In eigener Sache: T. Barth geht gerichtlich gegen das Forum Stadecken-Elsheim vor.

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Aufgrund eines Artikels des Forums über die Wahlkampfbesuche von CDU-Mitgliedern bei den Erstwählern der Kommunalwahl am 26. Mai 2019 hat T. Barth rechtliche Schritte unternommen und durch seinen Anwalt beim Landgericht Mainz eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung erwirkt. Das Forum ist dieser Verfügung nachgekommen und hat den Artikel vom Netz genommen. Eine einstweilige Verfügung soll dem Antragsteller einen vorläufigen Rechtsschutz gewähren, bis es auf Antrag einer der beiden Parteien ein sogenanntes Hauptsacheverfahren gibt, in dem ein Urteil gesprochen wird.

Neben der einstweiligen Verfügung wurde das Forum aufgefordert, eine Unterlassungs- und Widerrufserklärung abzugeben sowie einen Widerruf auf der Homepage zu veröffentlichen. Das haben wir abgelehnt und Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung angekündigt. Daraufhin hat der Anwalt von Barth die Einleitung des Hauptsacheverfahrens angekündigt und nochmals die Unterzeichnung und Veröffentlichung des Widerrufs bis zum 14.06.19 eingefordert.

Wir sind keine Juristen, aber wir haben die Vorgehensweise von Barth so verstanden, dass er bereit wäre, auf die Einleitung eines Hauptsacheverfahrens dann zu verzichten, wenn das Forum eine Widerspruchserklärung unterschreiben würde. Barth weiß ganz genau, dass dies eine unsinnige Forderung ist und das Forum erst dann zu einer Richtigstellung bereit ist, wenn der Nachweis einer Falschmeldung oder Rechtsverletzung erbracht worden ist. Ansonsten bestehen wir auf dem Recht der freien Meinungsäußerung. Auch glauben wir, dass es Barth aus wahltaktischen Gründen sehr gelegen käme, wenn das Forum noch vor der Stichwahl am 16.06.19 einen Widerruf veröffentlicht würde, der einem Schuldeingeständnis gleichkommen würde.

Natürlich steht es jedem Menschen frei, die Gerichte anzurufen, wenn er sich in seinen Rechten verletzt fühlt. Das gilt auch für Barth. Wir können uns aber leider nicht des Eindrucks erwehren, dass Barth sich mit seiner Reaktion als wenig kritikfähig erweist und er es nur schwer ertragen kann, wenn ihm Fehler und Versäumnissen nachgewiesen werden. Solche Menschen neigen leicht zu Überreaktionen und reagieren beleidigt und uneinsichtig auf konstruktive Kritik. Es ist ja auch nicht das erste Mal, dass Barth durch seine Anwälte das Forum gerichtlich belangen möchte.

Wir lassen uns jedoch nicht einschüchtern und werden auch zukünftig unser Recht auf Meinungsfreiheit wahrnehmen und die Arbeit der Gemeindeverwaltung kritisch begleiten. Wir vertrauen auf die Rechtsprechung der Gerichte und sehen der Klage entspannt und mit gutem Gewissen entgegen. Das Forum selbst hat deshalb das Landgericht Mainz gebeten, Barth zur Einleitung des Hauptsacheverfahrens aufzufordern.