Geheimniskrämerei im Gemeinderat – Missachtung der Gemeindeordnung.

Laut Agenda hätte der Gemeinderat in seiner Sitzung am 06.12.2021 über die Vergabekriterien für die gemeindeeigene Grundstücke mit Mehrfamilienhausbebauung im Baugebiet „Auf der Schwalbenruh“beschließen sollen. Auf Vorschlag der Verwaltung sollen mindestens 2 Wohneinheiten (der bis zu 8 möglichen) oder 25 % als sozialgeförderter Wohnraum hergestellt werden. Nachdem die Verwaltung vorgeschlagen hat, die beiden Grundstücke für die MFH-Bebauung nach dem Kriterium „Posteingang“ zu vergeben, empfiehlt der SPD-Fraktionsvorsitzende Goldschmitt, eines der beiden Grundstücke an die Kreiswohnungsbaugesellschaft zu vergeben, die extra für die Forcierung des sozialen Wohnungsbaus vom Kreis gegründet wurde. Daraufhin stellt das CDU-Ratsmitglied Paschke plötzlich den Antrag, die Öffentlichkeit von der weiteren Beratung auszuschließen und den Tagesordnungspunkt in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu verlegen.

Nach § 35 der Gemeindeordnung darf aber ein Tagesordnungspunkt nur dann unter Ausschluss der Öffentlichkeit beraten werden, wenn dies „aus Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner erforderlich ist.“ Aus dem Protokoll der Sitzung geht nicht hervor, warum die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, zumal es eher unwahrscheinlich ist, dass durch die öffentliche Beratung über die Vergabekriterien für gemeindeeigene Baugrundstücke das Wohl der Gemeinde oder andere Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Was auch immer das CDU-Ratsmitglied Paschke zu seinen Antrag bewogen hat, der Gemeinderat hat einstimmig die Verlegung des Tageordnungspunkts in den nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung beschlossen.Das ist eine Missachtung der Gemeindeordnung und rechtswidrig.

Entweder sind dem Gemeinderat die Vorschriften der Gemeindeordnung nicht bekannt oder der Vorgang zeigt mit aller Deutlichkeit, welch geringe Bedeutung die ehrenamtlich tätigen Ratsmitglieder den Versprechungen nach Transparenz und Bürgernähe zumessen. Denkbar ist auch, dass der Vorschlag des Ratsmitglieds Goldschmitt, eines der Grundstücke an die extra für den sozialen Wohnungsbau gegründete Kreiswohnungsbaugesellschaft zu vergeben, Widerstände bei den Ratsmitgliedern hervorgerufen hat, über deren Gründe man nicht öffentlich diskutieren wollte. Da scheint es einige Vorbehalte zu geben. Der Gemeinderat verzichtet nämlich ungern auf Kompetenzen und hält lieber das Heft des Handelns in eigener Hand.

Unseres Erachtens ist der Beschluss, den Tagesordnungspunkt mit den Kriterien für die Grundstücksvergabe in den nichtöffentlichen Sitzungsteil zu verlegen, eindeutig rechtswidrig. Die Kommunalaufsicht wurde deshalb gebeten, den Vorgang zu überprüfen und gegebenenfalls die Ausführung für den Beschluss nach § 42 GemO auszuschließen.
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