Verwirrende Aussagen von Ortsbürgermeister Barth (CDU) über lokale Maßnahmen in der Corona-Krise.

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Auf der Webseite der Gemeindeverwaltung wird in einen Beitrag vom 17.03.2020 über eine „Weitere Sperrung bzw. Schließung gemeindlicher Einrichtungen“ informiert. Grund dafür ist eine Allgemeinverfügung der Kreisordnungsbehörde des Landkreises Mainz-Bingen vom 17.03.2020 zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 mit Berufung auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (lfSGDV) und einen Erlass des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie ebenfalls vom 17.03.2020.

Doch anstatt, wie VG und Kreisverwaltung, schlicht und  einfach den Inhalt der Allgemeinverfügung zu veröffentlichen, schwafelt sich Ortsbürgermeister Barth (CDU) seine eigene Version zusammen und versucht dabei den Eindruck zu vermitteln, dass die sich lokal auswirkenden Maßnahmen von ihm selbst und in seiner Funktion als ehrenamtlich tätiger Ortsbürgermeister getroffen wurden: „Diese Maßnahmen fallen mir nicht leicht, sind aber mit Blick auf die Eindämmung bzw. Verlangsamung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus unumgänglich.“ Das ist nicht mehr kommentierend, sondern hier versucht jemand den Eindruck zu erwecken, die sich lokal auswirkenden Maßnahmen als seine eigenen zur verkaufen. Die Annahme wird noch dadurch verstärkt, dass sich der Ortsbürgermeister persönlich an die Bürgerinnen § Bürger wendet und die Maßnahmen gezielt mit seinen aktuellen Tätigkeiten in Verbindung bringt. Mit keinem einzigen Wort wird erwähnt, dass es sich bei den angeordneten Maßnahmen um eine Allgemeinverfügung der Kreisordnungsbehörde handelt.

Weiterhin verwirrt Barth mit der Aussage, dass zwischen dem Informationsaustausch mit den anderen Ortsbürgermeistern der Verbandsgemeinde sowie der weiteren Entwicklung der Krise ein ursächlicher Zusammenhang mit Maßnahmen besteht und sich daraus neue Maßnahmen ableiten lassen: „Ich stehe im regelmäßigen Austausch mit meinen Kollegen Bürgermeistern innerhalb der VG und mit der VG-Verwaltung als Krisenstab. Unsere Maßnahmen sind aufeinander abgestimmt und werden der jeweiligen tagesaktuellen Lage angepasst.“ Ob Barth im regelmäßigen Austausch mit seinen Kollegen oder in Kontakt mit einem Krisenstab der VG steht, gibt weder ihm noch einer anderen Ortsgemeinde das Recht, eigene Maßnahmen zur Virenbekämpfung zu beschließen und an die aktuelle Krisensituation anzupassen. Die Ortsgemeinden haben keinen eigenen Spielraum und sind verpflichtet, die verordneten Maßnahmen der Kreisordnungsbehörde zu beachten. Eine Abstimmung mit seinen ehrenamtlichen Kollegen ist dabei völlig überflüssig. Die von Barth verwendeten Formulierungen und Aussagen sind irreführend und erwecken bei der Bevölkerung den Eindruck, dass von Barth und seinen ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeisterkollegen wesentliche und wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise beschlossen werden können und er dabei eine wichtige Rolle spielt.

Für uns ist es offensichtlich, dass der geltungsbedürftige Barth die Viren-Katastrophe gerne zur Selbstdarstellung und Eigenprofilierung nutzen möchte. Nochmals: Nicht die Ortsbürgermeister, sondern die Kreisverwaltung als verantwortliche Behörde entscheidet allein über Maßnahmen zur Krisenbewältigung. Für einen ehrenamtlichen Ortsbürgermeister gibt es dafür weder eine Rechtsgrundlage noch eine Befugnis.

Angesichts der Ernsthaftigkeit der Lage bleibt kein Platz mehr für Ironie und Sarkasmus zu den Aussagen und Absichten des Ortsbürgermeisters. Wir sind froh, dass solche Schaumschläger und Wichtigtuer nicht in der Verantwortung stehen und zur Problemlösung benötigt werden. Für alle, die sich das wirre Geschwafel von Ortsbürger Barth (CDU) nicht antun möchten, hier der Link zur Allgemeinverfügung der Kreisordnungsbehörde.

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