Die Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm als verantwortliche Straßenverkehrsbehörde hat jetzt mitgeteilt, dass Sie dem Widerspruch gegen die Errichtung einer Ladezone in der Altenborngasse nicht abhelfen kann und die Angelegenheit zur Entscheidung an den Kreisrechtsausschuss des Landkreises Mainz-Bingen weitergeleitet hat.
Über die skandalöse Einrichtung der Ladezone hat das Forum in den vergangenen Monaten mehrfach berichtet. Das Forum hat es als Zumutung empfunden, dass eine auf seinem Grundstück bereits vorhandene Ladezone vom Antragsteller zweckentfremdet wird und er stattdessen im öffentlichen Verkehrsraum eine Ladezone beantragt, durch die den Anliegern/innen 5 Parkplätze auf die Dauer von jährlich 365 Tagen und 24 Stunden täglich entzogen werden. So viel zu einem bürgerfreundlichen und an der Allgemeinheit orientierten Parkraumkonzept des Ortsbürgermeisters und seiner Gemeindeverwaltung.
Mit „nicht abhelfen“ meint die Verbandsgemeindeverwaltung, dass sie die von ihr erstellte Ladezone vorerst nicht entfernen wird und erst die Entscheidung des Kreisrechtsausschusses abwarten möchte. Der Kreisrechtsausschuss vergibt einen Verhandlungstermin und entscheidet meist nach einer mündlichen Verhandlung, zu der der Widersprechende und ein Behördenvertreter eingeladen werden. Wenn im Widerspruchsverfahren gegen den Widersprechenden entschieden und der Widerspruch zurückgewiesen werden sollte, kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
„nicht abhelfen“
Eine hübsche Redewendung für „wir wollen nicht“.
Ich habe bisher leider die persönliche Erfahrung gemacht, dass der Kreisrechtsausschuss meist gegen den Bürger entscheidet und diesen nötigt, eine kostspielige Klage einzureichen. Nach dem Motto „Eine Krähe hackt der anderen nicht die Augen aus“ nimmt der Kreisrechtsausschuss leider überwiegend die Position der Verwaltung ein.
Das ganze ist spannend wie ein Krimi, endet aber hoffentlich weniger dramatisch.
Wir sind felsenfest davon überzeugt, dass der Kreisrechtsausschuss fair und nicht einseitig entscheidet. Wir scheuen allerdings auch nicht davor zurück, bei unterschiedlicher Rechtsauffassung das Verwaltungericht anzurufen.