Man weiß bald gar nicht mehr, wo der junge Ortsbürgermeister im Zusammenhang mit den Haushalten 2013/2014/2015 und der Aufnahmen von Krediten den größeren Unsinn von sich gibt. Ob in der Gemeinderatssitzung am 15.12.14 oder im Parteiblatt LiStE werden seit geraumer Zeit hanebüchene Behauptungen und Halbwahrheiten verbreitet, die am finanzpolitischen Verstand von Barth und seinem Finanzteam starke Zweifel aufkommen lassen.
Nun ist es ja Gott sei Dank so, dass das Haushalts- und Rechnungswesen einer Ortsgemeinde in der Verantwortung der Experten der Verbandsgemeinde liegt und nicht in den Händen einer ehrenamtlich tätigen Ortsverwaltung – denn, ohne diesen Damen und Herren zu nahe treten zu wollen, diese wären mit der hochkomplizierten Materie des öffentlichen Rechnungswesens sicherlich überfordert. Wenn jedoch die VG schon die ganze Arbeit macht und mundgerecht den Ortsgemeinden zur Verfügung stellt, dann kann man doch zumindest erwarten, dass dieses Rechenwerk von einer Gemeindeverwaltung korrekt interpretiert und den Bürgerinnen und Bürgern verständlich erläutert wird, geschweige denn davon, dass damit keine kindisch-politischen Spielchen getrieben werden.
Hier deshalb noch einmal die falschen Behauptungen des jungen Ortsbürgermeisters und deren Richtigstellung:
- Falsch: „Die Gemeinde ist schuldenfrei.„
- Richtig: Sollten die für 2014 vorgesehen Investitionen durchgeführt worden sein (wovon wir ausgehen), so hat die Gemeinde bereits Schulden von 1.122.810 € (siehe hier). Dieser Schuldenstand erhöht sich durch den für 2013 ausgewiesenen Fehlbetrag von 145.286,22 € auf insgesamt 1.268,096,22 €
- Falsch: „Der Jahresabschluss für den Haushalt 2013 wird in Kürze beraten.
„Dieser Abschluss wird sehr positiv für die Gemeinde sein.“„. - Richtig: Das Jahr 2013 wurde mit einem Fehlbetrag von 145.286,22 € abgeschlossen. Entgegen allen Behauptungen wurde in 2013 kein einziger Cent eingespart, um ihn für die beabsichtigten Investitionen in 2014 verwenden zu können.
- Falsch: „Um ein Haushaltsdefizit im neuen Haushalt zu vermeiden, wurde aus Sicherheit ein extrem zinsgünstiges Darlehen eingestellt.„
- Richtig: Darüber hat die Ortsgemeinde nicht zu entscheiden. Nicht „aus Sicherheit„, sondern ohne die Deckung eines Defizits durch eine Kreditaufnahme oder anderes Fremdkapital wird ein Haushalt von der Kreisverwaltung erst gar nicht genehmigt.
- Falsch: „Dieses Darlehen [für 2014] wird nicht abgerufen werden müssen, da die geplanten Projekte alle (!) aus dem Vermögen der Gemeinde finanziert werden können.„
- Richtig: Kein Mensch weiß, welches Vermögen die Verwaltung meint. Es wurde auch kein Vermögen zur Finanzierung von Investitionen ausgewiesen. Und mit den Vermögenswerten von Straßen oder Kindergärten kann leider keine Investition finanziert werden.
Auch Wortwahl und verworrene Inhalte lassen auf eine bewusste Verschleierung der Tatsachen schließen:
- „Die Planung für den kürzlich verabschiedeten 2. Nachtragshaushalt musste fertiggestellt werden, bevor der Jahresabschluss 2013 vorliegt.“
- Unsinn: Annahmen und Vermutungen über einen noch nicht erfolgten Jahresabschluss des vorangegangenen Haushaltsjahres dürfen grundsätzlich weder im Haushalt noch in einem Nachtragshaushalt des Folgejahres berücksichtigt werden.
- „In diesem neuen Haushalt [2014] stehen nun die Investitionen, die in 2013/2014 noch nicht durchgeführt wurden, als Ausgabenposten – die Gelder dafür stehen aber erst nach dem Jahresabschluss für 2013 “zur Verfügung.““
- Unsinn: 2014 wurden vom Gemeinderat für diese Investitionen Übertragungen gemäß § 17 GemHVO beschlossen, sodass diese, in das Folgejahr verschobenen Investitionen als haushaltsneutral zu behandeln waren und keinen Einfluss auf die Höhe der Kreditausnahme für 2014 hatten.
- „Der Gemeinderat beschließt einstimmig, a. dem positiven Jahresabschluss für das Jahr 2013;“
- Unsinn: Der Jahresabschluss 2013 weist einen Fehlbetrag von 145.286,22 € auf – was soll daran positiv sein?
- „…und die Finanzrechnung, die im Jahresabschluss für das Rechnungsjahr 2013 ausgeglichene Einzahlungen und Auszahlungen in Höhe von 9.263.891,54 € ausweist, zuzustimmen.“
- Unsinn: Die Finanzrechnung hat immer ausgeglichene Einzahlungen und Auszahlungen, denn darin sind auch die Kredite aufgeführt.
Das Forum wird während der baldigen Offenlegung den jetzt festgestellten Jahresabschluss 2013 sorgfältig überprüfen. Fest steht aber schon jetzt und entgegen den permanenten Behauptungen von Barth, dass für die Deckung der in 2014 vorgesehenen Kredite keine Überschüsse aus 2013 zur Verfügung stehen, ganz im Gegenteil. Und den Nachweis, dass zur Finanzierung der vorgesehen Investitionen in 2014 die angegebenen Kredite aufgenommen und damit das wichtigste Wahlversprechen schon nach einer Amtszeit von weniger als einem halben Jahr gebrochen wurde, werden wir nach heutigem Stand der Dinge ebenfalls erbringen. Da sind sich die „Haushaltsexperten“ des Forums ganz sicher.
Sehr geehrte „Haushaltsexperten“ des Forums,
wenn ich mir ihren Artikel so unter dem Gesichtspunkt des Rechnungswesens betrachte, bin ich doch erleichtert, dass Sie nicht für die Erstellung des Jahresabschlusses zuständig sind. Damit sie bei der Prüfung des JA noch mal in sich gehen können, hier einige einfache Grundregeln der Buchführung.
1. Ein Jahresfehlbetrag führt grundsätzlich nicht zu höheren Schulden, sondern mindert lediglich das Eigenkapital.
2. Der JA 2013 weist Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen von rd. 58 T€ aus, im Vergleich zur Bilanzsumme von rd. 41,7 Mio. € also durchaus zu vernachlässigen.
3. Um ihnen die Suche nach dem Vermögen, aus dem die Investitionen 2014 bezahlt werden, zu erleichtern, sollten Sie einen Blick auf die Position “ Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich“ werfen, da werden Sie die Lösung finden.
Für die Weihnachtstage muss das als erste Hilfestellung reichen.
Fröhliche Weihnachten
Lieber Herr Schuler,
Sie scheinen sich ja langsam zum Pressesprecher des jungen Ortsbürgermeisters und seiner Verwaltung zu entwickeln. Dies würde auch erklären, dass Ihnen scheinbar als einziger Bürger der Ortsgemeinde der Jahresabschluss 2013 bereits vorliegt und Ihnen, im Gegensatz zu allen anderen Bürgerinnen & Bürgern, detaillierte, bisher noch nicht veröffentlichte Informationen bekannt sind. Offen gestanden, sind wir schon ein bisschen verwundert, wird doch der Jahresabschluss 2013 erst mit der im Nachrichtenblatt verkündeten Offenlegung für die Bürgerinnen & Bürger einsehbar. Das ist leider bisher noch nicht geschehen und wird sicherlich erst im Januar 2015 stattfinden. Vorher kann eigentlich kein Mensch so viel wissen, sie Sie. Da sind wir im Nachteil.
Sobald wir die Möglichkeit haben, uns ebenfalls auf Ihren exklusiv hohen Wissensstand zu bringen und in den Genuss von Detaillinformationen zu gelangen, werden wir ausführlich auf die von Ihnen vorgebrachten Argumente eingehen. Es sei denn, Sie lassen uns schon jetzt an den Ihnen vorliegenden „offiziellen“ Informationen teilhaben. Dann geht`s natürlich schneller.
Bis dahin wünschen die Haushaltsexperten des Forums eine frohe Weihnacht und einen guten Rutsch.
Wenn ich den Kommentar als „Nicht-Wirtschaftsfachmann“ lese, fallen mir zwei Wörter auf.
Das Wort „Verbindlichkeiten“ wird auch im Kommentar als Defizit erläutert. Somit scheint das Forum mit Ihrer Aussage richtig zu liegen, dass aus dem Jahr 2013 keine Überschüsse zur Verfügung stehen.
Das Wort „Forderungen“ wird zwar als Vermögen definiert, erzeugt bei mir aber einen faden Beigeschmack. Forderungen z.B. im Haushaltsplan einer Hausverwaltung, mit der ich früher tun hatte, waren immer Forderungen gegenüber Zahlungssäumnisse, die eingeklagt werden mussten. Da fast alle Klagen ins Leere liefen, waren diese Forderungen lediglich „theoretisches Geld“.
Ich hoffe, die „Forderungen gegen den sonstigen öffentlichen Bereich“ sind tatsächlich Geldbeträge, auf die die Gemeinde jederzeit zugreifen kann.