Erfreulich schnell hat die Gemeindeverwaltung diese Mal über die Gemeinderatssitzung am 29.06.2015 berichtet. Ob es daran lag, dass die Sitzung nicht vom überforderten Ortsbürgermeister, sondern von der Beigeordneten Doll geleitet wurde, wissen wir nicht. Tatsache ist jedoch, dass der Bericht bereits eine Woche nach der Ratssitzung veröffentlicht wurde. Das muss gelobt werden.
Wir nehmen dann gleich auch die schnelle Veröffentlichung zum Anlass, unmittelbar einige Kommentare zur Sitzung abzugeben:
- „Einwohnerfragestunde: ein Bürger fragt an, wann sich die Parksituation in der
Schulstraße verbessern wird. Die Verwaltung bittet den Neubau abzuwarten, geplante Maßnahmen könnten dann erst greifen.“
Wir sehen eigentlich keinen direkten Zusammenhang zwischen dem Neubau („Mehrgenerationenhaus“ (Hermann Müller) 😉 😉 und einer Verbesserung der Parksituation. Eher vermuten wir, dass sich nach Fertigstellung des Neubaus die Parksituation verschlechtern wird. Es sei denn, es werden „Maßnahmen ergriffen“, die einem Wunder gleichkommen. Aber warten wir’s ab. - „Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2025 der VG Nieder-Olm: Der
Gemeinderat beschließt einstimmig bei einer Enthaltung, die Wohnbauflächen für den
Flächennutzungsplan 2025 wie folgt zu positionieren:
Ortsteil Stadecken „Auf der Schwalbenruh“ 2,9 ha
Ortsteil Elsheim nördlich Friedhof 2,2 ha
„Kleinfeld IV“ (je nach Dichtewert) 0,3 – 1,7 ha.“
Erstaunliche ha-Zahlen – Da werden dann bald wieder die Kellen geschwungen. Exakt nach der von Barth ausgegebenen Devise: Wir wollen ein Dorf bleiben!“ und „Vorrang für die Innenentwicklung der Ortsgemeinde.“ - „Bebauungsplan „Hinter Woog/Östlich Ortsringweg“ der OG Stadecken-Elsheim: Der
Gemeinderat Stadecken-Elsheim beschließt einstimmig, aufgrund des im Bereich des
geplanten Bebauungsplans „Hinter Woog/Östlich Ortsringweg“ ausgewiesenen
Überschwemmungsgebiets, das bisher durchgeführte Bebauungsplanverfahren
einzustellen, da die Erfordernis des Bebauungsplans nicht mehr gegeben ist.“
Warum überhaupt für einen Bebauungsplan Geld ausgegeben wurde, ist völlig unverständlich. Schon damals und seit Beendigung der Eiszeit war dieser Bereich ein ausgewiesenes Überschwemmungsgebiet. Vielleicht wurde das vom bebauungsplansüchtigen Ex-Ortsbürgermeister Müller nicht bemerkt, der am liebsten über jede Fläche von mehr als 25 m² in der Ortsgemeinde einen separaten Bebauungsplan gelegt und die Planungsbüros mit dem Geld der Steuerzahler zu Goldgruben gemacht hätte. - „Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen / Benutzungsgebühren für die
Benutzung der Kindertagesstätten in Stadecken-Elsheim: Der Gemeinderat beschließt
einstimmig, die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen / Benutzungsgebühren für den Besuch der Kindertagesstätten in Stadecken-Elsheim zu erstellen.“
Wirwarten ab und werden darüber berichten, was auf die Elternalles so zukommt. - „Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Waldwege vom 29.12.1972: Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Änderungen des Sachberichts in die Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Feld- und Wanderwege der Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim zu übernehmen.“
Wir sind schon ganz gespannt darauf, zu erfahren, was der Bauern- und Winzerverein an der jetzigen Satzung ändern möchte und werden das genauestens analysieren. So wie wir es verstanden haben, hat der Gemeinderat in der Sitzung am 29.06.15 ja noch nicht die neue Satzung beschlossen. - „Moutainbikestrecke: Die Vorsitzende informiert, dass hierzu die Beschwerde eines
Bürgers vorliegt. Es gibt sowohl einen Bauantrag als auch eine Baugenehmigung. Im
Sommer wird die Moutainbikestrecke mit den Jugendlichen ausgebaut.“
Die Lachnummer mit der Mountainbike-Strecke geht weiter. Zum Zeitpunkt der Beschwerde des Bürgers hat die Kreisverwaltung als verantwortliche Behörde festgestellt, dass für die Erstellung einer Mountainbike-Strecke weder ein Bauantrag noch eine Baugenehmigung vorlag (siehe hier). Sollte dies jetzt der Fall sein, ist dies sicherlich auf die Initiative dieses, um die Sicherheit und Gesundheit der Jugendlichen besorgten Bürgers zurückzuführen. Und dass im Sommer die Strecke mit den Jugendlichen ausgebaut werden soll, ist auch eine sehr interessante Mitteilung. Wir waren eher der Meinung, dass die 6.000,00 Euro-Peinlichkeit auf Kosten des Herstellers dem Erdboden gleichgemacht und über ein vernünftiges Konzept nachgedacht wird.
„Parksituation in der Schulstraße“
In jedem Neubaugebiet müssen Stellplätze auf den Grundstücken ausgewiesen werden – und trotzdem stehen viele Autos auf den Straßen. Sei es, dass die „fahrtauglichen Kinder“ ein zusätzliches Auto erhalten oder weil nur ein Stellplatz vorgeschrieben ist und die meisten Familien aber ein Zweitauto besitzen (die Werbung der Gemeinde und VG mit den tollen Angebot der ÖPNV interessiert fast niemanden).
Dieser Zustand wird auch in der Schulstraße eintreffen. Zumal der Bauherr des „Mehrgenerationenhauses“ durch eine Spende von 10.000€ die Anzahl der erforderlichen Stellplätze sogar reduzieren durfte.
Auch die Erweiterung des Baugebietes „Ortsteil Elsheim nördlich Friedhof“ wird, wie im abgeschlossenen Baugebiet „südlich Friedhof“, für eine mit parkenden Autos zugestellte Friedhofstraße sorgen. Den Anrainern wird es wie im abgeschlossenen Baugebiet egal sein, ob sie ohne 5m Abstand an einer Einmündung parken und die freie Sicht behindern. Aber richtig eng wird es in der Friedhofstraße zum Glück nur, wenn in Elsheim Kerb ist und für eine Woche Parkverbot herrscht.
Ausblickt auf die nächsten 50 Jahre:
So allmählich schmelzen Elsheim (Ausdehnung nach Westen) und Schwabenheim (Ausdehnung nach Osten) durch die Siedlungspolitik und Stadecken und Nieder-Olm durch die Industrieansiedlungspolitik zu einem Ort zusammen. Es entsteht eine neue Stadt Stadelsschwabolm.
Wir wissen natürlich nicht, aus welchen Gründen der Investor eine solch enorme Summe gespendet und Ex-Ortsbürgermeister permanent die Werbetrommel für den Verkauf der Wohnungen im sogenannten „Mehrgenerationenhaus“ gerührt hat. Allerdings glauben wir nicht, dass die Spende im Zusammenhang mit der Anzahl der erforderlichen Stellplätze zu sehen ist. Denn sonst hätte sich nämlich Ex-Ortsbürgermeister als Amtsträger i. S. d. § 11 Abs. 1 Nr. 2 a Strafgesetzbuch (StGB) schuldig gemacht und wegen Bestechlichkeit und Vorteilsannahme verfolgt werden können. (§§ 331 ff. StGB). Und das hat doch keiner gemacht.
Allerdings ist nach der Fertigstellung des „Mehrgenerationenhauses“ zu prüfen, ob auch die vorgeschriebenen Anzahl von Stellplätzen erstellt wurde. Wir erinnern in diesem Zusammenhang noch einmal an die Vorgänge um die Burgscheune, wo von der Gemeindeverwaltung jahrelang die im Bauplan ausgewiesenen Parkplätze nicht erstellt wurden.