Barth verstößt gegen Grundgesetz: Eintrag auf Webseite der Gemeinde verweigert!

GG Artikel 3
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.

GG Artikel 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Als im Frühjahr des vergangenen Jahres das Gemeinderatsmitglied Barth in einem Schreiben an seine Kolleginnen und Kollegen gegen das Forum hetzte und dabei sein wahres Politik- und Demokratieverständnis zum Vorschein kam, ist er damals nur knapp an einer Klage vorbeigeschrammt. Heute lässt sich dieser Schritt leider nicht mehr vermeiden, denn jetzt nimmt sich dieser Freizeit- und Feierabend-Politiker das Recht heraus, Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde mit seinem merkwürdigen und überholten Amtsverständnis zu gängeln und sogar ihrer Rechte zu berauben.

Wie jeder andere Verein oder jede andere Bürgerinitiative in Stadecken-Elsheim hat auch das Forum darum gebeten, mit seinen Kontaktdaten auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung unter der Rubrik „Vereine & Initiativen“ aufgeführt zu werden. Mehr war eigentlich nicht. Dies jedoch hat die Gemeindeverwaltung ohne jede Begründung abgelehnt. Wir möchten dieses willkürliche und skandalöse Verhalten der Verwaltung unter ihrem Vorsitzenden Barth hier nicht weiter kommentieren, sondern wir haben uns anwaltlich beraten lassen und folgendes Schreiben an die Gemeindeverwaltung geschickt:

29.10.15eintrag-Webseite-001Wir hoffen, dass der „überforderte“ Ortsbürgermeister“ noch rechtzeitig zur Einsicht gelangt und nicht wieder und unnötigerweise Gelder aus der Gemeindekasse für Gerichts- und Anwaltskosten verplempert werden.

2 Gedanken zu „Barth verstößt gegen Grundgesetz: Eintrag auf Webseite der Gemeinde verweigert!“

  1. Ich gehe davon aus, dass es für das Forum schwierig wird, einen Link auf den Webauftritt der Gemeinde zu bekommen. Auf der Seite „Vereine & Initiativen -> Adressen“ sind eigentlich nur Vereine, Genossenschaften und Organisationen aufgeführt.

    Den einzigen „Graubereich“ bilden m.E. die Reitanlage Selztalhof, Stephanies Walking Treff, die Selztalbahn „Zuckerlottchen“ und die Modellflugfreunde. Die ersten beiden Links sind kommerziell ausgerichtet und die beiden anderen Links sind privater Natur. Somit gehören sie nicht auf die Website von Stadecken-Elsheim. Diese vier Links wären eigentlich das einzige Argument für eine Aufnahme des Forums in die Website.

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