Also doch! – Barth kellnert!

kellnerWenn es um Partyveranstaltungen oder die Teilnahme an Ausflügen geht, scheint sich der junge Ortsbürgermeister von nichts und niemandem auf der Welt davon abhalten zu lassen. Denn obwohl das Forum Barth nachdrücklich darauf hingewiesen hat (siehe hier), dass seine Anwesenheit bei der Fahrt der Senioren nach Bad Kissingen nicht notwendig sei und er sich stattdessen lieber um die wichtigen Aufgaben seines Ehrenamts kümmern oder in dieser Zeit besser seinem Beruf als Lehrer an einer Alzeyer Schule nachgehen sollte, hat er bei dem Ausflug gekellnert und den Seniorinnen und Senioren ein „Rheinhessisches Frühstück“ serviert.

Nun ist grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, wenn jemand in seiner Freizeit kellnert oder ein Ortsbürgermeister bei einem Ausflug mit seiner Anwesenheit die älteren Menschen der Gemeinde beglückt – Ganz im Gegenteil. Wenn jedoch dieser Ortsbürgermeister gerade mit seinem Dienstherrn eine Freistellung von sage und schreibe 25 %  seiner beruflichen Tätifgkeit als Lehrer vereinbart hat und von Überforderung im Amt redet, so ist naheliegend und wahrscheinlich, dass auch die Teilnahme an solchen Veranstaltungen als Grund für die Überlastung und die vereinbarte Freistellung angeführt wurde. Sollte der Dienstherr bei der Freistellungsgewährung dieser Argumentation gefolgt sein, so lässt sich Barth die Ausflüge mit den Seniorinnen und Senioren oder ähnliche Veranstaltungen von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde finanzieren, wenn durch Beschluss des Gemeinderates der Verdienstausfall Barth aus der Gemeindekasse ersetzt wird. Dieser Beschluss wurde ja bereits schon gefasst.

Und das ist der eigentliche Skandal. Denn die Teilnahme an Ausflügen und Fahrten gehören nicht zu den Aufgaben eines Ortsbürgermeisters, zumindest dann nicht, wenn er sich nicht in der Lage sieht, wichtigere Aufgaben des Ehrenbamtes ohne Freistellung von seiner beruflichen Tätigkeit wahrzunehmen und sich für überfordert hält.

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2 Gedanken zu „Also doch! – Barth kellnert!“

  1. In der AZ-online vom 8.6.15 steht: „Die Hinfahrt wird durch das „Rheinhessische Frühstück“, zu dem der Bürgermeister einlädt, an einem Überraschungsplatz im nördlichen Spessart unterbrochen.“
    Stellt sich die Frage, wer das Frühstück finanziert hat und wer die Ausflugskosten von 25,-€ des Herrn Barth bezahlt hat. Da könnte man unter Umständen auf die Idee kommen, dass Herr Barth die schöne Stadt Bad Kissingen zu möglichst günstigen Konditionen (sprich kostenfrei) besichtigen wollte.
    Falls die Bewirtung aus der Gemeindekasse finanziert wurde, könnte man sagen, dass dies „Kleckerbeträge“ sind. Aber auch beim „Kleckern“ muss man m.E. immer bedenken, dass es sich um Steuergelder handelt und hierfür z.B. regelmäßig die Grundsteuer angehoben wird.

    1. Wir gehen natürlich davon aus, dass in den Ausflugskosten von 25,00 Euro auch das von Barth servierte „Rheinhessische Früstück“ enthalten war. Und obwohl wir im Falle des Seniorenausflugs Verständnis dafür hätten, aber es kann ja wohl nicht sein, dass Barth kellnernd durch die Gemeinde läuft und auf Kosten der Gemeinde die Bürgerinnen und Bürger mit einem kostenlosen „Rheinhessischen Frühstück“ beglückt. Auch gehen wir nicht davon aus, dass Barth das Frühstück für die Seniorinnen und Senioren aus eigener Tasche bezahlt hat.

      Wir sind auch fest davon überzeugt, dass Barth nicht auf Kosten der Gemeindekasse einen vergnüglichen Tag in Bad Kissingen verbracht und kostenlos gefrühstückt hat, sondern die 25,00 Euro Ausflugskosten inkl. „Rheinhessisches Frühstück“ aus eigener Tasche bezahlt hat. Denn dafür erhält er ja schließlich eine monatliche Aufwandsentschädigung von fast 2.000,00 Euro, also einen Betrag, nach dem sich sicherlich mach einer der Teilnehmer am Ausflug strecken muss.

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