Tarnen, Täuschen & Vertuschen – Nebelschwaden wabern durch die Gemeindeverwaltung.

nebelschwadenKaum war der junge Ehrenbeamte Barth im vergangenen Jahr im Amt, da hat er bereits die ersten Sprechstunden des Ortsbürgermeisters ausfallen lassen. Dagegen war noch nicht einmal die erste Sitzung des Gemeinderates vergangen, da hat er sich bereits eine 10 %ige Erhöhung seiner monatlichen Aufwandsentschädigung beschließen lassen. Mit welchen Argumenten er diese Erhöhung in seinem Antrag begründet hat, ist bis heute nicht klar. Der Gemeinderat hat jedenfalls und wie eigentlich immer den Antrag durchgewinkt. So liegen seitdem monatlich und zusätzlich zu seiner regulären Aufwandsentschädigung 171,70 € mehr in der Aufwandsentschädigungs-Tüte des überforderten „Ortschefs

Nun verstößt diese Vorgehensweise grundsätzlich nicht gegen das Kommunalrecht, denn nach § 12 der „Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter“ kann, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen, eine Erhöhung von 10 % gewährt werden. Ob diese Voraussetzungen nun in unserer Gemeinde vorliegen, ist umstritten, fest steht aber, dass der junge Ortsbürgermeister dieses Geld sicherlich gerne mitnimmt. Was er aber nicht so gerne hat, ist, dass die Bürgerinnen und Bürger darüber Bescheid wissen.

Eine der wenigen Aufgaben eines Ortsbürgermeister ist es nämlich, im Benehmen mit den Beigeordneten die Tagesordnung für die kommende Gemeinderatssitzung zu erstellen und mit der Einladung bekanntzugeben. Der Gesetzgeber möchte aber nun, dass aus dem Wortlaut der Tageordnung den Bürgerinnen und Bürgern ersichtlich ist, über welche Themen der Gemeinderat in einer Sitzung berät und über welche Anträge er Beschlüsse fassen soll. Bei gesetzeskonformer und korrekter Vorgehensweise hätte also in der Einladung stehen müssen: „Antrag des Ortsbürgermeisters auf Erhöhung seiner monatlichen Aufwandsentschädigung um 10%.“ Tat es aber nicht, denn es stand dort nur: „Hauptsatzung der Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim“. Merken Sie was? Das ist gerade so, als ob Sie Freunde und Bekannte zu einer Beerdigung einladen und das den Eingeladenen mit „Kommt alle, es gibt was zu feiern“ mitteilen. Da weiß auch kein Mensch, was denn eigentlich gefeiert werden soll und manch einer wird sicherlich über die Feier sehr überrascht sein.

Auch in der Niederschrift der Ratssitzung, in der ansonsten über die Annahme einer jeden, noch so mickrigen Spende berichtet wird, steht von der finanziellen Sonderzulage für Barth kein Wort, sondern es steht dort völlig vernebelnd und verworren: „Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die § 11 (Aufwandentschädigung des ehrenamtlichen Ortsbürgermeisters) und § 12 (Aufwandentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten) der vorliegenden Hauptsatzung für die Gemeinde Stadecken-Elsheim.“ Der Gemeinderat beschließt § 11 und § 12 der Hauptsatzung, vom wahren Beschluss und von zusätzlichem Geld für Barth steht dort kein Wort.

So wird getäuscht und getrickst und so wirft man Nebelkerzen, um die wahren Absichten und Entscheidungen der kommunalpolitischen Protagonisten unkenntlich zu machen und zu verschleiern. Denn wenn es um die Eigen- und finanziellen Interessen der hochgelobten und sich aufopfernden Ehrenbeamten geht, sollen die Bürgerinnen und Bürger möglichst wenig davon mitbekommen. Oder nehmen Sie den jetzigen, skandalösen Coup mit der Arbeitsniederlegung des jungen Ortsbürgermeisters Barth. Unter Punkt 06. ist in der Einladung zur Gemeinderatssitzung am 04.05.15 verharmlosend von “Freistellung des Ortsbürgermeisters” die Rede, während das eigentliche Anliegen doch die Finanzierung seines selbst initiierten Verdienstausfalls von Barth durch die Bürgerinnen und Bürger ist.

Wir wissen nicht, wie in der noch ausstehenden Niederschrift dieser Gemeinderatssitzung der wahre Sachverhalt vernebelt wird, aber mit Offenheit und Transparenz, die bei jeder Gelegenheit für die Phrasen des jungen Ortsbürgermeisters herhalten müssen, hat dieses Verhalten nichts zu tun. Ganz abgesehen davon, dass wir manchmal auch den Eindruck haben, dass durch solche Vernebelungstaktikten auch Rechtsverstöße verschleiert werden sollen.

2 Gedanken zu „Tarnen, Täuschen & Vertuschen – Nebelschwaden wabern durch die Gemeindeverwaltung.“

  1. Man muss schon dankbar sein, über die hintergründigen Recherchen des Forums.

    In Bezug auf die Arbeitszeitreduzierung des Ortsbürgermeisters Barth könnte man sogar von einem Plan sprechen. Es ist bereits in früheren Artikeln darüber berichtet und die Frage aufgeworfen worden, weshalb der Ortsbürgermeister seine Sprechzeiten derart ungünstig zwischen 15:30 und 17:00 legt. Im Zusammenhang mit seiner Arbeitszeitreduzierung und dem Ausgleich des Verdienstausfalls durch die Steuerzahler könnte man auf die Idee kommen, dass Herrn Barth die aktuellen Sprechzeiten ggf als Argument nutzt, sein Ziel zu erreichen.

    1. Das sehen Sie vollkommen richtig.

      Ein ehrenamtlich tätiger Bürgermeister ist dazu angehalten, seine Amtstätigkeiten nicht in den Zeitraum seiner beruflichen Tätigkeit zu legen. Er ist gehalten, jeglichen Konflikt zu vermeiden. Gegen diese Vorschrift wird gern und häufig verstoßen, um dann im Hauptberuf auf Kosten der Steuerzahle seine Arbeitszeit zu reduzieren.

      Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Amtshandlung eines Ortsbürgermeisters, die zwingend während der Zeit seiner Berufsausübung stattfinden muss. Dies ist nur in Ausnahmefällen und unter besonderen Umständen erlaubt. Und Kutschfahrten mit der Weinkönigin gehören schon gar nicht dazu. Auch die Sprechzeiten müssen so gelegt werden, dass dadurch kein Arbeitsausfall verursacht wird.

      Barth hat die Voraussetzungunge für eine Freistellung nicht annähernd erfüllt. Der Beschluss des Gemeinderates ist deshalb rechtswidrig.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert