein ganz gewaltiges Problem.
Insofern ist es auch nicht Aufgabe einer „Weinbaugemeinde“ (was meinen Sie eigentlich damit?), eine Weinkönigin mit diesem ganzen Brimborium willkommen zu heißen. Diese Veranstaltung ist, entgegen Ihrer Behauptung, eben kein Stück Kultur, ist weder historisch begründet, entbehrt jeglichen Brauchtums und hat keinerlei Tradition. Es ist und bleibt eine seit 1956 durchgeführte Werbe- und Verkaufsförderungsaktion der rheinhessischen Weinwirtschaft, mit der, wie in anderen Weinanbaugebieten auch, Umsatz gesteigert und neue Märkte erschlossen werden sollen.
Ebenso könnten die rheinhessischen Metzger jährlich eine Blutwurst-Königin inthronisieren und zur Ankurbelung ihres Umsatzes auf Verkaufstour über die Lande schicken. Weder für eine Wurst- oder eine Weinkönigin muss eine Gemeinde Empfänge geben und sich ein aus dem Häuschen geratener Ortsbürgermeister mit einer Wurst-Majestät durch die Ortsgemeinde kutschieren lassen. Denn eins ist sicher, während sich die Veranstalter und Marketingstrategen danach die Taschen vollstopfen, fällt für die Menschen in den Ortsgemeinden dabei kein einziger Cent ab. Doch, allerdings indirekt, im Gegensatz zu der Befreiung der Weinbauer von der Gewerbesteuer, bringt die Umsatzsteigerung bei den Metzgern noch etwas Geld in die Gemeindekasse.
Wir haben auch nichts dagegen, dass sich der junge Ortsbürgermeister zur Einweihung von Feuerwehrgerätehäusern in unseren Partnergemeinden aufhält. Ob er allerdings solche Veranstaltungen „schmückt“, wissen wir nicht. Nur sollte er rechtzeitig wieder zurück sein, seine eigentlichen Aufgaben nicht vernachlässigen und nicht so viele Sprechstunden ausfallen lassen.
zur Aussage des Herrn Flegar:
ich halte es nicht für notwendig eine solche Umfrage durchzuführen. Insbesondere wäre auch nicht davon auszugehen, dass mehr als die Hälfte der Bewohnerinnen und Bewohner sich tatsächlich mit den Informationen seitens der Gemeindeverwaltung auseinandersetzen und insbesondere eine Veröffentlichung innerhalb weniger Wochen begehren. Und da kann es dahingestellt bleiben, ob es nun 99,73 %, 84,51 % oder 51,73 % sind. Lediglich das Forum demonstriert mit dieser Plattform seine „Wissbegierde“. Und dies ist sehr wohl eine Minderheit, gemessen an der aktuellen Einwohnerzahl.
Es spricht auch grundsätzlich nichts gegen eine solche Einstellung zur Informationspflicht seitens der Gemeindeverwaltung. Dafür ist die GemO da und enthält die entsprechenden Regelungen. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Menschen hier im Ort weitaus größere Sorgen, Probleme, Interessen etc. haben, als sich damit auseinanderzusetzen, ob die Gemeindeverwaltung eine Veröffentlichung eines Ratsprotokolls innerhalb von zwei Wochen vornimmt oder auch nicht.
Darüber hinaus handelt es sich auch nicht um pauschale Unterstellungen, sondern vielmehr um Erfahrungswerte des alltäglichen Lebens. Denn würde sich jeder an Recht und Ordnung halten, so käme es zu keinerlei Streitigkeiten, fehlerhaften Verwaltungsabläufen uvm. Aber leider sieht die Realität im Ort anders aus. Personen lassen ihre Hunde auf Grundstücke anderer koten ohne den Kot zu entfernen, Geschwindigkeitsvorgaben werden nicht eingehalten, es kommt zu Ruhestörungen beispielsweise durch Verwendung von Rasenmähern oder Kreissägen an einem Sonntag. Es sind viele Beispiele die genannt werden können. Und allein das begründet die Annahme, dass einige Personen das Leben in Stadecken-Elsheim mit Füßen treten. Und warum sollten sich ausgerechnet solche Personen für die Geschicke in der Ortsgemeinde interessieren, welche sich durch genannte Verhaltensweisen vom Gemeinwohl alles Bürgerinnen und Bürger mehr oder weniger selbst ausgrenzen!?
Sicherlich kann man von einer gewissen Arroganz ausgehen, jedoch findet man diese Arroganz ebenso in manch Kommentaren oder Kritiken seitens des Forums. Daher ist dies nichts unübliches und ich mache daher auch davon gebrauch.
Das mit der Warte war natürlich ironisch gemeint. Oder glauben Sie, dass ich als intelligenter, wissbegieriger, zum Gemeinwohl stehender, als treuer Anhänger der GemO, mitfühlender Mitbürger unsere „liebenswerte“ Gemeinde geographisch und flächentechnisch nicht kenne!? Im Gegensatz zu anderen Menschen, soll es auch Personen geben, die seit Geburt die Entwicklung der Ortsgemeinde begleitet haben und in dieser aufgewachsen sind.
Zu ihrem letzten Punkt ist auf die bisherigen Kommentare zu verweisen.
zu 1.)
Diesem ist zu widersprechen, denn wenn ein solch klares Verständnis der GemO bestehen würde, so müsste jede(r) Mitbürgerin/Mitbürger problemlos beispielsweise einen Antrag mit den zutreffenden Rechtsnormen stellen können. Wie Sie selbst mehrfach berichteten, ist die Gemeindeverwaltung schon selbst nicht in der Lage die GemO ihrem Wortlaut nach umzusetzen. Demnach scheint es doch so, dass gerade Sie der Gemeindeverwaltung die Kompetenz absprechen. Es stellt sich daher die Frage, ob das Forum nicht bestimmte Personen (insbesondere die Gemeindeverwaltung) „für dumm“ verkaufen möchte.
zu 2.)
Auch gehört es zu der Aufgabe einer Weinbaugemeinde eine rheinhessische Weinkönigin aus dem Heimatort willkommen zu heißen. Denn dies ist, auch wenn Sie anderer Meinung sind und dem kommerziellen Bereich ablehnend gegenüber stehen, ein Stück Kultur in Rheinhessen sowie es auch in anderen Weinanbaugebieten der Fall ist. Auch gehört es zur Pflege der Verbundenheit mit unseren ausländischen Partnergemeinden beispielsweise ein Feuerwehrhaus einzuweihen. Demnach ist es auch ein Aufgabenbereich eines Ortsbürgermeisters, solche Aktivitäten und Veranstaltungen mit seiner Präsenz zu schmücken.
zu 3.)
Wenn ein erhöhtes Interesse vorhanden wäre, würde dies sich bemerkbar machen. Bis auf das Forum sowie vereinzelter Bürgerinitiativen, hört bzw. liest man nicht viel in der Gemeinde. Und das Interesse der Bürgerinnen und Bürger lediglich an einem Besucherzähler zu messen, welcher durchaus auch von Forum-Gegnern geprägt ist, zeugt von Naivität.
zu 5.)
Es ist klarzustellen, dass ich nicht auf dem Thema Homosexualität herumreite, sondern vielmehr den Umstand kritisiere, dass gerade eine solche Person mit unserem Ortsbürgermeister verglichen wird. Eine reine Aussage, dass der Ortsbürgermeister seinen Amtsgeschäften nicht nachkommen kann, weil dieser wiederholt auf der Veranstaltung xy vertreten war, hätte durchaus ausgereicht. Ihre Vergleiche sind oftmals sehr grenzwertig.
zu 6.)
Eigentlich ist es mir und auch vielen anderen Personen egal, was Sie denken und was Sie mit Ihren Kommentaren bezwecken wollen. Und ein großer Zuspruch, lediglich gemessen an einem Besucherzähler, sollte durchaus hinterfragt werden. Weiter handelt es sich mit Sicherheit auch nicht um Kritikpunkte Ihrerseits, wenn man den Verfasser eines Beitrages eine Denkweise wie in Punkt 5 indirekt unterstellt. Auch sollten Sie bedenken, dass rhetorische Formulierungen wie z.B. „welch Geistes Kind…..“ auch von anderen Menschen verstanden werden können, insbesondere der hiermit angedeutete Unterton. Aber Sie schaffen es immer wieder mit geschickten Verschleierungen andere Menschen zu beileidigen bzw. abzuwerten. Und diese hat m.E. nichts mit irgendwelchen Kritikpunkten zu tun. Darüber hinaus trifft auch die Aussage im letzten Satz nicht zu. Wie in einem anderen Beitrag bereits geschehen, haben Sie körperliche Gewalt seitens der Eltern der Kindergartenkinder gegenüber dem Verfasser des Beitrages in Erwägung gezogen. Allein schon eine solche Aussage bzw. eine solche Androhung würde den Anlass geben eine strafrechtliche Überprüfung vorzunehmen.
Ich tendiere dazu dem Kommentator XY anzuraten, selbst eine Umfrage vor dem REWE zu probieren, um mit begründeten Zahlen zu argumentieren und nicht mit einer dubiosen Zahl von 99,73% zu jonglieren. Die pauschalen Unterstellungen, dass sich die Einwohner von Stadecken-Elsheim nicht für die Geschicke in ihrem Wohnort interessieren oder gar intellektuell nicht verstehen, hat in meinen Augen einen Klang von Arroganz.
Ich hatte auch überlegt, ob XY die Orientierung verloren hat, oder ob es ironisch gemeint ist, dass die Stadecker Warte zentral gelegen ist. Wenn sich Ironie dahinter verstecken sollte, müsste die Aussage m.E. anders verpackt werden.
Aus dem Artikel „Neuer Eintrag …“ geht m.E. eindeutig hervor, dass kein Bezug auf Homosexualität genommen wird: „… dass das Amt des Ortsbürgermeisters keine Vergnügungsveranstaltung und keine Dauerparty ist. Wir brauchen in Stadecken-Elsheim keinen zweiten K. Wowereit.“
Hallo XY,
wir möchten nicht besserwisserisch sein und haben dies auch oft genug unter Beweis gestellt, aber in einigen Punkten müssen wir noch einmal widersprechen:
zu 1.) Im Gegensatz zu Ihnen sind wir der Meinung, dass die Bürgerinnen und Bürger die Gemeindeordnung auch ohne Kommunalbrevier nicht nur lesen, sondern auch sehr gut verstehen können. Da braucht man kein Jurist sein. Für wie dumm halten Sie denn die Menschen?
zu 2.) Wir maßen uns nicht an, über die Qualität der Verwaltung in anderen Gemeinden zu urteilen. Wir weisen nur auf die Mängel in Stadecken-Elsheim hin. Und falls Sie nach Erklärungen für die verspäteten Informationen suchen, lesen Sie mal die letzten Beiträg im Forum. Dort finden Sie alles – vom Hype um die rheihessiche Weinköniging, über die Begutachtung des Heckenschnitts bis zur Feuerwehrgerätehauseinweihung in Frankreich.
zu 3.) Unterschätzen Sie nicht das Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Und sollte es doch so sein, wie Sie es schildern, dann ist es Aufgabe einer Gemeindeverwaltung, durch Offenheit und Transparenz, Interesse zu wecken und nicht durch eine Bunker- und Verschleierungsmentalität die Menschen vor den Kopf zu stoßen.
zu 5.) Homosexualität ist für uns etwas ganz Normales und nichts Besonderes. Wir fragen uns deshalb, warum Sie permanent und in Verbindung mit Wowereit darauf rumreiten. Haben Sie damit ein Problem?
zu 6.) Es ist uns eigentlich egal, was einzelne Menschen in der Ortsgemeinde über die Mitglieder des Forums denken. Der große Zuspruch zu unserer Arbeit ist uns wichtiger. Nur sollten Sie nicht unter dem Deckmäntelchen der Annonymität versuchen,
diffamierende Meinungen dieser Menschen scheinheilig ins Netz zu stellen, ohne Roß und Reiter zu nennen.
Dass Sie sich persönlich davon distanzieren, ehrt Sie. Nur sollten Sie unsere Kritik, zugegebenermaßen auch harte und manchmal auch überharte Kritik, nicht mit Beleidigungen und Diffamierungen verwechseln. Wir sind gewiss nicht zimperlich, aber wir haben noch nie eine Aussage getroffen, die Anlass gegeben hätte, strafrechtlich gegen uns vorzugehen.
zu 1.)
Es wurde lediglich auf das Kommunalbrevier verwiesen, da nicht jeder Bürger in der Lage ist beispielsweise die GemO zu verstehen. Richtigerweise gibt das Kommunalbrevier Hinweise zur Auslegung bzw. stellt eine Art Kommentierung dar. Daher bitte ich auch Sie Beiträge richtig zu lesen und zu interpretieren.
zu 2.)
Mit Ihren Ausführungen drängen Sie die Gemeindeverwaltung nahezu den Ihrer Ansicht nach „angemessenen“ Zeitraum einzuhalten. Sicherlich ist ein 5 1/2-Wöchiger Zeitraum nicht zufriedenstellend, jedoch sollte man hinterfragen, aus welchen Gründen diese Veröffentlichung eine solch langen Zeitraum in Anspruch genommen hatte. Vll. gab es erklärbare Hintergründe für die Verspätung. Weiter sollte es auch nicht weiter Interessieren, welche Vorgehensweise in anderen Ortsgemeinden vorherrscht, da auch dort gewisse Abläufe nicht optimal sind. Jedoch wird dann über negative Entwicklungen, bei denen sich unsere Ortsgemeinde vergleichsweise positiv darstellt, kein Wort verloren. Wichtig ist, dass in unserer Ortsgemeinde Abläufe geschaffen werden, welche auch dem von Ihnen erwähnten Bürgerservice entsprechen.
3.)
Sicherlich handelt es sich um eine willkürlich genannte Zahl, jedoch kommt diese dem tatsächlichen „Aufmerksamkeitsgrad“ in unserer Bevölkerung mit Sicherheit sehr nahe. Weiter sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass der Großteil der Einwohner sich auch nicht mit den Beschlüssen, Entscheidungen etc. effektiv auseinandersetzt. Sie können ja gerne mal im REWE eine Umfrage durchführen, in denen Sie per Zufallsprinzip die Mitbürgerinnen und Bürger auf das Protokoll der Gemeinderatssitzung ansprechen, nach dem Motto: „Was halten Sie vom Beschluss des Tagespunktes xy!?“. Das Ergebnis ist ggf. sehr aufschlussreich.
4.)
Ihre Denk- und Ansichtsweise, sowie das von Ihnen gelebte Ironie- und Humorverständnis haben Sie bereits ja mehrfach demonstriert. Aber seien Sie sich bewusst, dass eine Vielzahl der Bürgerinnen und Bürger gerade Ihre Verhaltensweise nicht nachvollziehen können. Aber Geschmäcker sind bekanntlich verschieden, demnach auch der Humor.
5.)
Soweit Sie sich mit der Personalie Klaus W. befassen sollte Ihnen auch bewusst sein, dass gerade diese besagte Person sich durch sein Outing in den Köpfen der Mitbürger manifestiert haben kann. Denn dies war ein mutiger Schritt. Ob er durch seine Feierleidenschaft seine Amtsgeschäfte vernachlässigt hat bzw. hatte, wird wohl den Mitbürgerinnen und Mitbürgern Stadecken-Elsheims gänzlich egal sein. Also ist auch Ihr Vergleich ebenso absurd.
6.)
Zu der von Ihnen gelöschten Textpassage bleibt anzumerken, dass diese Denkweise über genannte Person in vielen Köpfen der Mitbürgerinnen und Mitbürger vorherrscht und diese daher nur die Denkweise der betroffenen Personen widerspiegelt. Der Autor dieses Beitrages distanziert sich ausdrücklich von diesen Äußerungen. Aber es zeigt auch wieder, dass Sie sich das Recht herausnehmen, andere Personen zu „beleidigen“ und dies dementsprechend durch diese virtuelle Plattform präsentieren. Jedoch werden im Gegenzug Diffamierungen gegen das Forum nicht toleriert. Getreu dem Pipi Langstrumpf`chen Grundsatz: ich mach mir die Welt widewide wie sie mir gefällt….
Hallo XY,
bevor Sie mal so richtig vom Leder ziehen wollen, sollten Sie unsere Beiträge genauer lesen und sich besser informieren:
1.) Nicht das Kommunalbrevier, sondern allein der § 15 der Gemeindeordnung ist rechtlich verbindlich. Das Kommunalbrevier gibt nur Hinweise auf die Anwendung und Auslegung der Kommunalordnung.
2.) Wir haben nicht von einem Apruch „innerhalb einer Woche“, sondern von „zeitnah“ und „einem angemessenen Zeitraum“ gesprochen. Die Informationen aus der Gemeinderatssitzung am 15.09.14 wurden erst nach 5 1/2 Wochen veröffentlicht. Andere Ortsgemeinden machen das bereits nach einer Woche.
3.) Ihre Behauptung, dass „99,73 % der Einwohner in Stadecken-Elsheim“ amtliche Informationen nicht zur Kenntnis nehmen (wollen), ist willkürlich aufgestellt und falsch. Bei den Informationen, insbesondere den Beschlüssen des Gemeinderates, handelt es sich auch nicht um ein „ausgeprägtes Informationswesen“, was immer Sie auch damit meinen, sondern um Informationen, die nach § 15 GemO bekanntgegeben werden müssen.
4.) Ihr Hinweis darauf, „eine Bekanntmachungstafel an der Stadecker Warte zu platzieren“, scheint uns etwas wirr und entspricht noch nicht eimal unserem Ironieverständnis.
5.) Dem Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit wird bekanntlich vorgeworfen, dass er sich zu oft auf Parties und sonstigen Vergnügungsveranstaltungen aufhält und dadurch seine Amtsgeschäfte vernachlässigt. Unseren Vergleich mit Barth auf die Homosexualität von Wowereit zu beziehen ist absurd und zeigt, welch Geistes Kind Sie sind.
6.) Straftatbestände wie Beleidigung, Verleumdung und Üble Nachrede werden grundsätzlich nicht im Forum veröffentlicht. Es sei den, die Autoren geben sich zu erkennen und können von uns strafrechtlich verfolgt werden.
Sehr geehrtes Forum,
in der Tat ist in § 15 der GemO genau eine solche Regelung über die Unterrichtung der Einwohner vorhanden. Nachzulesen ist dies insbesondere im Kommunalbrevier. Ein Zeitpunkt ist jedoch nicht definiert und somit ergibt sich, wenn auch von Ihnen gewünscht, kein Anspruch auf eine Unterrichtung innerhalb einer Woche. Auch ist davon auszugehen, dass 99,73 % der Einwohner in Stadecken-Elsheim ein solch ausgeprägtes Informationswesen gar nicht zu Kenntnis nehmen (wollen).
Um solche Informationen zeitnah an die Einwohner zu bringen, könnte man für die kommende Gemeinderatssitzung den Antrag stellen, einen öffentlichen Schaukasten bzw. eine Bekanntmachungstafel an der Stadecker Warte zu platzieren. Dann wäre unmittelbar, zentral und mit weniger zeitlicher Verzögerung die Informationspflicht der wissbegierigen Bürgerinnen und Bürger gewährleistet.
Weiter finde ich es sehr unpassend Herrn Barth mit einem homosexuellen Politiker der SPD zu vergleichen. Wie Sie bereits festgestellt haben, ist Herr Barth glücklich mit einer Frau verheiratet, hat drei Kinder und ist in der CDU-Fraktion.
Man vergleicht Herrn Estermann auf einer virtuellen Plattform schließlich auch nicht mit….[von der Redaktiom gelöscht], obwohl dieser Umstand seitens mancher Bürgerinnen und Bürger angenommen wird.
Gruß