Keine dritte allgemeinärztliche Praxis in Stadecken-Elsheim – Aber wo ist die zweite?

aeskulapIISolange  die Kassenärztliche Vereinigung (KV) alleine darüber entscheidet, wieviel Kassenärzte sich in dem von ihr festgelegten Bedarfsgebiet niederlassen dürfen, haben Städte und Gemeinden bei der Ansiedlung von Ärzten keinen oder nur einen indirekten Einfluss auf die Niederlassungsgenehmigung. Über Art und Anzahl der niedergelassenen Kassenärzte entscheidet allein die KV. Umso verwunderlicher ist es, dass sich seit dem Wegzug von Frau Dr. Geiß die beiden Ortsbürgermeister immer so gewaltig aufgeblasen und versucht haben, bei den Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck zu erwecken, dass für die Nachfolge bereits alles in trockenen Tüchern sei und der Eröffnung einer zweiten allgemeinärztlichen Praxis in Stadecken-Elsheim nichts mehr im Weg stände.

Ex-Ortsbürgermeister Müller ist sogar so weit gegangen, dass er den gerade erst fertiggestellten Immobilienkomplex in der Schulstraße als „Mehrgenerationenhaus“ bezeichnet hat, nur weil der Investor versprochen hat, eine der 27 Wohneinheiten als Arztpraxis vorzuhalten. Wider besseres Wissen hat Müller dann den Menschen in der Gemeinde vorgegaukelt, dass sich dort demnächst eine zweite allgemeinärztliche Praxis befinden würde. Davon ist bis heute weit und breit nichts zu sehen.

Auch der „überforderte“ Ortsbürgermeister hat kräftig auf die Pauke gehauen und beinahe wöchentlich die bevorstehende Niederlassung einer zweiten allgemeinärztlichen Praxis verkündet. Mehrfach hat er mitgeteilt, dass er mit mehreren Interessenten, insbesondere einem Arzt aus Hamburg, im Gespräch sei und er permanent mit der KV in Kontakt stände und nur noch ein paar Nebensächlichkeiten zu Regeln seien. Dabei hat er selbstherrlich versucht, den Eindruck zu erwecken, als ob interessierte Ärzte bei ihm Schlange ständen und die Kassenärztliche Vereinigung sehnsüchtig auf sein grünes Licht warten würde. Jetzt hat Barth lt. AZ Mainz  in der letzten Gemeinderatssitzung kleinlaut einräumen müssen, dass „kaum Hoffnung [bestehe], einen dritten Allgemeinmediziner in der Doppelgemeinde anzusiedeln.“ Als Tiger gesprungen, als Bettvorleger gelandet, so nennt man das.

Und, haben Sie es bemerkt? Barth spricht verwirrt von einer sogenannten „Doppelgemeinde“ und redet plötzlich von der Ansiedlung eines „dritten Allgemeinmediziners„. Demnach muss es bereits einen „zweiten Allgemeinmediziner“ geben, der sich, offensichtlich von allen unbemerkt, schon in der „Doppelgemeinde angesiedelt“ hat. Es gibt aber nachweislich keine zweite allgemeinärztliche Praxis. Wenn Barth damit jedoch die Aushilfs- oder Teilzeitbeschäftigung in der vorhandenen allgemeinärztlichen Praxis gemeint hat, dann ist dies wieder Mal ein typischer Versuch, das Thema zu verharmlosen und die Bürgerinnen und Bürger für dumm zu verkaufen. Mit dem Thema Ansiedlung einer zweiten allgemeinärztlichen Praxis hat die Beschäftigung einer zusätzlichen Fachkraft in einer bestehenden Praxis erst einmal gar nichts zu tun.

Obwohl man einräumen muss, dass die Verantwortung überwiegend bei der kV liegt, sind wird dennoch der Meinung, dass das Problem nicht mit dem notwendigen Engagement angegangen wurde. Man hätte bereits im Vorfeld des Umzugs von Frau Dr. Geiß tätig werden und eine für beide Seiten vorteilhafte Lösung finden müssen. Man hätte sich fragen müssen, warum in Schwabenheim so viele Fachärzte für Allgemeinmedizin praktizieren und welche Konsequenzen man daraus hätte ziehen müssen. Und man hätte sich auch darum bemühen müssen, Ärzte aus dem Bedarfsgebiet anzuwerben und den Standort Stadecken-Elsheim für eine zweite Praxis attraktiv zu machen. Das alles ist nicht geschehen.

Stattdessen lässt Barth die wichtige Aufgaben eines Bürgermeisters lieber mal links liegen und erfreut sich an Nebensächlichkeiten: Gerne kellnert er bei ganztätigen Seniorenausflügen, lässt sich bei Werbe- und Verkaufsveranstaltungen der Weinwirtschaft mit der Kutsche durchs Dorf chauffieren, organisiert Wanderungen in die Botanik und hält abei Straßenfesten und Kerberöffnungen gerne mal Hof, ganz abgesehen davon, dass er sich bei Jubiläen, runden Geburtstagen oder sonstigen Fest- und Feierlichkeiten gerne mal ins Bild drängt. Und diese Vergnügungen lässt er sich dann noch von dem Bürgerinnen und Bürger bezahlen, denn auch für solche, eigentlich nicht zur Amtsausführung zählenden Tätigkeiten, hat er sich zu 25 Prozent von seiner beruflichen Tätigkeit freistellen lassen und bekommt den dadurch entstehenden Verdienstausfall aus der Gemeindekasse bezahlt. Unglaublich!

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