Aufgrund ungeklärter Vorgänge und der Annahme, dass der ehrenamtlich tätige Ortsbürgermeister von Stadecken-Elsheim ungerechtfertigte Zahlungen für den Ersatz eines permanenten Verdienstausfalls erhält, ist Thomas Barth jetzt bei der Staatsanwaltschaft Mainz wegen Betrugs angezeigt worden. Barth lässt sich seit Mai 2015 neben seiner monatlichen Aufwandsentschädigung von ca. 2.000,00 € für einen von ihm nicht nachgewiesenen Verdienstausfall jährlich ca. 16.800,00 € aus der Gemeindekasse zahlen. Die Zahlungen sollen bis zum Ende seiner Amtszeit in 2019 laufen.
Nach wie vor wird beim Anspruchsprofil und der Auslegung der ehrenamtlichen Tätigkeit eines Ortsbürgermeisters davon ausgegangen, dass das Ortsbürgermeisteramt in Rheinland-Pfalz vom Amtsinhaber grundsätzlich in seiner Freizeit ausgeübt werden kann. Es soll nicht in Konflikt mit einer beruflichen Tätigkeit stehen, sodass es nicht zu einem Verdienstausfall kommen kann. Sollte dieser Fall dennoch einmal eintreten, muss laut geltender Rechtsprechung der Verdienstausfall begründet und glaubhaft nachgewiesen werden. Der Antragsteller hat glaubhaft zu machen, dass eine Amtshandlung unabwendbar während seiner beruflichen Arbeitszeit durchgeführt werden musste und ihm dadurch ein nicht-vermeidbarer Verdienstausfall entstanden ist.
Diesen Nachweis hat Barth bis heute nicht erbracht. Auf Anfrage konnten weder die Gemeindeverwaltung, die Verbandsgemeindeverwaltung, die Kreisverwaltung, die ADD noch das Ministerium des Inneren und für Sport die Gründe für die Zahlungen eines Verdienstausgleichs darlegen. Auch in der Beschlussvorlage zu seinem Antrag befinden sich keinerlei Informationen, warum und wann ihm ein Versdienstausfall entstanden ist. Es ist deshalb davon auszugehen, dass Barth zu keinem Zeitpunkt den Eintritt eines Verdienstausfalls glaubhaft nachgewiesen hat und seit Mai 2015 ungerechtfertigte Zahlungen erhält.
Dies gilt insbesondere für die insgesamt dreimonatige, jährliche Ferienzeit, in der für einen beamteten Lehrer keine Pflichtunterrichtsstunden zu halten sind und somit de facto auch kein Verdienstausfall anfallen kann. Auch die Tatsache, dass Barth bis zum Ende seiner Amtszeit ohne Nachweis den Ersatz eines Verdienstausfalls beantragt hat, widerspricht eindeutig der Gesetzesauslegung und Rechtsprechung. Die Staatsanwaltschaft Mainz prüft jetzt die Strafanzeige und hat ein Ermittlungsverfahren gegen Ortsbürgermeister Barth eingeleitet.
Da sich die übergeordneten Verwaltungsinstanzen in Schweigen hüllen, scheint nun nur noch der Weg über die Staatsanwaltschaft zu gehen. Das finde ich persönlich bedauerlich.
Wenn nun auch gegenüber der Staatsanwaltschaft keine Begründung angegeben werden kann und somit der Verdacht des Betruges erhärtet wird, sollte nicht nur Herr Barth Konsequenzen tragen, sondern mit ihm auch der Gemeinderat von Stadecken-Elsheim und die übergeordnete Verbandsgemeinde.