Nichts als Schwachsinn: Öffnung der Kinderspielplätze nach Einigung der ehrenamtlichen VG-Ortsbürgermeister.

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Am Donnerstag, den 30.04.2020, hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Länder beschlossen, im Rahmen der Lockerungen der Beschränkungen in der Corona-Krise auch die Kinderspielplätze wieder zu öffnen. Über die Details und Auflagen entscheiden die jeweiligen Landesregierungen. Dafür ist eine entsprechende Verordnung notwendig, die als Rechtsgrundlage dient und in der die Einzelheiten, z.B. Zeitpunkt, Auflagen etc., festgelegt sind. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat jetzt zu den Lockerungen eine Rechtsverordnung angekündigt, die ab 03.05. 0 Uhr in Kraft treten und in der u.a. festgelegt sein soll, dass die Spielplätze unter Auflagen landesweit wieder geöffnet werden sollen.

Ohne überhaupt die Rechtsverordnung und deren Auflagen zu kennen, quasselte Ortsbürgermeister Barth (CDU) bereits am 01.03. auf der Homepage der Gemeindeverwaltung davon, dass ab Sonntag, den 03. Mai, die Spielplätze der Ortsgemeinde wieder genutzt werden könnten. So weit so gut, und auch so erfreulich. Nur hätte es Barth bei dieser etwas voreiligen und fahrlässigen Mitteilung belassen sollen, wenn er nicht plötzlich noch etwas ganz Wirres hinzugefügt hätte: „Darauf haben sich die Ortsbürgermeister der VG als Träger der gemeindlichen Einrichtungen geeinigt.“

Das ist ein wahrhaft blühender Schwachsinn und der durchschaubare Versuch, Tatsachen zu verdrehen. Barth versucht allen Ernstes den Eindruck zu erwecken, als ob nicht die Landesregierung, sondern die ehrenamtlich tätigen Ortsbürgermeister der VG darüber entschieden hätten, dass die Kinderspielplätze ab dem 03. Mai wieder geöffnet werden. Darauf hätten sich, so Barth, die VG-Ortsbürgermeister nämlich geeinigt. Was für ein Schwachsinn! Alles nur heiße Luft und aufgesetzte Wichtigtuerei. Zwar sind Spielplätze gemeindliche Anlagen und dürfen auch aus schwerwiegenden Gründen, z. B. wegen Sicherheitsmängeln oder Verschmutzung, zeitweise gesperrt werden. Wenn jedoch kein schwerwiegender Grund vorliegt, hat kein lokaler Politik-Hansel das Recht, Spielplätze geschlossen zu halten und Kindern und ihren Eltern den Zugang verwehren. Und schon gar nicht ist für die Wiedereröffnung eine Einigung zwischen den Ortsbürgermeistern einer VG notwendig. Zumal, wenn die Spielplätze aus epidemischen Gründen über Wochen geschlossen waren und zur Wiedereröffnung eine dringende, soziale Notwendigkeit besteht. Über die Entscheidung zur Wiedereröffnung gibt es keinen Ermessensspielraum für die Ortsbürgermeister, die Spielplätzte sind ohne Wenn und Aber sofort wieder zu öffnen. Wer dies auch nur ansatzweise in Frage stellen würde, der hätte nicht mehr alle Tassen im Schrank. Es wäre für jeden ein Leichtes, die Verwaltungsgerichte anzurufen und innerhalb von 24 Stunden den sofortigen Zugang zu den Kinderspielplätzen zu erzwingen.

Was soll also das Barth’sche Geschwafel, dass sich die VG-Bürgermeister auf die Wiedereröffnung zum 03.05. geeinigt hätten. Und wenn nicht, wären dann die Spielplätze geschlossen geblieben? Wir fragen uns, was im Kopf eines Menschen vor sich geht, der offensichtlich nicht mehr in der Lage ist, Sachverhalte objektiv zu beschreiben und korrekt wiederzugeben. Wir fragen uns, wie weit ein Mensch von seinem übersteigerten Ego zerfressen sein muss, um sich vorwiegend durch Anmaßung, Wichtigtuerei und Profilsucht zu definieren. Und wir fragen uns, ob es für solch einen Menschen nicht endlich an der Zeit wäre, sich einmal in ärztliche Behandlung zu begeben.

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