SPD Stadecken-Elsheim: Am Rande der politischen Bedeutungslosigkeit?

Wenn heute die Frage gestellt werden würde, ob sich die SPD Stadecken-Elsheim am Rande der lokalpolitischen Bedeutungslosigkeit befände und in der politischen Versenkung verschwunden wäre, dann wurde darauf in der Januar-Ausgabe des Parteiblatts „Einblick“ jetzt eine eindeutige Antwort gegeben: Ja. In ihrem obligatorischen Neujahrsgruß, in den Beiträgen über den Gemeindehaushalt 2018, die Umgehungsstraßen und die Verkehrssicherheit in der Ortsgemeinde kommt die Partei über die Verbreitung von Allgemeinplätzen und politischer Banalitäten nicht mehr hinaus und es ist kaum noch etwas von programmatischer Substanz und politischem Gestaltungswillen zu erkennen. Man hat den Eindruck, als ob sich die SPD von allen politischen Vorstellungen und Ambitionen verabschiedet hat.

Ein eigenständiges Profil ist schon lange nicht mehr zu erkennen. Wenn die stärkste Partei der Ortsgemeinde noch nicht einmal mehr in der Lage ist, den von der Gemeindeverwaltung vorgelegten Haushalt 2018 kritisch zu hinterfragen und mit Flachheiten wie: „Neben diesen genannten Projekten sind noch viele weitere Projekte im Haushalt enthalten,“ schockt, dann erinnert diese Bewertung eher an die Einladung zur Teilnahme einer Kaffeefahrt, bei der neben den Rheumadecken noch „viele weitere, bunte Überraschungen auf die Seniorinnen und Senioren warten“, als an eine ernstzunehmende, politische Aussage zu einem Gemeindehaushalt.

Wenn die SPD schon heute, ebenso wie von uns vorausgesagt, behauptet, dass die Gesamtkosten für den Neubau des Vereinsheims „sicherlich höher sein [werden] als 1.8 Mio. Euro“, dann fragt man sich, warum sie nicht darauf bestanden hat, diese Mehrkosten bereits in den Haushalt 2018 oder in die Planung für 2019 einfügen zu lassen. Für 2018 sind nur 1.8 Mio. Euro und für 2019 keine weiteren Investitionskosten eingeplant. Eine solide und realistische Haushaltsplanung sieht anders aus.

Wenn dem SPD-Fraktionsvorsitzendem im Gemeinderat zum Haushaltsentwurf 2018 mit einem Gesamtvolumen von über 7.6 Mio. Euro auch nichts Wichtigeres einfällt, als sich damit zu rühmen, dass von der SPD nachträglich noch 2 Sonnensegel und eine Rutsche für die Kitas eingebracht wurden und er gleichzeitig auch noch die Bevölkerung dafür „rügt“, dass von ihr zu dem Haushaltsentwurf 2018 keine Eingaben oder Anträge“ kamen, dann muss man sich einfach mal fragen, ob dieser Vorsitzende angesichts einer solchen „Glanztat“ noch ernst zu nehmen ist und weiß, was er da so von sich gibt.

Wenn C. Goldschmitt dann noch behauptet, „Auf Grund des Transparenzgesetzes konnten alle Mitbürgerinnen und Mitbürger den Entwurf zwei Wochen lang auf der Homepage der Verbandsgemeinde oder im Rathaus einsehen und eigene Vorschläge oder Eingaben zur Änderung des Entwurfs machen“, dann zeugt dies von einer kommunalrechtlichen Unkenntnis und Beschränktheit, die doch großes Erstaunen hervorruft. Dafür, dass solch unbedarfte und unkundige Mitglieder im Stadecken-Elsheimer Gemeinderat sitzen, darüber sollte man schon einmal nachdenken. Die Pflicht zur Veröffentlichung des Haushaltsentwurfs einer Gemeinde hat nämlich nicht das Geringste mit dem Landestransparenzgesetz (LTranspG) zu tun und ist ausschließlich und wie folgt im § 97 der Gemeindeordnung (GemO) geregelt:
„Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ist nach Zuleitung an den Gemeinderat bis zur Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Art, Ort und Zeit der Möglichkeit zur Einsichtnahme sind öffentlich bekannt zu machen. In der öffentlichen Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen, dass Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bekanntmachung durch die Einwohner einzureichen sind und bei welcher Stelle dies zu geschehen hat. Eine Beschlussfassung über den Entwurf der Haushaltssatzung darf erst nach Ablauf der in Satz 3 genannten Frist erfolgen.“
Falsch ist auch die Aussage von Goldschmitt, dass man den Entwurf zwei Wochen lang „im Rathaus“ einsehen kann. Der Entwurf ist nämlich nur bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Nieder-Olm einsehbar. Das sollte ein Fraktionsvorsitzender eigentlich wissen.

Zum Artikel über den Bau der Umgehungsstraßen muss daran erinnert werden, dass auch die SPD, trotz aller jetzigen Beteuerungen, über Jahre hinweg das Projekt im Gemeinderat nicht nachhaltig verfolgt und das stümperhafte Verhalten der Gemeindeverwaltung durch Desinteresse und Untätigkeit unterstützt hat. Jetzt zu versuchen, dieses Fehlverhalten durch eilig eingebrachte Anträge und blinden Aktionismus zu kompensieren, ist durchschaubar und lenkt nicht von der Mitverantwortung für die jahrelange Verschleppung durch Ex-Ortsbürgermeister Müller und dem aktuellen Amtsinhaber ab. Dass Trittbrettfahrer Barth jetzt noch versucht, der SPD und der BI Umgehungsstraßen, der der alleinige Verdienst zusteht, das Thema Umgehungsstraßen für Stadecken-Elsheim wie auf die kommunalpolitische Agenda gebracht zu haben, die Butter vom Brot zu nehmen und sich selbstherrlich in der Vordergrund zu spielen, drückt noch einmal die Schwäche und das mangelnde Profil der SPD aus.

Bleibt unterm Strich nur der Beitrag des „SPD-Hoffnungsträgers“ Krützfeld, der in seinem Beitrag über die Verkehrssicherheit in der Gemeinde zumindest ansatzweise das Amtsverhalten der Verwaltung und von Ortsbürgermeister Barth kritisiert hat, der durch mangel an Engagement bei der Lösung des Problems an der „Ampelanlage Busbahnhof“ lange Zeit und fahrlässig die Gesundheit und das Leben der Schulkinder gefährdet hat. Allerdings sollte Krützfeld auch nicht anfangen, darüber zu lamentieren, dass der Gemeinderat nicht zu jedem Verwaltungsvorgang eingeladen ist. Ein solches Recht steht dem Gemeinderat nicht zu, es sei denn, die Teilnahme wurde beantragt und durch den Gemeinderat beschlossen.

Andererseits sollte sich Krützfeld auch nicht damit zufriedengeben, dass ein hochnäsiger und abgehobener Ortsbürgermeister bei Anfragen aus dem Gemeinderat mit dem Verweis auf einen Presseartikel oder sonstige Verlautbarungen antwortet. Ein solch ungebührliches und ordnungswidriges Verhalten widerspricht sowohl den Vorschriften der Gemeindeordnung als auch der Geschäftsordnung und ist gegenüber dem Gemeinderat mehr als despektierlich. Was bei diesem großkotzigen und selbstverliebten Ortsbürgermeister allerdings kein Wunder ist.

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