Unsinn mit sogenanntem „Mehrgenerationenhaus“ nimmt kein Ende – Barth will 30 km/h-Begrenzung.

schulstrasseEs scheint so, als ob der von Ex-Ortsbürgermeister Müller verbreitete Unsinn über ein sogenanntes „Mehrgenerationenhaus“ in der Schulstraße sich so in die Köpfe unserer lokalen Freizeit-Politiker eingebrannt hat, dass sich dieser Schwachsinn nur noch durch eine komplette Gehirnwäsche ausmerzen lässt. So hat dann auch prompt der „überforderte“ Ortsbürgermeister jetzt in einem Schreiben an den Landesbetrieb Mobilität eine 30 km/h-Begrenzung vor dem Neubau an der Schulstraße gefordert und dies dreist damit begründet, dass an „dieser breiten Stelle der Straße […] barrierefreie Wohnungen“ entstehen, „die vor allem für altersgerechtes Wohnen genutzt werden.“

Schön, wenn es so wäre. Man muss sich aber angesichts dieser Tatsachenverdrehung und Verballhornung einmal fragen, ob unser Ortsbürgermeister noch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist und die Realität noch richtig erkennen kann, zumal er neben der zumeist anbiedernden Art des Schreibens zu allem Überfluss dann auch noch fordert, dass alternativ „bauliche Veränderungen zur Verengung der Straße denkbar“ wären.

Nein, hier geht es nicht mehr darum, dass jemand einen objektiv gegebenen Sachverhalt verdrängt und partout nicht von einem einmal dahergeplapperten Schwachsinn ablassen möchte. Nein, hier geht es darum, dass offensichtlich jemand nicht mehr in der Lage ist, die Realität ungetrübt wahrzunehmen und Fakten anzuerkennen. Wir wissen nicht, wie oft wir die nachfolgenden Tatsachen noch wiederholen müssen und wie lange es dauert, bis auch dem verbohrten Ortsbürgermeister die Fakten einleuchten und er einsichtig wird,  denn feststeht, und wir wiedeholen es gerne noch einmal, dass

  1. die zum Verkauf stehenden Wohnungen in der Schulstraße nicht barrierfrei sind (siehe Verkaufsprospekt des Investors),
  2. die Häuser nur mit einem Aufzug ausgestattet sind und mit „barrierefreiem Wohnen“ so wenig zu tun haben wie eine Kuh mit dem Eiskunstlauf,
  3. die Wohnungen als Eigentumswohnungen verkauft werden und es ausschließlich in der Hand der Käufer liegt, darüber zu entscheiden, wie die Wohnungen genutzt bzw. an wen sie weitervermietet werden,
  4. keinerlei Informationen darüber vorliegen, an welche Bevölkerungsgruppen die Wohnungen verkauft bzw. vermietet wurden oder noch verkauft bzw. vermietet werden und
  5. die Gemeindeverwaltung keinen rechtlichen Anspruch darauf hat, zu bestimmen, ob die Wohnungen an behinderte oder ältere Menschen verkauft bzw. vermietet werden, da sie seinerzeit bei der Baugenehmigung stümperhaft darauf verzichtet hat, sich durch eine Baulast dieses Recht einräumen zu lassen. Und das, obwohl sie dem Investor bei der Genehmigung des Bauplans in jeder Hinsicht großzügig entgengekommen ist.

Da beißt die Maus keinen Faden ab. Wer angesichts dieser Faktenlage behauptet, es handele sich bei dem Renditeobjekt in der Schulstraße um ein „Mehrgenerationenhaus“, das zielgerichtet für ältere und Menschen mit Behinderung erbaut wurde, der lügt und versucht, die Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinde für dumm zu verkaufen.

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2 Gedanken zu „Unsinn mit sogenanntem „Mehrgenerationenhaus“ nimmt kein Ende – Barth will 30 km/h-Begrenzung.“

  1. „bauliche Veränderungen zur Verengung der Straße denkbar“

    Bei diesem Satz muss man in der Tat sagen: erst denken, dann reden (bzw schreiben). Denn so wie aktuell durch Handwerker-KFZs die Straße durch Parken halb auf dem Gehweg und halb auf der Straße die Straße „automatisch“ verengt wird, werden in Zukunft die Zweitautos der Bewohner und deren Besucher die Straße verengen. Denn die Anzahl der Parkplätze wird nicht nur durch den arrangierten „Freikauf von Parkfläche“ viel zu gering sein.
    Das Geld zum Verengen der Straße kann sich die Gemeinde getrost sparen!

    1. Wir wussten nicht, dass der Investor von der Möglichkeit eines Freikaufes von Parkplätzen Gebrauch gemacht hat. Darüber gibt es keinen Gemeinderatsbeschluss. Haben Sie da detaillierte Informationen? Hat das vielleicht auch etwas mit der größzügigen Spende des Investors in Höhe von 12.000,00 Euro an KiSEl zu tun? Wir werden auf jeden Fall die Anzahl der baurechtlich auszuweisenden mit der Anzahl der erstellten Stellflächen überprüfen.

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