Zensur am schwarzen Brett: Kritik an Ortsbürgermeister Müller wird unterdrückt

Nachdem sich mehrere Bürgerinnen und Bürger bei der Gemeindeverwaltung darüber beschwert haben, dass die Niederschriften von Gemeinderatssitzungen erst nach Wochen und teilweise erst nach über einem Monat veröffentlicht werden, hat Ortsbürgermeister Müller jetzt auf dem Schwarzen Brett versucht, dafür eine plausible Begründung zu geben.

Ein Bürger der Ortsgemeinde hat daraufhin einen Beitrag  verfasst und die verwirrenden Behauptungen von Ortsbürgermeister Müller in sachlicher und kompetenter Form richtig gestellt. Dieser Beitrag, der ausschließlich den von Ortsbürgermeister Müller erweckten falschen Eindruck korrigiert, wurde von der Gemeindeverwaltung ohne Begründung auf dem Schwarzen Brett der Gemeindehompage nicht veröffentlicht.

Es ist nicht das erste Mal, dass von Ortsbürgermeister Müller Beiträge für das Schwarze  zensiert und nicht eingestellt werden. In totalitären Staaten nennt man ein solches Verwaltungsgebaren Zensur und genau das ist es, was Ortsbürgermeister Müller ausübt: Nur ihm genehme Artikel werden eingestellt, kritische Beiträge oder Nachweise von Fehlern und Missmanagement werden bewusst unterdrückt. Mit Offenheit, Toleranz und Bürgernähe hat eine solche Missachtung der Bürgermeinung nur wenig zu tun. Der betroffene Bürger behält sich vor, gegen dieses diskriminierene Verhalten rechtlich vorzugehen.

Informieren Sie sich hier über die Argumentation des Ortsbürgermeisters und lesen Sie anschließen die eingebrachtet Richtigstellung des Bürgers:

Hermann Müller  schrieb am 26.02.2014, 18.41 Uhr

Sehr geehrter Herr Estermann,

was die freie Wirtschaft betrifft, kann ich Ihnen absolut zustimmen, auch ich handele in meinem Beruf nach diesen Vorgaben. Bei einer Verbandsgemeindeverwaltung mit angegliederten Ortsgemeinden ist das jedenfalls etwas anders und deshalb gibt es auch die Fristen in der Gemeindeordnung.

Das Protokoll wird jeweils von der Mitarbeiterin der Verbandsgemeinde geschrieben. Üblicherweise benötigen wir dann eine Woche um Einsprüche, die oftmals von Seiten der Ratsmitglieder oder Beigeordneten erfolgen, einzuarbeiten. Danach wird es der Verbandsgemeindeverwaltung vorgelegt und dort nochmals quergelesen, so dass sich sehr schnell die von mir angegebenen 4 Wochen ergeben. Wenn es gut läuft, können es auch mal 3 Wochen sein.

Im Übrigen ist es so, dass, so lange ich das Amt ausübe, ich die höchste Priorität auf die Durchführung der Gemeinderatssitzungen und das anschließende Protokoll lege. Abschließend möchte ich bemerken, dass das Protokoll seit Montag von uns versandt und seit Dienstag auf unserer Homepage nachlesbar ist.

 Mit freundlichen Grüßen

 Hermann Müller Ortsbürgermeister

 Nicht veröffentlichter Beitrag am Schwarzen Brett:

Sehr geehrter Herr Müller,

Sie haben ja Recht: Leider ist es in einer Verbandsgemeindeverwaltung  mit angegliederten Ortsgemeinden nicht so wie in der freien Wirtschaft. Leider ist es aber auch nicht so, wie Sie es beschrieben haben.
1. sind die beiden, der Ortsgemeindeverwaltung zur Verfügung stehenden Mitarbeiterinnen ausschließlich im hiesigen Rathaus und vorwiegend mit Verwaltungsarbeiten der Ortsgemeinde beschäftigt. Sie sind auch die Schriftführerrinnen in den Ausschuss- und Ratssitzungen.
Sie jedoch tun gerade so, als wären diese Mitarbeiterinnen in Nieder-Olm zusätzlich noch für die VG tätig und müssten für das Schreiben der Protokolle extra angefordert werden.

2. müssen Protokolle vor Veröffentlichung weder den Beigeordneten noch den Gemeinderatsmitgliedern vorgelegt werden. Einsprüche gegen eine veröffentlichte Niederschrift regelt der § 41 der GemO, nach dem jederzeit und bis spätestens in der nächsten Ratssitzung Einwände vorgebracht werden können. Über Einwendungen entscheidet dann der Gemeinderat.

3. müssen Protokolle einer Verbandsgemeindeverwaltung nicht zur Prüfung vorgelegt werden. Auch hier kommt § 41 der GemO zur Anwendung. Die VG muss also nicht erst „querlesen“.

Sie sehen also, dass zumindest bei der Erstellung von Protokollen die Gemeindeverwaltung keinen Wettbewerbsnachteil hat und ungehindert mit der freien Wirtschaft gleichziehen könnte. Warum gerade Sie, der nachgewiesener Weise gerne mal die Gesetze der Kommunalordnung großzügig interpretiert, jetzt mit Ihrer eigenwilligen Auslegung der Verwaltungs- und der Annahme von nicht existierenden Zusatzvorschriften dem Amtsschimmel noch Zucker geben, verwundert doch schon sehr. Sie sind doch sonst nicht so pingelig.