Schluss mit dem Ammenmärchen: Ortsbürgermeister sind keine „Ortschefs“!

maerchenbuchAuch wenn den Menschen immer wieder dieses Ammenmärchen aufgetischt wird, auch wenn die lokale Presse permanent mit dieser Verballhornung und Falschmeldung nervt, Ortsbürgermeister sind keine „Ortschefs“. Chef kann nur sein, wer über etwas Wichtiges zu bestimmen und zu entscheiden hat. Und das hat eben ein Ortsbürgermeister nicht, und schon gar nicht in Rheinland-Pfalz. Auch wenn viele Ortsbürgermeister-Anhänger und sogar Amtsinhaber das nicht wahr haben und uns weiterhin ein solches Ammenmärchen auftischen wollen.

Warum dennoch einige dieser Ehrenbeamten immer so aufgeblasen und wichtigtuerisch durch die Gassen der Ortsgemeinden wandeln und meinen, an jeder Ecke halt machen und zu jedem Thema ungefragt und in Überschätzung ihrer Kompetenz ihren Senf dazugeben zu müssen, bleibt wohl für viele ein Rätsel. Vielleicht liegt der Grund für dieses seltsame Verhalten darin, dass Ortsbürgermeister mit der Wahrnehmung des Ehrenamts Defizite in ihrer Persönlichkeitsstruktur kompensieren oder auch beruflich oder privat bedingte Minderwertigkeitskomplexe überspielen möchten. Es gibt da genügend Auffälligkeiten, die wir in den vergangenen Jahren beobachten konnten und in denen sogar von einigen überdrehten Knalltüten mehr „Respekt vor dem Amt“ eingefordert wurde.

Um endlich mit einem Irrglauben einmal aufzuräumen, möchten wir an dieser Stelle klarstellen, dass das politische Geschehen in einer Ortsgemeinde nicht von einem ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeister, sondern ausschließlich vom Gemeinderat einer Ortsgemeinde bestimmt wird. Der Gemeinderat ist das höchste politische Gremium einer Kommune, das die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde festlegt und über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde bestimmt und beschließt. Deshalb ist es auch so wichtig, dass in einem Gemeinderat kompetente Menschen sitzen und nicht die Interessen Einzelner oder bestimmter Gruppen durchgesetzt werden.

Obwohl man in Stadecken-Elsheim manchmal den gegenteiligen Eindruck haben könnte, ist der Gemeinderat das politische Steuerungsorgane, das der Verwaltung und damit auch einem Ortsbürgermeister sagt, wo es in einer Gemeinde langgeht und was in einer Gemeinde geschehen soll – und nicht umgekehrt. Auch wenn sich mancher Ortsbürgermeister noch so gockelhaft aufplustert, Ortsbürgermeister, Gemeinde- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung haben neben eigener Aufgaben ausschließlic administrative und ausführende Aufgaben wahrzunehmen und die Beschlüsse des Gemeinderates umzusetzen. Der Begriff „Ortschef“ ist dabei völlig fehl am Platz.

Bis auf ihre Mitgliedschaft im Gemeinderat sind Ortsbürgermeister ausschließlich ehrenamtlich tätige Verwaltungskräfte. Und da noch nicht einmal sichergestellt ist, dass sich diese Ehrenbeamten im Verwaltungs-Metier auch auskennen, hat man in der Norddeutschen Ratsverfassung früher dem Ortsbürgermeister einen hauptberuflich tätigen Verwaltungsfachmann an die Seite gestellt und dem Ortsbürgermeister nur die Repräsentation der Gemeinde nach außen hin übertragen. Im Prinzip gilt diese Vorsichtsmaßnahme noch heute und auch in Rheinland-Pfalz, wo über 95 Prozent der Verwaltungsarbeit einer Gemeinde von den hauptberuflich tätigen Fachkräften der Verbandsgemeinde wahrgenommen wird, damit von Freizeitpolitikern und Ehrenbeamten kein Schaden angerichtet werden kann.

Jetzt fragen Sie sich natürlich, was denn eigentlich noch für einen Ortsbürgermeister übrig bleibt und wundern sich darüber, warum diese Herren mit sorgendurchfurchtem Gesicht immer so überlastet und geplagt aussehend durchs Dorf laufen. Gut, ein Ortsbürgermeister ist Mitglied des Gemeinderates und hat, wie jedes andere Mitglied auch, dort eine Stimme. Ansonsten fungiert er im Rat als eine Art „Schriftführer“, der zur Ratssitzung einlädt, die Ratssitzung leitet und das Protokoll der Sitzung schreibt. Passiert 8-10 Mal im Jahr. Daneben obliegen ihm die Ausführung der Beschlüsse des Gemeinderats, die laufende Verwaltung und die Erfüllung einiger weniger, der Gemeinde übertragener staatlichen Aufgaben. Wie gesagt, das alles wird zu 95 Prozent von den Fachkräften der Verbandsgemeinde erledigt.

Was bleibt sind die Vertretung der Gemeinde nach außen und sonstige, freiwillig eingegangene Nebensächlichkeiten, die nicht zu den Aufgaben eines Ortsbürgermeisters gehören, wie z. B. Kutschfahrten mit der Weinkönigin, Kerb-Besuche mit der Familie, Verfassen von Resolutionen für mehr Polizeipräsenz, Veranstaltungen von Sicherheitstrainings, Erste-Hilfe Kurse, Posieren mit den Sternsingern, Geburtstags- und Jubiläumsbesuche oder kellnern bei Seniorenausflügen.

Und es scheint so, als ob sich unser „überforderter“ Ortsbürgermeister für die Ausübung dieser „Hobbys“ auch noch zu 25 Prozent von seiner beruflichen Tätigkeit als Lehrer freistellen und sich den angefallenen Verdienstausfall auch noch von den Bürgerinnen und Bürgern bezahlen lassen möchte. Denn es gibt bisher keine einzige offizielle Information und Begründung dafür, dass er Aufgaben als Bürgermeister unvermeidlich und ausschließlich während seiner Arbeitszeit als Lehrer Barth ausüben und sich dafür von seinem Arbeitgeber freistellen lassen muss. Wäre dies nämlich der Fall, dann hätte er sich besser nicht um das Amt des Ortsbürgermeisters bemühen sollen.

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