Sicherlich haben sich einige Grundstückseigentümer verwundert die Augen gerieben, als ihnen in der vergangenen Woche ein maschinell erstellter Brief der Verbandsgemeindeverwaltung ins Haus geflatterte ist. In dem Schreiben wird angekündigt, dass „im Jahr 2020 auf Grundlage der tatsächlichen entstandenen Investitions- bzw. Ausbaukosten aus dem Jahr 2019 sowie einer Vorausleistung für das Jahr 2020“ demnächst eine Rechnung für wiederkehrende Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen in der Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim ins Haus stände.
Eigentlich ist dagegen nichts einzuwenden, hat doch der Gemeinderat am 17.12.2018 eine Ausbaubeitragssatzung beschlossen, die die Erhebung begründet, die aber nach nunmehr 1 1/2 Jahren immer noch nicht auf der Home der Gemeindeverwaltung eingestellt ist und nachgelesen werden kann. Man hat den Eindruck, als ob Ortsbürgermeister Barth (CDU) und der Gemeinderat zum Thema wiederkehrende Beiträge den Ball lieber flach halten möchten.
Interessant sind auch einige Formulierungen in dem Schreiben der VG. So wird zwar darauf hingewiesen, dass auch bei den wiederkehrenden Beiträgen ein jährlicher Beitrag erhoben wird, in Fettschrift dann aber hinzugefügt, dass die bisherige Erhebung von einmaligen Ausbaubeiträgen „entfällt.“ Das Wort „entfällt“ macht sich eben gut und erweckt den Eindruck von Abgabeerleichterungen. auch die Betonung auf „je nach Aufwand“ ist irreführend, hat doch die Art der Beitragsberechnung überhaupt nicht mit den Kosten zu tun. Da wird verharmlosend so getan, als ob die „niedrigen“ wiederkehrenden Beiträge geringer wären als die „hohen“ einmaligen Ausbaubeiträge und die Gesamtbelastung für die Bürgerinnen & Bürger geringer wäre. Genau das Gegenteil wird der Fall sein: Da jetzt die Gesamtkosten auf alle Grundstückseigentümer verteilt werden, sinkt der Wiederstand Einzelner gegen zukünftige Ausbauarbeiten und der Gemeinderat ist versucht, mehr Ausbauarbeiten als zuvor zu beschließen und dem Druck von allseits bekannten Interessenvertretern nachzugeben.
Scheinheilig wird auch erwähnt, dass die Gemeinde 25% der Kosten des Ausbau- und Investitionsprogramms tragen wird und so getan, als ob das ein großes Entgegenkommen der Gemeinde gegenüber Ihren Bürgerinnen & Bürgern wäre. Aber erstens ist ein Anteil von mindestens 20 der Gemeinde gesetzlich vorgeschrieben, und zweitens erinnern wir uns daran, dass bei der damaligen Einwohnerversammlung 2017 Ortsbürgermeister Barth („Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich ein Befürworter für die wiederkehrenden Beiträge bin“) großkotzig von einer Gemeindebeteiligung zwischen 30 und 35 Prozent gesprochen hat. Wie immer, viel heiße Luft und leere Versprechungen dieses Schaumschlägers.
Nichtsdestotrotz halten wird die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für die weitaus gerechtere Lösung als das Verfahren mit den Einmalbeiträgen. Es ist aber eben nur die zweitbeste Lösung. In zahlreichen Kommunen Deutschlands wurden inzwischen die Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen gänzlich abgeschafft und werden aus dem Gemeindesteueraufkommen finanziert – mit der Begründung, dass die Bürgerinnen & Bürgern der Gemeinde dafür schon eh Steuern zahlen und nicht ein zweites Mal zur Kasse gebeten werden dürfen. Das ist richtig und zweifellos die beste und gerechteste Lösung. Damit ist in Stadecken-Elsheim aber vorerst nicht zu rechnen, steht doch Ortsbürgermeister Barth stellvertretend für einen Gemeinderat, dem es offensichtlich daran gelegen ist, wo immer es nur geht, die Bürgerinnen & Bürger in Stadecken-Elsheim zu schröpfen. Dafür spricht auch die klammheimliche Erhöhung der Gewerbesteuer, obwohl die Ortsgemeinde beim Pro-Kopf-Aufkommen dieser Steuer wegen erfolgloser Ansiedlungsbestrebungen von Gewerbebetrieben bereits an letzter Stelle in der Verbandsgemeinde liegt. Da stellt man sich schon die Frage, in welchen Geschäftsbereich diese Aufgabe fällt.