Gemeinderat verstößt gegen Geschäftsordnung – Beschlüsse rechtswidrig!

handschlagWas angesichts der außergewöhnlichen Konstellation im Gemeinderat schon seit langem absehbar und zu vermuten war, ist jetzt eingetreten. Da haben die Ratsmitglieder Erika Doll, Timo Eppelmann, Stephan Glöckner, Maximilian Bernhart, Alexandra Stabel, Ellen Willersinn und Jürgen Klonek, bei denen es sich sowohl um Eigentümer von Land- und Weinwirtschaftsbetrieben als auch um Mitglieder des Bauern- und Winzervereins Stadecken-Elsheim handelt, am 14.12.2015 an der Beratung und den Beschlüssen zur Festsetzung von Beiträgen für den Wegebau und Beiträgen für die Kosten der Weinbergshut mitgewirkt und damit über sie direkt betreffende, finanzielle Angelegenheiten beschlossen.

Dieses Verhalten ist nicht erlaubt und höchst bedenklich, setzen sich doch diese Ratsmitglieder dem Verdacht auf Verfolgung von Eigeninteressen oder von Klüngel- und Vetternwirtschaft aus. Um dieser Gefahr vorzubeugen hat der Gesetzgeber deshalb für solche Fälle im § 9 der Geschäftsordnung für Gemeinderatssitzungen Folgendes festgelegt:

„(1)  Ein Ratsmitglied darf an der Beratung oder Entscheidung einer Angelegenheit nicht mitwirken,
1. wenn die Entscheidung ihm selbst, einem seiner Angehörigen im Sinne des Absatzes 2 oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann.[…]
(2)  Angehörige7 im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nr. 1 sind:
1. Ehegatten,
2. eingetragene Lebenspartner,
3. Verwandte bis zum dritten Grade,
4. Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner der Verwandten bis zum zweiten Grade,
5. Verschwägerte bis zum zweiten Grade.“

Über solche Regelungen wird sich im Gemeinderat von Stadecken-Elsheim seit Jahren sorglos und unbekümmert hinweggesetzt. Das ist eigentlich auch kein Wunder, wenn man bedenkt, dass mit 7 Ratsmitgliedern und mit über einem Drittel eine Berufsgruppe im Gemeinderat vertreten ist, die mehr als jede andere Berufsgruppe von einer relativ hohen Anzahl von Gemeinderatsbeschlüssen betroffen ist. Wir behaupten nicht, dass gerade aus diesem Grunde sich die Mitglieder dieser Berufsgruppe in den Gemeinderat wählen lassen. Entsprechend der gesetzlichen Regelungen darf unter den jetzigen Gegebenheiten über ein Drittel des Gemeinderates bei einer relativ hohen Anzahl von Beschlüssen nicht mitwirken und muss während einer Ratssitzung fortwährend den Sitzungsaal verlassen.

Wir haben auf dieses Ungleichgewicht schon des Öfteren hingewiesen und unsere Sorge über die außergewöhnliche Situation in unserem Gemeinderat zum Ausdruck gebracht (siehe hier und hier). Es ist höchst bedenklich, wenn eine einzelne Berufsgruppe in einem demokratisch gewählten Organ überrepräsentiert ist und die Gefahr besteht, dass diese Konstellation für die Durchsetzung von Eigeninteressen ausgenutzt werden kann. Scheinbar ist das den Bürgerinnen und Bürger „unserer lebens- und liebenswerten Gemeinde“ nicht so recht bewusst. Das Forum hat dies bereits seit Langem erkannt. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nieder-Olm wurde deshalb wieder einmal eingeschaltet und aufgefordert, nach § 42 der GemO die beiden Beschlüsse vom 14.12.15 wegen Rechtwidrigkeit aussetzen zu lassen.

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2 Gedanken zu „Gemeinderat verstößt gegen Geschäftsordnung – Beschlüsse rechtswidrig!“

  1. Der Bürgermeister der Verbandsgemeinde Nieder-Olm hat bereits in anderen Fällen, die vom Forum Stadecken-Elsheim bemängelt wurden, kein großes Engagement gezeigt. Ich bin gespannt, wie er auf den aktuellen Bericht reagiert.

    1. Nein, die Sache ist eindeutig. Alles 7 Weinbauern im Gemeinderat sind von den Beiträgen zum Wegebau und der Weinbergshut betroffen und hätten an dem Beschluss nicht teilnehmen dürfen. Das hat Bürgermeister der VG keine Entwscheidungsfreiheit. Im Übrigen muss der VG Bürgermeister nicht auf diesen Bericht, sondern auf ein offizielles Schreiben an ihn reagieren. Und zur Not gibt es noch die Kommunalaufsicht, die ADD in Trier, das Innenministerium und das Verwaltungsgericht Mainz.

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