Verwirrung über „SpülService“-Spende des Weinguts Eppelmann.

sektglaeserAls wir jetzt im Nachrichtenblatt lesen mussten, dass der Gemeinderat am 10.10.2016 einen einstimmigen Beschluss über die Annahme einer großzügigen „SpülService“-Spende des Weinguts Eppelmann von 38,70 € gefasst hat, haben wir uns erst einmal darüber gewundert. Denn gemäß § 23 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) sind, in Abweichung des § 94 der Gemeindeordnung (GemO), Sponsorleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen erst nach Überschreitung einer Wertgrenze von 100,00 € („Bagatellgrenze“) vom Gemeinderat zu beschließen und der Aufsichtsbehörde mitzuteilen. Wir haben uns also gefragt, warum der Gemeinderat dennoch über die Annahme dieser, doch relativ bescheidene Schenkung abgestimmt hat.

Im ersten Moment haben wir gedacht , dass den PR- und Öffentlichkeitsarbeit-Strategen des Weinguts mit „PanoramaVinothek, TurmTerasse, BarriqueScheune, AromaGarten, GartenTerrasse und SpülService)“ erneut ein raffinierter PR- und Werbe-Coup gelungen sei, mit dem man wieder einmal in die weltweiten Schlagzeilen rutschen konnte. Es hätte uns auch nicht gewundert, wenn eine solche, geschickt eingefädelte Werbeaktion, vorab zwischen dem nebenberuflich tätigen Ortsbürgermeister und seinem Parteifreund Eppelmann, dem „Herr über Reben und Fässer“ abgesprochen und inoffiziell als Teil des Bart´schen „Winzer-Hilfsprogramms“ deklariert worden wäre  Denn nach dem altbekannten Motto, „Tu Gutes und lass andere darüber sprechen!“, wird ja jeder Geber einer Zuwendung durch den Beschluss im Gemeinderat öffentlich gemacht und namentlich auch im Sitzungsprotokoll, auf der Webseite der Gemeinde und im weit streuenden Nachrichtenblatt erwähnt. Und wenn dann noch die Werbe- und PR-Sterne günstig stehen, wird der edle Spender auch noch von Frau Zurmühlen im Lokalteil der AZ Mainz genannt. Und das auch wissen die ausgebufften PR- & Werbeprofis des Weinguts mit dem „SpülService“

Bestärkt hat uns in den obigen Annahmen auch die Tatsache, dass in der Zuwendungsanzeige der Verwaltung die „Spülservice“-Schenkung als „einmalige Spende“ ausgewiesen wurde. Allerdings konnten wir uns aber nicht vorstellen, dass ein so angesehenes und weltweit agierendes Unternehmen wie das Weingut Eppelmann es Aufmerksamkeit heischend bei einem einmaligen „SpülService“ von kümmerlichen 38,70 € belässt. Das entspricht einfach nicht der Größe, der Klasse und dem Renommee dieses Weinguts. Und so haben wir dann, dank unserer guten Recherchearbeit, herausgefunden, dass der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 02.05 dieses Jahres die Annahme einer Spende des Weinguts Timo & Udo Eppelmann in Höhe von 149,80 € beschlossen hat. Allerdings handelte sich dabei nicht um die Schenkung eines „SpülService“ – mit dem hätten bei einem Einzelpreis von „nicht rabattierfähigen“ 0,15 € unglaubliche 9.986 Sektgläser gespült werden müssen- sondern der Einfachheit halber um Wein.

Durch diese bereits getätigt, sicherlich auch mit einer Spendenquittung belegten Spende, muss aber jetzt der § 93 der GemHVO anders ausgelegt werden: Denn nicht nicht nur bei einer Einzelspende, sondern auch dann, wenn im Jahresverlauf durch weitere Spenden die Bagatellgrenze von 100,00 € überschritten wird, muss der Gemeinderat die Annahme der nachfolgenden Spende beschließen. Und sei sie, wie im Fall Eppelmann, noch so klein. Der Beschluss des Gemeinderates am 10.10.2016 erfolgte also vorschriftsmäßig.

Somit hat auch alles seine Ordnung. Doch nun hat plötzlich die Werbeprofis der Forums der Ehrgeiz gepackt und wir wollen den Vermarktungskünstlern des Weinguts Eppelmann, das sich  „gleichberechtigt neben Städten wie Florenz, Porto oder San Francisco in die Reihe der weltweit attraktivsten Weintourismusziele“ einreiht, mal so richtig zeigen, was eine Werbe-Harke ist.
Geht man im Jahresschnitt nämlich einmal von ca. 10 Gemeinderatssitzungen aus, dann böte sich an, vor der ersten Sitzung eine Spende in Höhe von 100,50, deren Annahme vom Gemeinderat genehmigt werden muss. Vor den 9 nachfolgenden Sitzungen spendet man jeweils 5,00 €. Das entspricht, bei einem „nicht rabattierfähigen“ Einzelpreis von 0,15 €, ungefähr der Spülung von 33 Gläsern. Kleinvieh macht auch Mist und auch über diese Spenden muss der Gemeinderat beschließen.

Für also insgesamt nicht einmal 105,50 € wird somit eine riesige Werbe- und PR Maschinerie ins Rollen gebracht und das Weingut Eppelmann und seine Spende dafür 10 Mal im Gemeinderat genannt, 10 Mal namentlich im Sitzungsprotokoll aufgeführt, 10 Mal auf der Webseite der Gemeinde und 10 Mal im breit-streuenden Nachrichtenblatt bekannt gemacht. Und auch die geballte Werbekraft, durch eine eventuelle Berichterstattung von Frau Zurmühlen in der AZ Mainz, sollte nicht vergessen werden. Nur noch das weltweite Hinausposaunen des „humanitären Aktes“ bleibt der PR- & Werbeabteilung des Weingutes überlassen.

Wir sind uns sicher, dass sich durch die Realisierung einer solch ausgeklügelten Werbestrategie eine weitere „Top“-Auszeichnung zu den Hunderten von Prämierungen und Verleihungen in den Vitrinen des Weinguts Eppelmann gesellt:

Auszeichnung
Unverschämteste PR-Kampagne 2017
Verliehen durch die Fachzeitschrift „Werben & Verkaufen“

 

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2 Gedanken zu „Verwirrung über „SpülService“-Spende des Weinguts Eppelmann.“

  1. Was für ein Wirbel!
    Als ich im Namen unseres Betriebes 2013 eine Spende in nicht unerheblicher Höhe überreichte, habe ich weder ein Dankschreiben erhalten
    noch eine Spendenquittung angefordert.
    Was für eine Gemeindeverwaltung.
    Darüber zu reden, erübrigt sich.

    Grüße von Rosa.

    1. Wir würden für eine mickrige Spende in Höhe von 37,80 € weder von der Gemeindeverwaltung, noch von einer anderen Institution ein Dankeschön erwarten. Wir würden für solch eine läppische Summe noch nicht einmal eine Spendenquittung anfordern.

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