04. Gegendarstellung zu LiStE-Behauptungen – Hier: Bürgerbeteiligung

LiStE-Thema:
Beteiligung der Bürger/innen bei der Entwicklung der Gemeinde.

LiStE-Behauptung:
„Erledigt – konkret haben wir das für Sie ungesetzt: Thematische Bürgerversammlungen“

Forum-Gegendarstellung:
Gemäß § 15 Absatz 1 der Gemeindeordnung hat eine Gemeindeverwaltung „die Einwohner über wichtige Angelegenheiten aus dem Bereich der örtlichen Verwaltung in geeigneter Form zu unterrichten.“.

Einwohnerversammlungen sind allgemeine und fortlaufenden Aufgaben der Gemeindeverwaltung. Nach § 16 Absatz 1 der Gemeindeordnung soll „Zum Zwecke der Unterrichtung der Einwohner und Bürger (…) mindestens einmal im Jahr, im übrigen nach Bedarf, eine Einwohnerversammlung abgehalten werden.“

Wer die vorgeschriebene Unterrichtung der Bürgerinnen & Bürger und die gesetzlich vorgegebenen Einwohnerversammlungen in sein Wahlprogramm schreibt, der verbreitet nichts als heiße Luft und ist vorwiegend auf Effekthascherei aus. Ebenso gut könnte er auch die rückhaltlose Strafverfolgung von Straftätern einfordern.

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