Chaos beim Bau des neuen Vereinsheims – Ortsbürgermeister Barth CDU) und seine Verwaltung in arger Erklärungsnot.

Wir sind keine Fachleute und maßen uns auch nicht an, unsere Meinung über die Qualität der Bauplanung für das neue Vereinsheim und die Abwicklung des Neubaus zu äußern. Wenn aber die Darlegungen der TSVgg in ihrem neuen, gerade herausgegebenen Vereinsjournal stimmen, dann herrscht derzeit bei Ortsbürgermeister Barth (CDU), in seiner Verwaltung und im Gemeinderat ein gewaltiges Chaos. Offensichtlich hat in diesem ‚“Wahnsinn“ die halbe Ortsgemeinde ihre Finger im Spiel und es fehlt nur noch, dass auch der örtliche Bauern- und Winzerverein seinen Senf dazu gibt.

Die TSVgg führt zahleiche Mängel und Ungereimtheiten an: Neben den ungelösten Problemen bei der Dach- und Oberflächenwasser Entwässerung sei plötzlich das Höhenniveau des Gebäudes um 50 cm gestiegen, sodass das der Zugang vom Sportplatz nicht mehr barrierefrei sei und eine teure Rampe angebaut werden müsse. Von Auffangzisternen sei plötzlich die Rede, und über die Anzahl der gesetzlich vorgeschriebenen Stellplätze sei man sich bis heute noch nicht im Klaren. Gänzlich verschwunden seien eingeplante Gewerke wie der Windfang zum Gastraum und auch die Überdachung der Terrasse. Und natürlich der geplante Lagerraum, der von den benötigten 49 m² plötzlich auf 11 m² geschrumpft sei.

Im Gegensatz zu dem um Wählerstimmen bangenden Barth, der versucht, sich mit altbekannten Phrasen aus der Affäre zu ziehen und sich sogar zu der hanebüchenen Drohung hinreißen lässt, den Neubau des Vereinsheims einzustellen und in eine Bauruine zu verwandeln, sind die Darlegungen der TSVgg sachlich und nachvollziehbar, ohne in ungerechtfertigte Vorwürfe auszuarten. Und sie sind glaubwürdig. Denn wenn die TSVgg sich seinerzeit bereit erklärt hat, das immer noch ihr gehörende Vereinsheim abreißen zu lassen und den bis 2026 laufenden Mietvertrag vorzeitig zu beenden, dann ist mit Sicherheit auch davon auszugehen, dass der Verein bei der Planung den neuen Vereinsheims seinen Bedarf klar definiert und rechtzeitig angemeldet hat.

Wenn die TSVgg dann festgestellt hat, dass ihre berechtigten Forderungen nicht berücksichtigt wurden und sich vom Ortsbürgermeister und der Verwaltung hintergangen fühlt, dann ist es ihr gutes Recht, ihre Enttäuschung darüber zum Ausdruck zu bringen und nach alternativen Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Ein Ortsbürgermeister und eine Verwaltung, die nicht mehr zu ihren Zusagen stehen, betreiben eine Politik nach Gutsherrenart, bei der die Vorstellungen und Belange der Bürgerinnen & Bürger keine Rolle mehr spielen. Dagegen muss man sich wehren und darf sogar gerichtlich dagegen vorgehen. Ob ein Bürgerbegehren die richtige Vorgehensweise ist, müsste überdacht werden. Die TSVgg könnte auch rechtlich gegen den Abriss ihres Vereinsheims vorgehen, sollte darüber keine vertragliche Vereinbarung vorliegen.

Ortsbürgermeister Barth behauptet nach wie vor, dass die TSVgg allen Plan- und Bauänderungen zugestimmt hätte. Das wäre leicht zu klären, aber offensichtlich hält man es in dieser Verwaltung für nicht nötig, Protokolle oder Niederschriften über wichtigen Beschlüssen und Verabredungen anzufertigen, mit denen man die gegensätzlichen Behauptungen der beiden Parteien leicht belegen oder widerlegen könnte. Sollte sich jedoch die Behauptung Barth’s, dass die TSVgg allen Änderungen zugestimmt hätte, als Lüge erweisen, dann hätte er jedes Vertrauen in seine Glaubwürdigkeit verloren und wäre als Ortsbürgermeister dieser Gemeinde nicht mehr tragbar.

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