„Adventsmarkt auf Parkplatz der Selztalhalle voller Erfolg!“

weihnachtsschmuckSo oder so ähnlich hätten wir die Überschrift erwartet, mit der sich die Gemeindeverwaltung und der nebenberuflich tätige Ortsbürgermeister für die Verlegung des diesjährigen Adventsmarktes von den Ortskernen auf den Parkplatz der Selztalhalle selbst feiern lassen wollten. Gegen alle Gewohnheiten ist dem aber nicht so. Auf der Webseite der Gemeinde kam nur „Ein stimmungsvoller Weihnachtsmarkt an der Selztalhalle“ heraus, obwohl im darauffolgenden Text dann kräftig vom Leder gezogen und schamlos auf die Pauke gehauen wird. So wird zum Beispiel die Banalität, dass der Herr Ortsbürgermeister die „zahlreichen Besucherinnen und Besucher herzlich begrüßen konnte“, völlig zusammenhangslos mit der Verlegung des Weihnachtsmarktes in Verbindung gebracht. Da wird die einfache Bockwurst zum „kulinarischen Weihnachtsklassiker“ hochgejubelt und es wird groß- und breitgetreten, dass sogar eine leibhaftige Bundestagsabgeordnete dabei war, mit der sich der geltungssüchtige Ortsbürgermeister natürlich sofort hat ablichten lassen. Die übliche Schaumschlägerei also.

„Den Versuch war es allemal wert!“, feiert Barth die Verlegung und tut gerade so, als ob eine von der Gemeindeverwaltung in den Orbit geschossenen Raumsonde glücklich und unversehrt nach erfolgreicher Mission wieder auf den Knichel gelandet ist. Er kriegt sich gar nicht mehr ein: „Es war ein Versuch, und er hat funktioniert!“ Ja, aber wo lag denn das Risiko? Was hätte denn schiefgehen können? Hätten die Menschen den Weihnachtsmarkt wegen der Verlegung boykottieren sollen? Hätte das Dach der Selztalhalle einbrechen können? Sicherlich nicht, zumal zwischen den vom Bauhof sorgfältig und in Reih und Glied aufgebauten Verkaufsständen im Dunkeln eh kein Unterschied zu den beiden vorherigen Standorten auszumachen war.

Leider schreitet auch in Stadecken-Elsheim mit Unterstützung der Verwaltung die Kommerzialisierung des Weihnachtsmarktes immer weiter voran. Das lässt sich schon an den Worten von Barth ablesen, wenn dieser im Zusammenhang mit den Verkaufsständen von „Angebot“ und „Absatz“ spricht. Dazu passt es dann auch ins Bild, dass „auch örtliche, Jungwinzer im eigenen Weinstand“ den Markt als Werbe- und Verkaufsplattform missbrauchen und die aktuelle rheinhessische Weinkönigin anwesend war. Was „Ihre Majestät“ mit Weihnachten zu tun hat, das muss uns erst einer mal erklären. Auch der angebliche Wunsch, den Weihnachtsmarkt demnächst über 2 Tage zu veranstalten – „ein Vorschlag, den die Verwaltung sehr gerne aufnehmen wird“ – könnte mit großer Wahrscheinlichkeit aus der Richtung des Bauern- und Winzervereins kommen.

Bei all dem Jubel verliert Barth plötzlich kein Wort mehr darüber, dass sich durch die Verlegung des Marktes auf den Parkplatz der Selztalhalle gewaltige Kosteneinsparungen ergeben haben sollen. Zumindest wurde das als einer der Gründe für die Verlegung angegeben. Kein Wort mehr auch darüber, dass „Seit fünf Jahrzehnten (..) Stadecken-Elsheim eine Gemeinde“ ist und es deshalb sinnvoll sei, Veranstaltungen an einer zentraler Stelle durchzuführen. Und Barth schweigt aus gutem Grund: Denn die jetzt vorgebrachten und hochgejubelten Argumente gelten uneingeschränkt auch für die Verlegung der beiden Kerbeveranstaltungen an einen zentralen Ort. Da gibt es keinen Unterschied zum Weihnachtsmarkt. Vor einer solchen Diskussion schrecken der überforderte Ortsbürgermeister und sein willfähriger Gemeinderat allerdings zurück. Denn dann wäre ihnen stante pede der Bauern- und Winzerverein im Nacken, vor dem sie die Hosen voll haben und der immer wieder versucht, zu bestimmen, wo es in dieser Ortsgemeinde entlangzugehen hat.

Worauf der jubelnde Ortsbürgermeister ebenfalls nicht eingeht, ist das ungebührliche und ordnungswidrige Verhalten seiner vorlauten 1. Beigeordneten „Helene“ Doll, die in den Gemeinderatssitzungen gerne mal unerlaubt und ungefragt das Wort ergreift und im Namen der Verwaltung zu sie nichts angehenden Themen ihren Senf gibt. So hat sie in der letzten Gemeinderatssitzung die zukünftige Durchführung des Adventsmarktes mit der saudummen Argumentation in Frage gestellt, dass der Aufbau „weitgehend von den Bauhof-Mitarbeitern“ erledigt werde, dass „das kostet“, und dass es fraglich sei, „ob die Gemeinde dies zukünftig stemmen kann.“ Niveauloser geht’s eigentlich nimmer, und offensichtlich hat Frau Doll nicht mitbekommen, dass der Aufbau der Stände mit der Verlegung des Adventsmarktes überhaupt nichts zu tun hat.

Wir möchten deshalb an dieser Stelle nicht noch einmal auf die wirre Argumentation eingehen und den Schwachsinn kommentieren. Vielleicht relativiert sich die Aussage von Frau Doll, wenn sie bemerkt, dass auch die Weinwirtschaft von den Aufbautätigkeiten der Bauhof-Mitarbeiter profitiert. Allerdings sollte der Vorsitzende des Gemeinderates zukünftig für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Ratssitzungen sorgen und die ungehörigen und unerlaubten Kommentare der 1. Beigeordneten Doll zu Verwaltungsangelegenheiten unterbinden. Offensichtlich ist Frau Doll der Unterschied zwischen einem gewählten Ratsmitglied und einem Beigeordneten nicht bewusst: Ein Ratsmitglied muss, ein Beigeordneter kann an einer Ratssitzung teilnehmen. Einem Ratsmitglied steht das Rederecht zu, ein Beigeordneter hat den Mund zu halten, es sei denn, es wird über Angelegenheiten aus einem ihm übertragenen Geschäftsbereich beraten.

Frau Doll wurde bisher kein Geschäftsbereich übertragen, schon gar nicht der Geschäftsbereich „Gemeindeverwaltung“, zu dem sie meint, häufig Stellung nehmen zu müssen. Wenn sich Frau Doll in den Ratssitzungen demonstrativ neben den Ratsvorsitzenden setzt, dann setzt sie sich offensichtlich den Hut eines 2 Ortsbürgermeisters  auf und meint, die Ratssitzungen leiten zu können. In ihrer Funktion als Beigeordnete gibt es für Frau Doll aber weder etwas zu leiten, zu beraten, zu beschließen oder gar zu kommentieren, was sie gerne. häufig jedoch unterlaubter Weise tut. Konsequenter wäre es für sie, in der Fraktion Platz zu nehmen und sich auf ihre Rechte als Ratsmitglied zu beschränken, anstatt permanent und mit unqualifizierten Kommentaren meint, ihre Stimme erheben und gegen die Geschäftsordnung verstoßen zu dürfen.

 

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4 Gedanken zu „„Adventsmarkt auf Parkplatz der Selztalhalle voller Erfolg!“

  1. Wo ist das Problem wenn die Abschlussklasse der Weinbautechniker einen Stand betreibt um sich eine Abschlussfeier zu finanzieren ??? Das verstehe ich nicht ganz aber egal Hauptsache gegen Winzer hetzen

    1. Wir freuen uns ja über Ihr reges Interesse. Aber Sie müssen auch die Kirche im Dorf lassen. Wir beziehen uns in unserem Beitrag auf einen von der Gemeindeverwaltung veröffentlichten Artikel. Dort steht wörtlich: „Als Ehrengäste begrüßte Thomas Barth die Bundestagsabgeordnete Ursula Groden-Kranich sowie die rheinhessische Weinkönigin Laura Lahm; letztere aber nicht mit Krone, sondern im Dienst mit anderen, auch örtlichen, Jungwinzern im eigenen Weinstand.“

      Da steht kein Wort davon drin, dass die Abschlussklasse der Weinbautechniker auf dem Weihnachtsmarkt einen Stand zur Finanzierung ihrer Abschlussfeier betrieben hat. Und wo eine, wie auch immer geartete Weinkönigin als Werbefigur der Weinwirtschaft auftritt, muss erst einmal davon ausgegangen werden, dass es sich dabei um eine Marketing- und Verkaufsveranstaltung handelt. Dass es sich dabei um eine Benefiz-Veranstaltung für mittellose Weinbautechniker gehandelt haben soll, auf diesen Klops muss man erst einmal kommen. Und abgesehen davon, was hätte denn ein Weinstand zur Finanzierung einer Abschlussfeier auf dem Stadecken-Elsheimer Weihnachtsmarkt zu suchen.“ Denken Sie mal für uns mit!

  2. „Einem Ratsmitglied steht das Rederecht zu, ein Beigeordneter hat den Mund zu halten, es sei denn, es wird über Angelegenheiten aus einem ihm übertragenen Geschäftsbereich beraten.“

    So ganz verstehe ich das nicht. Wenn Frau Doll gleichzeitig Ratsmitglied und Beigeordnete ist, so sind doch die Personalfunktionen vermischt. Da man keine klare Trennung der Ämter vornehmen kann, müsste sie demnach als Ratsmitglied immer ein Rederecht haben.

    1. Sorry, wir haben uns nicht klar ausgedrückt.

      Ausgangspunkt für das von uns kritisierte Verhalten von Frau Doll ist der § 50 der Gemeindeordnung, in dem die Stellung und Aufgaben der Beigeordneten festgelegt sind. Im Absatz 2 steht Folgendes: „Der Erste Beigeordnete ist der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters bei dessen Verhinderung (Vertreter im Verhinderungsfall).“
      Dies bedeutet, dass der 1. Beigeordnete nur dann Aufgaben eines Ortsbürgermeisters wahrnehmen darf, wenn der Ortsbürgermeister verhindert und nicht anwesend ist. Ist also, wie in unserem Fall, der Ortsbürgermeister in einer Gemeinderatssitzung anwesend und führt den Vorsitz, hat der 1. Beigeordnete nicht die Vertretungsfunktion inne und ist an der Führung einer Ratssitzung nicht beteiligt. Er muss also seinen Mund halten. Anders sieht es aus, wenn einem Beigeordneten ein eigener Geschäftsbereich übertragen wurde, worauf wir aber hier nicht weiter eingehen müssen.

      Absatz 5 der § 50 GemO räumt den Beigeordneten das Recht ein, dass sie „an den Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilnehmen“ können, also nicht müssen. Sie haben weder das Recht, Anträge zu stellen, noch bei den Beschlussen mitzustimmen. Sie dürfen sich allerdings zu allen Tagesordnungspunkten, die auf der Agenda stehen, zu Wort melden und Ihre Meinung sagen. Dabei haben sie sich an die für Ratsmitglieder geltende Redeordnung der Geschäftsordnung zu halten. Und genau hier beginnt unsere Kritik:

      1. plappert Frau Doll meist ohne Wortmeldung und Sprecherlaubnis des Ortsbürgermeisters drauflos,
      2. fällt den Ratsmitgliedern ins Wort,
      3. redet über Angelegenheiten, die nicht auf der Tagesordnung stehen und
      4. versucht, während einer Ratssitzung Aufgaben wahrzunehmen, die allein dem Ortsbürgermeister zustehen und nur in seiner Abwesenheit von ihr wahrgenommen werden dürfen.

      Ein gutes Beispiel hierfür ist der ihr nicht zustehende Hinweis in einer Einwohnerfragestunde, dass nur eine Frage plus eine Zusatzfrage erlaubt sei. Da plustert sich Frau Doll mächtig auf und der Fragesteller wird regelrecht abgekanzelt.

      Es mag sein, dass Frau Doll ihre Rolle als 1. Beigeordnete leicht überwertet und sich gerne als 2. Ortsbürgermeister sieht: Das ist sie aber nicht. Deshalb sollte sie sich einmal genauestens mit der Gemeinde- und Geschäftsordnung vertraut machen und sich nicht so aufzublasen

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