Gemeindeverwaltung bläst zur Hetzjagd.

Die Besucherinnen und Besucher des diesjährigen Neujahrsempfangs müssen sich verwunderte die Augen gerieben haben, als sie sich vom Dampfplauderer und „Conferencier“ Paschke sinngemäß anhören mussten, dass die Gemeindeverwaltung zukünftig schärfer gegen sogenannte Bausünder vorgehen werde. Wen er im Konkreten damit meinte, wurde nicht ganz klar. Und ob dieser Drohung ein Beschluss des Gemeinderates zugrunde liegt oder nur auf dem Mist einiger durchgeknallter Verwaltungsmitglieder gewachsen ist, wissen wir auch nicht. Jedenfalls wird hier so getan, als ob in dieser Gemeinde die bauliche Sicherheit und Ordnung stark gefährdet seien.

Unklar blieb auch, warum die Drohung ausgerechnet vom CDU-Gemeinderatsmitglied Paschke ausgesprochen wurde oder ob er dafür von dem für den Bereich Bauen verantwortlichen Beigeordneten Horst autorisiert wurde. Dazu sollte Horst einmal Stellung nehmen.

Im eigentlichen Sinne können Paschke oder die hinter ihm stehenden Verwaltungsmitglieder nur von Personen gesprochen haben, von denen sie annehmen, dass diese gegen den § 61 der Landesbauordnung verstoßen haben. Im § 61 ist Folgendes festgehalten: „Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 bedürfen der Genehmigung (Baugenehmigung), soweit in den §§ 62, 67 und 84 nichts anderes bestimmt ist.“ Es geht also um fehlende Baugenehmigungen. Für die Einhaltung der Landesbauordnung ist aber nicht die Gemeindeverwaltung, sondern ausschließlich die untere Baubehörde, also die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zuständig. Wenn also die Gemeindeverwaltung der Meinung ist, dass die bauliche Sicherheit und Ordnung im Ort nicht mehr gewährleistet ist und ohne Genehmigung gebaut wird, dann kann sie, wie auch jeder Normalbürger, dies bei der Baubehörde zur Anzeige bringen. Eigene Maßnahmen zur Ahndung eventueller Verstöße sind ihr komplett untersagt.

Die Gemeindeverwaltung hat noch nicht einmal einen Anspruch darauf, dass die Kreisverwaltung tätig wird. Es liegt ausschließlich im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde, darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form auf eine angezeigte Ordnungswidrigkeit reagiert wird. Darauf hat eine Gemeindeverwaltung überhaupt keinen Einfluss. Sich, wie Paschke, breitbeinig auf die Bühne zu stellen und wüste Drohungen auszusprechen, ist angesichts dieser Aufgabenverteilung einfach nur anmaßend und großkotzig. Wir wissen nicht, was diesen Mann oder auch seine Hintermänner geritten hat.

Und noch etwas sollte erwähnt werden: Die Gemeindeverwaltung bläst damit zur Hetzjagd und animiert zu falschen Beschuldigungen und Rachefeldzügen. Anzeigen wegen Verstößen gegen die Landesbauordnung werden meist anonym erstattet. Falls auch die Gemeindeverwaltung ihre Drohung wahrmachen und anonym tätig werden sollte, werden viele Betroffene sich fragen und rätseln, wer hinter den Anzeigen steht. Die Baubehörde ist nicht verpflichtet, den Namen des Anzeigenden bekanntzugeben. Dadurch werden Tür und Tor für Verdächtigungen geöffnet sowie Zwietracht und Misstrauen zwischen den Bürgerinnen & Bürgern gesät. Die Gemeindeverwaltung sollte deshalb Ross und Reiter nennen und sich klar als Erstatter der Anzeigen zu erkennen geben.

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